Politik | Raumordnung

Der Alpitronic-Artikel

Mit dem Bettenstopp-Artikel wurde auch eine Bestimmung zum Unternehmen Alpitronic genehmigt – und zwar ohne Diskussion, lautet der Vorwurf von Team K-Chef Köllensperger.
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Foto: alpitronic
Wie berichtet hat am vergangenen Dienstag (26. Juli) die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 111/22 stattgefunden. Nach mehreren Unterbrechungen wurde am Nachmittag der Artikel 8, der sogenannte Bettenstopp-Artikel, welcher Bestimmungen zur Raumordnung und zur Bettenobergrenze enthält, mit 17 Ja, zwei Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
 
 
 
„Im Eifer des Gefechts ist völlig untergegangen, dass damit auch der Alpitronic-Artikel genehmigt wurde“, bemerkte Paul Köllensperger im Anschluss an die Abstimmung. Wie der Team K-Chef im Rahmen der Sitzung erläuterte, sei unter Punkt 6 festgehalten, dass die Ansiedelung eines einzigen Unternehmens in einem Gewerbegebiet von Landesinteresse ohne Planungswettbewerb und Durchführungsplan erfolgen könne. Auf Nachfrage von Salto.bz im Anschluss an die Sitzung erklärte der Team K-Chef, dass dieser Passus wohl eigens für das Unternehmen Alpitronic verfasst worden sei. Die Landesregierung könne nun Gewerbezonen im Landesinteresse ausweisen – trotz negativer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Damit sei der Weg für die Betriebsansiedlung von Alpitronic in Siebeneich frei, so Köllensperger.
 

Im Landesinteresse

 

Bereits im alten Raumordnungsgesetz war festgehalten, dass das Land Gewerbeflächen, die im Landesinteresse sind, ausweisen kann. In den vergangenen Jahren hat das Land einige davon umgesetzt, wie beispielsweise die Gewerbegebiete „Stahlwerke“ in Bozen, „Zinggen“ in Brixen oder die „Sadobre“ in Freienfeld. Auch im neuen Raumordnungsgesetz ist diese Bestimmung enthalten, die besagt, dass bei Ausweisung einer Gewerbezone bei einer Fläche von bis zu einem Hektar (10.000 m2) kein Planungswettbewerb notwendig ist. Handelt es sich um eine größere Gewerbefläche, muss jedoch ein entsprechender Wettbewerb durchgeführt werden, auch wenn es sich nur um einen einzelnen Betrieb handelt. Mit der Abänderung wurde die Flächenbeschränkung von einem Hektar gestrichen.
 
 
 
 
„Wir haben darauf geachtet, dass diese Ausnahmen nur bei Gewerbegebieten von Landesinteresse zum Tragen kommen“, erklärt Maria Hochgruber Kuenzer auf Nachfrage. Die Landesrätin, in deren Zuständigkeitsbereich Gesetze zur Raumordnung fallen, betont dabei, dass es ihr ein persönliches Anliegen gewesen sei, diese Einschränkung festzulegen. Würde diese Bestimmung auf sämtliche Gewerbeflächen ausgedehnt, stünde den Gemeinden nur mehr ein unzureichendes Planungsinstrument zur Verfügung. Was die Qualität betrifft, sei ein Planungswettbewerb zu begrüßen, erklärt Kuenzer. Für jene Betriebe, welche davon befreit sind, ergibt sich vor allem ein wesentlicher Vorteil: die Zeitersparnis. Können sie selbst einen Durchführungsplan vorlegen und sind vom Planungswettbewerb befreit, wird der behördliche Iter verkürzt.
 

Weg frei für Alpitronic?

 

„Es herrscht Konsens darüber, dass Alpitronic einen Firmensitz benötigt. Ob Siebeneich der richtige Standort ist, ist eine ganz andere Frage“, betonte Köllensperger in der Landtagssitzung und erklärte, dass seiner Meinung nach eine Betriebsansiedlung auf dem Frubona-Gelände in der Gemeinde Bozen die bessere Lösung sei. Wie berichtet hat die Gemeinde Bozen Mitte Juli beschlossen, das Frubona-Areal in Firmian dem Unternehmen Alpitronic als Übergangslösung zur Verfügung zu stellen, bis eine Entscheidung über den geplanten neuen Firmensitz in Terlan gefallen ist. Zurzeit agiert das Unternehmen, das führend in der Herstellung von Schnellladesäulen für E-Autos ist, an vier verschiedenen Standorten in Bozen und einem in Auer. Die Geschäftsführung hat sich deshalb nach einem neuen Sitz umgesehen und ein Grundstück in Terlan/Siebeneich ins Auge gefasst. Das neue Betriebsgebäude, das in der Erweiterungszone nordwestlich des bereits bestehenden Gewerbegebietes geplant ist, soll als Green Building, energieautark und klimaneutral im Campus-Stil verwirklicht werden. Angepeilt wird die Verlegung des Sitzes für das Jahr 2024.
 
 
 
Im September der vergangenen Jahres hat der Terlaner Gemeindeausschuss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zu Änderung des Bau- und Landschaftsplanes im Gewerbegebiet Enzenberg beschlossen. Die bereits bestehende Handwerkerzone sollte damit um rund zehn Hektar erweitert werden. Allerdings hat sich Widerstand seitens einiger Bürger und Gemeinderäte gegen diese Maßnahme formiert, welche eine Unterschriftenaktion ins Leben riefen, an der sich über 500 Bürger beteiligten. Nach dem negativen Gutachten der Landeskommission für Raum und Landschaft hat die Gemeinde Terlan Ende Juni beschlossen, das Verfahren zur Ansiedlung des Bozner High-Tech-Unternehmens Alpitronic zu auszusetzen. Anlass für den Unternehmerverband, harsche Kritik an der Politik der Landesregierung zu üben. Landeshauptmann Arno Kompatscher seinerseits erklärte im Rahmen einer Pressekonferenz, dass man bereits seit Wochen auf der Suche nach einer Lösung sei. Er betonte dabei, dass die Betriebsansiedelung eines Unternehmens, das in einem für Südtirol bedeutenden und zudem nachhaltigen Sektor tätig ist, im strategischen Interesse des Landes liege.
Zumindest wurde nun der bürokratische Behördenweg für Betriebsansiedlungen, die im Landesinteresse liegen, beschleunigt.