Gesellschaft | Betreuung

Pflegebedürftiges Südtirol

Derzeit werden rund 10.600 Menschen zu Hause betreut – in Zukunft werden es noch mehr sein. Könnte ein Berufsverzeichnis für Pflegekräfte den Angehörigen helfen?
Seniorenpflege
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  • Maria Elisabeth Rieder, Landtagsabgeordnete des Team K, hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen Beschlussantrag zur Einführung eines Berufsverzeichnisses für Hauspflegekräfte eingebracht. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine verpflichtende Umsetzung nicht möglich sei. Rieder hält diese Argumentation allerdings für eine Ausrede, da es in anderen Regionen Italiens, wie etwa in Trient oder Sardinien, bereits ähnliche Register gibt – mit teils freiwilliger, teils verpflichtender Eintragung. Nun startet die Team K-Abgeordnete einen neuen Anlauf und wie Rieder festhält, stehe Soziallandesrätin Rosmarie Pamer dem Vorschlag durchaus aufgeschlossen gegenüber bzw. gibt es bereits Überlegungen, ein solches Register in Bozen einzuführen. 

  • Maria Elisabeth Rieder: Die Landtagsabgeordnete des Team K fordert die Einführung eines Berufsverzeichnisses für Hauspflegekräfte. Foto: Team K

    Mit dem Beschlussantrag soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, ein Berufsverzeichnis für Hauspflegekräfte einzuführen, verbindliche Eintragungsrichtlinien festzulegen und jährliche Weiterbildungsangebote zu organisieren und zu finanzieren. Im Vorwort zum beschließenden Teil verweist Rieder auf das Forschungsprojekt „Soziale Dienste Südtirol 2030“, wonach es derzeit rund 15.000 pflegebedürftige ältere Menschen gibt, sprich 2,8 Prozent der Bevölkerung. Davon werden wiederum 70 Prozent, also 10.600 Personen, zu Hause gepflegt. 60 Prozent dieser Personen werden ausschließlich von Angehörigen und/oder „Badanti“ betreut. Unter Beibehaltung der derzeitigen Versorgungssituation wird für das Jahr 2030 folgender Betreuungsbedarf für pflegebedürftige Senioren prognostiziert: Insgesamt wird es ca. 17.431 pflegebedürftige Senioren geben, das sind 3,1 Prozent der Bevölkerung. Demnach würden bei gleichbleibender Versorgungssituation 70 Prozent (ca. 12.478 Personen) zu Hause gepflegt, davon 60 Prozent durch Angehörige und „badanti“. Da die familiären Pflegekapazitäten künftig abnehmen, wird eine bessere Organisation und Regulierung der Hauspflegekräfte notwendig, und ein Berufsverzeichnis könnte dabei für die Angehörigen eine enorme Hilfe sein, ist Rieder überzeugt. Wie die Abgeordnete des Team K auf Nachfrage von SALTO erklärt, bieten solche Verzeichnisse eine wertvolle Orientierung für Menschen, die kurzfristig eine Betreuungskraft benötigen. In bestehenden Registern können Pflegekräfte ihre Kontaktdaten, ihren Tätigkeitsbereich und ihre Verfügbarkeit angeben. In manchen Regionen enthält das Register zudem Informationen zur Ausbildung, was den Angehörigen eine bessere Einschätzung ermöglicht. Idealerweise sollte die Eintragung in ein solches Register an bestimmte Kriterien geknüpft sein – etwa eine nachweisbare Ausbildung oder eine bestimmte Anzahl an Berufserfahrungsjahren. Ergänzend könnte eine verpflichtende jährliche Weiterbildung eingeführt werden, um Qualitätsstandards zu sichern. Diese könnte auch Sprachkurse oder praxisnahe Schulungen, beispielsweise zur Zubereitung regionaler Gerichte für pflegebedürftige Personen, umfassen. Die genauen Kriterien bzw. welche Informationen über die Hauspflegekräfte im Register eingetragen und welche Informationen an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden, sollten mit einer Durchführungsverordnung festgelegt werden. 

  • Ein notwendiger Schritt?

    Im Betreuungssektor muss ein weiterer Aspekt mitberücksichtigt werden, ist Rieder überzeugt, nämlich der Kampf gegen die Schwarzarbeit im Pflegebereich, der Schätzungen zufolge sehr hoch sein dürfte. Während sich viele Familien aus finanziellen Gründen für nicht gemeldete Arbeitskräfte entscheiden, berge dies hohe rechtliche Risiken, etwa im Falle von Unfällen oder Streitigkeiten, so die Team K-Abgeordnete, die auf ein weiteres Problem hinweist, nämlich die angespannte Lage in den Seniorenheimen: Aufgrund begrenzter Plätze müssen viele Angehörige alternative Lösungen finden, was oft mit organisatorischen und emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Frauen tragen dabei nach wie vor die Hauptlast der Betreuung. 

    Die Umsetzung eines solchen Registers müsste allerdings gut geplant werden, unter anderem durch klare Vorgaben zur Eintragung und Finanzierung der Weiterbildungsangebote. Für Rieder ist entscheidend, das Thema weiter auf die politische Agenda zu setzen, um langfristig sowohl den Pflegekräften als auch den betreuungsbedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bessere Rahmenbedingungen zu bieten.