Wirtschaft | Raumordnung

Gewerbezonen im Landtag

Im Südtiroler Landtag wurde gestern, Mittwoch 29. Mai, einmal mehr "urbanistisch" diskutiert. Zur Abstimmung gelangte die von Landesrat Thomas Widmann erarbeitete Reform der Gewerbezonen-Ausweisung.
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Foto: Ismaele Pianciola / salto.bz / IrpiMedia

Traditionell sei der Wirtschaftslandesrat für die Ausweisung von Gewerbegebieten zuständig und nicht der Urbanistiklandesrat, sagt Ulrich Stofner, Direktor der BLS. Genauer gesagt, hat die Business Location Südtirol den Auftrag, das Territorium als Wirtschafts- und Investitionsstandort zu vermarkten, Gewerbeimmobilien zu erwerben und Unternehmen anzusiedeln. Um dies zu erreichen, wurden in die neue Raumordnungsnovelle des Landes einige Regelungen eingeführt, die den Iter zur Ansiedelung von Unternehmen drastisch verkürzen sollen.

Enteignung und Zuweisung nur mehr in Ausnahmefällen

So wurde die seit 30 Jahren praktizierte Enteignung und Zuweisung von Gewerbezonen durch die Gemeinde gestern weitgehend abgeschafft. "Alle umliegenden Regionen von Nordtirol bis Bayern regeln die Gewerbebaulandpolitik auf deutlich einfachere Weise als wir", sagt BLS-Direktor Ulrich Stofner. Die Reform schaffe – nach dem Beispiel anderer europäischer Länder – die Möglichkeit, in besonders begründeten Fällen von der Enteignung abzusehen. Dabei wird das neu eingeführte Vertragsverfahren angewendet, das nun auch zwischen der Eigentümer-Körperschaft und dem darauf anzusiedelnden Unternehmen abgeschlossen werden kann. Ein 10 Jahre geltender Vertrag soll die Nutzung der Gewerbefläche garantieren.

Gemeinde behält Hoheit über Gewerbezonen-Ausweisung

Die Kritik der Grünen zu dieser Bestimmung sei deswegen unbegründet, sagt Stofner, weil die Gemeinde die Hoheit über die Ausweisung der Gewerbezonen im Bauleitplan behielte. Die Gemeinde bestimmt weiterhin, ob und wo auf ihrem Grund Gewerbegebiete entstehen sollen. Die Spielregeln, also ökologische, bauliche und gestalterische Auflagen, würden in weiterer Instanz über den Durchführungsplan festgelegt. Erst dann komme der private Grundeigentümer ins Spiel, so der BLS-Direktor.

Privatinitiative raus

Eine zweite Bestimmung hingegen sei vorläufig aus dem Gesetzesentwurf raus, auf Antrag der Grünen mit Unterstützung der Opposition sowie der SVP-Abgeordneten Schuler und Noggler. Bereits der Rat der Gemeinden hatte vorab sein Veto dagegen eingelegt. Diese Bestimmung sollte privaten Eigentümern bei Ansuchen einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung durch den Gemeinderat einräumen. Das hätte allen möglichen Gewerbegrund-Ausweisungen Tür und Tor geöffnet, sagte Arno Kompatscher auf eine frühere Anfrage hin zu salto.bz. Sofern garantiert sei, dass Bauzonen in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinden verbleiben, habe er auch nichts dagegen, dass dort direkt Grund gekauft werden kann.

Ulrich Stofner und Landesrat Thomas Widmann wollen versuchen, ihre Zielsetzung beizubehalten und sie, anders formuliert, ein weiteres Mal in die Kommission einbringen. Sodass auch Private direkten Zugriff auf den Bauleitplan hätten.