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Tripadvisor-Urteil: Freude in Südtirol

Die italienische Aufsichtsbehörde verurteilt das Reiseportal zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro und der Änderung von Geschäftspraktiken. HGV: "Ein Erfolg"

HGV-Präsident Manfred Pinzger zeigt sich mit dem Urteil der Aufsichtsbehörde Antitrust zufrieden. „Mit dem Urteil hat uns die Behörde erstmals recht gegeben, nachdem wir zahlreiche unkorrekte Bewertungen vorgelegt haben“, so der HGV-Präsident in einer Aussendung. Dem Urteil der Antitrust zufolge müssen die Betreiber des Reiseportals Tripadvisor nun 500 000 Euro Geldbuße zahlen sowie die Geschäftspraktiken innerhalb von 90 Tagen ändern. 

Gemeinsam mit dem gesamtstaatlichen Federalberghi und einer Konsumentenvereinigung hatte der Hoteliers- und Gastwirteverband im Mai 2014 ein Verfahren gegen Tripadvisor wegen unrechtmäßiger Geschäftspraktiken eingeleitet: Tripadvisor lasse Konsument/innen glauben, dass es sich bei Bewertungen ausschließlich um seriöse und der Wahrheit entsprechende handle – was nicht den Tatsachen entspreche. Federalberghi geht davon aus, dass etwa 10-14% der Bewertungen auf Tripadvisor nicht der Wahrheit entsprächen und bezieht sich dabei auf eine Studie des US-amerikanischen Forschungszentrums Gartner. Demnach seien mindestens 15 Millionen Bewertungen schlichtweg gefälscht. 

Tripadvisor gilt als eines der größten Internetportale für Hotelbewerbungen, Urlaub, Reisetipps und Preisvergleiche, eigenen Angaben zufolge ist der Anbieter sogar die weltweit größte Reisewebsite. Wie zahlreiche Mitbewerber ist aber auch Tripadvisor in den letzten Jahren aufgrund gefälschter Bewertungen vermehrt in Verruf geraten. Ähnliche Urteile wie jenes der Antitrust gab es in den letzten Jahren bereits in Frankreich und Deutschland. Abzuwarten ist laut HGV, in welcher Form Tripadvisor dem Urteil Folge leisten wird. „Nachdem die weltweiten Buchungs- und Bewertungsportale eine enormen Einfluss bei der Wahl eines Urlaubsquartiers haben, müssen die in den Portalen angegebenen Daten auch den Tatsachen entsprechen“, unterstreicht Pinzger die Bedeutung des Urteils für den HGV.