Politik | Verurteilung

120.000 Euro wegen Imageschadens

Weitergabe vertraulicher Dokumente & Wettbewerbsverzerrung: die Tatbestände, aufgrund derer Katia Tenti, Ex-Ressortleiterin, eine Strafe von 120.000€ zahlen muss
  • Der Rechnungshof hat die ehemalige Ressortchefin der Provinz Katia Tenti zu einer Strafe in Höhe von 120.000 Euro verurteilt. Diese Strafe sei Entschädigung für ihr Verhalten aus dem ein nennenswerter Imageschaden für die Provinz Bozen hervorging.

  • Der Hintergrund

    Die Bozner Reschenstraße: in dieser Straße hätten die Wobi-Wohnungen gebaut werden sollen. Foto: Google Maps

    Drehen wir die Zeit um 10 Jahre zurück. 2013 hat Katia Tenti, damals noch Ressortleiterin im Wohnbauressort, dem Unternehmer Antonio Dalle Nogare, mit dem sie wohl in romantischer Beziehung stand, vertrauliche Dokumente zukommen lassen. Die Dokumente? Ausschreibungsdokumente für einen Wettbewerb. Es ging dabei um ein Grundstück in der Reschenstraße auf dem rund 100 Sozialwohnungen gebaut werden sollten. Zur Durchführung kam es allerdings nicht, die Wohnungen wurden nie gebaut.

    Konkret geht es also um Enthüllung von Amtsgeheimnissen und Wettbewerbsverzerrung. Ein Vergehen, welches laut den Richtern Enrico Marinaro, Francesco Targia und Massimo Giuseppe Urso der Provinz Bozen einen erheblichen Imageschaden zugeführt hat.

  • Das Urteil

    Die Richter erklären im Urteil: „Es wird davon ausgegangen, dass die Schwere des rechtswidrigen Verhaltens und der darauf folgende öffentliche Aufschrei zu einem weit verbreiteten öffentlichen Misskredit und einem ernsthaften Verlust an Ansehen und Glaubwürdigkeit geführt haben [...] mit vermutlich negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Gesellschaft in die Arbeit der sie repräsentierenden Verwaltungsbeamten“.

    Das Verteidigungsargument, das auf den fehlenden Nachweis eines entstandenen Imageschadens oder einer Bereicherung für die Angeklagte verweist, ist den Richtern zufolge als „unbegründet anzusehen

    „Es wird davon ausgegangen, dass die Schwere des rechtswidrigen Verhaltens und der darauf folgende öffentliche Aufschrei zu einem weit verbreiteten öffentlichen Misskredit und einem ernsthaften Verlust an Ansehen und Glaubwürdigkeit geführt haben.“

    Die Staatsanwaltschaft forderte übrigens weit mehr als die 120.000 Euro, die die Richter letztendlich verkündeten. Sie berief sich auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von fast 300.000 Euro, die sich auf 240.000 Euro wegen des Imageschadens und fast 60.000 Euro wegen Misswirtschaft aufteilt. Katia Tenti bestritt vor Gericht die Anschuldigungen. Das Urteil ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

    Tenti war in dieser Angelegenheit bereits 2021 wegen Offenbarung eines Amtsgeheimnisses und Beeinträchtigung der Wahlfreiheit innerhalb eines Auswahlverfahrens zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden.