Wirtschaft | Milch
Die Erklärungspflicht
Foto: Othmar Seehauser
Es ist keine zwei Wochen her. Am 17. September 2021 ist das Dekret „Dichiarazioni obbligatorie settore latte e prodotti lattiero-caseari e latte bovino“ im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Die Bestimmung ist damit in Kraft getreten.
Es ist eine Gesetzesänderung, die direkt in jene kontroverse Diskussion eingreift, die auch in Südtirol nach der Salto.bz-Recherche zu den Milchzukäufen geführt wird. Das Dekret übernimmt die EU-Vorgaben und legt die Spielregeln in Sachen Transparenz völlig neu fest.
Das Dekret, das am 6. August 2021 vom Ministerrat verabschiedet wurde, führt erstmals in Italien eine detaillierte Erklärungspflicht für die Milchhöfe ein. Demnach müssen die Milchhöfe ab sofort bis zum 20. jedes Monats dem Landwirtschafsministerium die genaue Herkunft der gesamten von ihnen gesammelten und verarbeiteten Milch aus dem Vormonat mitteilen.
Die telematische Übermittlung erfolgt über die „Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura „(AGEA) und das dort angesiedelte „Sistema informativo agricolo nazionale (SIAN). Konkret müssen alle Milchhöfe die genauen Daten ihrer Zulieferer und die Herkunft der Milch monatlich über das SIAN übermitteln.
Dabei müssen die Milchhöfe genau angeben woher ihre Rohmilch oder ihre Biomilch kommt. Ob sie aus Italien angeliefert oder angekauft wird oder aus anderen EU-Staaten. Verlangt wird die genaue Herkunft auch regional. Zudem müssen auch Zukäufe über Dritte in Sachen Herkunft genau dokumentiert werden. Die Bestimmung gilt auch für den Zukauf von halbverarbeiteten Milchprodukten wie etwa Rahm.
Seit 2019 wird in Italien über diese Erklärungspflicht durchaus kontrovers debattiert. Jetzt ist das Gesetz erlassen worden. Mit der Zustimmung Südtirols. Denn die Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen hat auf der Sitzung vom 4. August 2021 das Einverständnis (intesa) für dieses Dekret erteilt. Im Gesetzestext wird ausdrücklich festgehalten, dass die Bestimmungen auch für die Autonomen Regionen Trentino und Südtirol gelten.
Obsoleter Sennereiverband?
Die Bestimmung schreibt auch vor, dass für die Kontrollen die Regionen bzw. die Länder zuständig sind. Demnach wird es fraglich sein, ob Südtirol diese Kontrollen weiterhin an den Sennereiverband delegieren kann.
Vor allem aber macht diese neue gesetzliche Bestimmung die Haltung des Südtiroler Sennereiverbandes und der Südtiroler Milchhöfe noch obsoleter als er bereits bisher war.
Der Sennereiverband hat sich bisher geweigert nach mehreren Landtagsanfragen der Südtiroler Freiheitlichen die entsprechenden Daten zu den Milchzukäufen herauszugeben. In einem Schreiben vom Frühjahr 2021 heißt es:
Der Sennereiverband hat sich bisher geweigert nach mehreren Landtagsanfragen der Südtiroler Freiheitlichen die entsprechenden Daten zu den Milchzukäufen herauszugeben. In einem Schreiben vom Frühjahr 2021 heißt es:
"Uns ist keine Norm bekannt, welche ein rein privates Unternehmen (wie die Sennereigenossenschaften oder den Sennereiverband) verpflichten würde, betriebsinterne Informationen und Daten an die öffentliche Verwaltung bzw. an die Legislative zu liefern. ..[…|… Entsprechend besteht unserer Auffassung nach auch keine Verpflichtung für den Sennereiverband, die angefragten Informationen/Daten zur Verfügung zu stellen.“
Das neue Dekret straft diese Aussagen von Joachim Reinalter & Co mit Lügen. Denn ab sofort wird man genau diese Daten nicht nur nach Rom liefern müssen, sondern das SIAN-Register ist per Gesetz auch öffentlich und einsehbar.
Spätestens damit wird klar, dass die Geheimnistuerei des Sennereiverbandes, nicht haltbar ist. Außer man muss etwas verstecken.
Das Dekret
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