Wirtschaft | Volksbank-Aktien

„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“

Das Berufungsgericht Bozen bestätigt die Verantwortung der Volksbank gegenüber ihren Mitgliedern – eine Etappe, aber kein Sieg vor dem endgültigen Urteil in Venedig.
Volksbank Hauptsitz
Foto: Oskar Dariz
  • Für die Südtiroler Volksbank hagelt es Rüge um Rüge: Das Berufungsgericht Bozen hat am 24. Oktober die Berufung der Volksbank abgewiesen und damit das Urteil des Landesgerichts bestätigt. Im Mittelpunkt steht der Verkauf überbewerteter Volksbank-Aktien an ihre Mitglieder in den Jahren 2012 bis 2015 – eine Phase, in der die Genossenschaftsbank zur Aktiengesellschaft umgewandelt wurde und mit dem Erlös der Aktien ihr Eigenkapital stärken wollte. 

    Die Volksbank musste einem Anleger bereits nicht nur das ursprünglich investierte Kapital, sondern auch Inflationsanpassung, Zinsen und zusätzlich 10.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Walther Andreaus, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol, spricht von einem langen, schrittweisen Kampf um Gerechtigkeit, der noch nicht abgeschlossen sei.

  • Die Causa

    Der Ausgabepreis der eigenen Aktien wurde im Jahr 2015 vom Volksbank-Verwaltungsrat festgelegt, erwies sich später jedoch als deutlich überhöht: Sachverständigengutachten bezifferten den tatsächlichen Wert kurz darauf auf rund 12 Euro, während er laut Medienberichten 2015 etwa bei 19,20 Euro pro Aktie lag. 

    Gerichtsurteile stellten bereits fest, dass die Bank beim Verkauf eigener Aktien im Jahr 2012 gegen ihre Informationspflichten verstoßen hat. Der mehr als 200 Seiten umfassende Prospekt zu den Aktien sei den Sparerinnen und Sparern weder ausgehändigt noch verständlich erklärt worden. Die Richter kritisierten außerdem die intransparente Bewertung der Aktien.

    Der Preis sei von der Bank einseitig festgelegt worden, ohne unabhängige Gutachten oder objektive Kriterien heranzuziehen. Der tatsächliche Wert war für Anlegerinnen und Anleger daher nicht nachvollziehbar.

  • Die Stellungnahme

    Walther Andreaus: Der Kampf war ein harter, so der Geschäftsführer von Robin Foto: SALTO

    Walther Andreaus äußert sich besonnen zur laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung. Der aktuelle Erfolg, also die Bestätigung der Urteile durch das Landesgericht und das Oberlandesgericht, sei ein starkes Zeichen, aber der endgültige Sieg stehe erst mit einem rechtskräftigen Urteil in Venedig fest.

     

    Nur ein Tropfen auf den heißen Stein, betrachtet man den Schaden, der angerichtet wurde

     

    Der juristische Weg sei lang und mühsam gewesen: „Über fünf bis sechs Jahre haben wir Prozesse geführt, uns Schale für Schale wie eine Zwiebel vorgearbeitet, weil die Bank jeden Beistrich angefochten hat, unterstützt von exzellenten Anwälten aus Mailand. Dafür haben wir aber bis jetzt gute Ergebnisse eingefahren“. Sein Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren“ bringt diese Haltung auf den Punkt. Wenn man im Vornhinein die Flinte ins Korn wirft, könne man nicht gegen Ungerechtigkeiten vorgehen und davon seien hier viele passiert, so Andreaus. Die Öffentlichkeit sei leider nur mangelhaft über das Ausmaß des Schadens informiert. Eine Verurteilung der Volksbank sei letztlich „nur ein Tropfen auf den heißen Stein, betrachtet man den Schaden, der angerichtet wurde“, betont Andreaus. 

  • Jahrelanger Rechtsstreit

    Zur Causa reichten das Aktionärskomitee Südtirol und der Verbraucherschutzverein Robin zwei Sammelklagen gegen die Volksbank ein: Eine betrifft die „Produktblätter aus dem Zeitraum 01.2012–07.2015, in denen den Anlegern unvollständige und irreführende Informationen übermittelt wurden“ und die zweite bezieht sich auf „die Aktienplatzierung 2015“, wie Robin im gestrigen Rundschreiben anführt.

    Nun steht die erste Sammelklage kurz vor der Urteilsverkündung, die zweite wird am 20. November 2025 vom Berufungsgericht Venedig auf Zulässigkeit geprüft wird. Es werden die Inhalte aufgegriffen, die bereits vom Berufungsgericht Bozen festgestellt wurden.

  • Update: Der Artikel enthielt fehlerhafte Informationen und wurde am 30.10.2025 um 18:15 Uhr richtiggestellt.