Politik | Familienleistung

Ein Stück vom Kuchen

Mehr Geld für Familien fordert Maria Elisabeth Rieder – angesichts eines Rekord-Nachtragshaushalts sei das gerechtfertigt, so die Team K-Abgeordnete.
Maria Elisabeth Rieder
Foto: Team K
  • Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 beläuft sich auf knapp 800 Millionen Euro. Angesichts dieser Summe fordert Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder (Team K), auch die Familienleistungen an die Inflation anzupassen. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet bei Familien und Kindern gespart werde, so ihr Vorwurf.

    Im Jahr 2024 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten für das Landeskindergeld im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Prozent gesunken. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die rückläufige Geburtenrate, aber auch die Tatsache, dass immer mehr Familien aufgrund inflationsbedingter Lohnanpassungen ihren Anspruch auf das Landeskindergeld ganz oder teilweise verlieren“, schreibt Rieder in ihrem Beschlussantrag. Ein konkretes Beispiel: Mit der Genehmigung des Nachtragshaushaltes erhalten rund 40.000 öffentlich Bedienstete eine Inflationsanpassung, dies betrifft wahrscheinlich auch etliche Bezieher von Landeskindergeld. Wer durch diese Anpassung mehr verdient, verliert womöglich den Anspruch auf die Familienleistungen. Auf der einen Seite wird bei den Gehältern endlich ein Inflationsausgleich gewährt, auf der anderen Seite wird, so Rieder, bei Familien eingespart, wenn nicht gleichzeitig auch die Schwellen für die Förderungen angepasst werden. Das gleiche Problem betrifft auch andere Förderungen. 

  • Im Jahr 2024 bezogen 34.742 Familien Landeskindergeld – 1.767 weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben sanken von 43 auf knapp 41 Millionen Euro. Auch beim Landesfamiliengeld zeigt sich eine Stagnation: 14.676 Familien erhielten insgesamt 33,6 Millionen Euro – inflationsbereinigt liegt dieser Wert deutlich unter jenem des Jahres 2020. Foto: Autonome Provinz Bozen
  • ISEE und EEVE

    Während das Landesfamiliengeld unabhängig von der wirtschaftlichen Lage gewährt wird, ist das Landeskindergeld an den ISEE-Wert (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) gekoppelt. Diese Regelung führt dazu, dass ein wachsender Anteil an Familien – insbesondere in Zeiten hoher Inflation – keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf das Landeskindergeld hat. Derzeit gelten folgende Beträge:

    • Bei einem ISEE-Wert bis 15.000 Euro erhalten Familien monatlich 70 Euro pro minderjährigem Kind, bzw. 250 Euro pro Kind mit Behinderung – unabhängig vom Alter.
    • Liegt der ISEE-Wert zwischen 15.000 und 40.000 Euro, gibt es 55 Euro pro Kind bzw. 120 Euro bei Behinderung.


    Auf eine entsprechende Anfrage Rieders teilte Soziallandesrätin Rosmarie Pamer mit, dass derzeit mehrere Arbeitsgruppen im Bereich Soziales, Familie und Senioren tätig seien – darunter auch eine zum Thema „EEVE-ISEE“. Ziel sei es, das System zur Einkommens- und Vermögenserhebung zu überarbeiten und gerechter sowie weniger bürokratisch zu gestalten. Vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten sei es laut Rieder aber unerlässlich, sowohl die Schwellenwerte als auch die Unterstützungsbeträge an die Inflation anzupassen. Während dies auf staatlicher Ebene regelmäßig erfolgt, wurden in Südtirol weder die Beträge noch die Grenzwerte für das Landesfamiliengeld und das Landeskindergeld inflationsbereinigt angepasst. „Eine entsprechende Anpassung ist daher dringend notwendig“, betont Rieder. In ihrem Antrag fordert sie konkrete Maßnahmen und die Bereitstellung der dafür nötigen Mittel im Haushalt.