Vergesslicher Landtag
Update: Der Inhalt der Verordnung ist aber relativ schnell zusammengefasst. In der am 19. September 2013 vom Landtag erlassenen Verordnung wird festgelegt, dass alle Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Wahl beim Landtagspräsidium eine detaillierte Aufstellung Ihrer Vermögenswerte, sowie die letzte Steuererklärung abgeben müssen. Die Angaben werden im Amtsblatt der Region, wie auch auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht. Jährlich müssen die Abgeordneten die Änderungen der Vermögenslage, sowie das Gesamteinkommen mitteilen und auch diese Angaben werden einmal im Jahr veröffentlicht.
Gibt es dieser Veröffentlichungspflicht schon seit Jahrzehnten, so hat man 2013 eine – von der staatlichen Gesetzgebung vorgegebene – Erneuerung eingeführt. Der Landtag muss diese Angaben auch auf der eigenen Internetseite im Abschnitt „transparente Verwaltung“ veröffentlichen.
Die Verordnung sollte in der laufenden Legislatur erstmals zur Anwendung kommen. So jedenfalls schreibt es die vom Landtag verabschiedete Verordnung vor.
Doch anscheinend kümmert man sich im Landtag kaum um die eigenen Vorschriften.
Denn auf der Internetseite des Landtages findet man bisher (fast) nichts.
Von den amtierenden 35 Abgeordneten wurden die Vermögenswerte und die Steuererklärungen von genau neun Mandataren veröffentlicht. Es sind die aktuellen und kurzeitigen Mitglieder des Landtagspräsidiums. Dazu kommt noch, dass der Landeshauptmann und die Landesräte auf der Internetseite der Landesregierung ebenfalls diese Daten veröffentlichen. Doch das ist auch schon alles.
Weil er personelle Überschneidungen gibt, werden so 13 Vermögensverhältnisse und Steuerklärungen veröffentlicht. Von den restlichen 22 Landtagsabgeordneten existiert die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung fast zwei Jahre nach der Wahl in Internet immer noch nicht. Dabei musste sie laut Gesetz spätestens im Februar 2014 die Dokumente beim Landtagspräsidium einreichen. Da das Gesetz empfindliche Geldbußen vorsieht, dürfte alle den Bestimmungen nachgekommen sein.
Nur im Landtag scheint sich niemand um die Veröffentlichung zu scheren.
Wie fahrlässig die Landtagsführung dabei operiert, zeigt ein anderes Detail. Mit dem neuen Gesetz wurde auch eine neue Veröffentlichungspflicht eingeführt. Die 35 Mandatare und Mandatarinnen müssen erstmals auch ein Erklärung über die Ausgaben für ihre Wahlwerbung abgeben.In der Verordnung des Landtages heißt es dazu:
Im Amtsblatt der Region und auf der Internetseite des Landtages wird auch der von jedem/jeder Abgeordneten anlässlich der letzten Landtagswahl für die Wahlwerbung ausgegebene Betrag veröffentlicht.
Auch davon findet sich bis heute keine Spur auf den Internetseiten des Landtages. Es gibt bisher keine einzige Veröffentlichung von Wahlkampfausgaben.
Dabei wird im Landesgesetz Nr 5 vom 8. Mai 2013 genau festgelegt, was und wie das Ganze veröffentlicht wird. Das Gesetz schreibt eine Obergrenze von 40.000 Euro pro Kandidat für die Wahlwerbung vor. Jeder Kandidat muss dem Landtag drei Monate nach der Wahl eine genaue Abrechnung vorlegen.
Im Gesetz heißt es dann:
Zur Überprüfung der Abrechnungen schließt das Präsidium des Südtiroler Landtages eine entsprechende Vereinbarung mit der Prüfstelle der Südtiroler Landesverwaltung ab. Die Prüfstelle der Südtiroler Landesverwaltung überprüft die Korrektheit der von den Kandidatinnen/Kandidaten und den Listen eingereichten Abrechnungen. Zur Überprüfung der Angaben werden auch die geltenden Preislisten der jeweiligen Medien herangezogen. Werden Unregelmäßigkeiten in den einzelnen Abrechnungen festgestellt, hält sie die Landesprüfstelle den Betroffenen vor, die innerhalb von 15 Tagen entsprechende Unterlagen beibringen können.
Bei Überschreitung der Ausgabengrenze oder bei Nicht-Einreichung der Abrechnung sind Strafen bis zu 120.000 Euro im Gesetz festgelegt.
Die Verordnung des Landtages sieht vor, dass die von der Prüfstelle abgesegneten Abrechnungen auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Klickt man dort aber auf den entsprechenden Link, erhält man die Auskunft: „In Ausarbeitung – In fase di elaborazione“.
Untransparenter Landtag: Zwei Jahre lang in Auswertung
Kann es sein, dass die Prüfstelle für die Überprüfung der 35 eingegangenen Abrechnungen gut eineinhalb Jahre braucht?
Die Antwort darauf ist absurd.
Denn auf der Internetseite des Landestages wird alljährlich auch die „Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen“ veröffentlicht. Die Prüfstelle hat die letzte Erhebung zwischen dem 12. und 28. Jänner 2015 durchgeführt. Dabei wurden auch die „Veröffentlichung der Daten und Informationen im Abschnitt Transparente Verwaltung auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol“ überprüft.
Die beiden Beamten Wolfgang Bauer und Elena Eccher bestätigen in ihrem Endbericht, dabei „die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben mit Bezug auf die Veröffentlichung auf der Homepage der Landesverwaltung.“
Im amtlichen Erhebungsbogen heißt es zur Erklärung der Ausgaben für Wahlwerbung lapidar:
„Die Daten sind noch nicht veröffentlicht, da die Überprüfung durch das Kontrollorgan noch im Gange ist.“
Anscheinend ist die Überprüfung auch sieben Monate später immer noch nicht abgeschlossen.
Dabei ist im entsprechenden Gesetzesdekret des Staates eine „umgehende Veröffentlichung“ der Wahlwerbungskosten vorgesehen.
Aber in Südtirol ticken die Uhren anscheinend anders. Hier ist selbst die Transparenz autonom.
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Richtigstellung
im Sinne des Art. 8 des Pressegesetzes zum Artikel "Vergesslicher Landtag" stellt die Prüfstelle des Landes folgendes klar:
Mit Bezug auf den heute auf salto.bz erschienenen Beitrag „Vergesslicher Landtag“ stellen wir folgendes klar:
1.) die von Ihnen zitierten Bestätigungen der Prüfstelle betreffen die Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen der Landesverwaltung und nicht des Landtages;
2.) die Prüfung der Ausgaben für Wahlwerbung der Kandidatinnen und Kandidaten (35 gewählte, 47 der nicht gewählten) sowie der Listen (14) wurde am 2. April dieses Jahres abgeschlossen, nachdem die Abrechnungen am 11. November 2014 (nach Verlängerung der Abgabefristen aufgrund des Landesgesetzes Nr. 5/2014) an die Prüfstelle übermittelt worden waren. Der Bericht wurde umgehend an das Landtagspräsidium übermittelt.
Für die Prüfstelle:
Elena Eccher
Wolfgang Bauer