Gesellschaft | Gastbeitrag

Es ist allerhöchste Eisenbahn

Mit mehr Geld allein ist es nicht getan. Was sich in der Pflege und Betreuung und bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Sozialberufen ändern muss.
Pflege
Foto: Pixabay
Die Covid-Pandemie hat in den letzten zwei Jahren, die Bedeutung der Pflege und Betreuung zwar ins öffentliche Bewusstsein gerückt, trotzdem hat die Politik und die Verantwortungsträgerinnen zögerlich darauf reagiert.
Jetzt sollen die während der Covid – Pandemie, zuhauf gemachten Ankündigungen und Versprechungen, eingelöst werden.
Den Beschluss dafür hatte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher, in Abstimmung mit Soziallandesrätin Waltraud Deeg, sowie mit den drei Bildungslandesräten Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider vorgelegt.
Das bedeutet, mit den von der Landesregierung genehmigten Haushaltsänderung werden für einen Drei-Jahres-Zeitraum für die Pflege- und Betreuungsberufe in den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften, den Seniorenwohnheimen und ähnlichen Diensten, insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Diese werden wie folgt aufgeteilt: 20 Millionen Euro im Jahr 2022, 15 Millionen Euro im Jahr 2023 und 15 Millionen Euro im Jahr 2024.
 
 
Die Sozialstatistik 2021, führt in der Auflistung der Personalausstattung der Sozialdienste und der Seniorenwohnheime 2020, 6.322 Mitarbeiterinnen. „Wir brauchen in der Pflege und Betreuung attraktive Arbeitsbedingungen und es geht dabei nicht nur um Geld", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher“
Damit Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung, attraktiv werden brauchen wir aber:
Eine spürbare wirtschaftliche Besserstellung der Sozialberufe mit Fach- Berufsausbildung.
Wenn die Verträge für die Sozialberufe, an jene des Gesundheitsbereiches angepasst werden sollen, dann bedeutet das, dass wir die Sozialberufe mit Fach -Berufsausbildung wie
Sozialbetreuer/Innen, Freizeitgestalter/innen, Altenpfleger/Innen, Behindertenbetreuer/Innen und die Fachkräfte für Arbeitsinklusion endlich in die 6. Funktionsebene eingestuft werden müssen.
Das Thema der erforderlichen Zweisprachigkeitsnachweise, muss dann über Sanierungsmaßnahmen geregelt werden.
Das Thema der erforderlichen Zweisprachigkeitsnachweise, muss dann über Sanierungsmaßnahmen geregelt werden.
Das hat zur Folge, dass wir die Soziale Hilfskräfte und die Pflegehelfer/Innen
die 5. Funktionsebene einstufen müssen. Die Aufgabenzulagen, müssen aufgrund von Anforderungen und nicht von Interessen geregelt werden. Zudem braucht eine Zulage für Bewältigung von Krisensituationen und außerordentlichen Anforderungen.
 
 
Die Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung sind verbindlich, bzw. vertraglich festzuschreiben und es müssen alle Sozialberufe berücksichtigen werden.
Die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass die Beschäftigungs- und Rahmenbedingungen in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege und Betreuung, die Einkommenssituation, die Arbeitsbedingungen und Belastungen der Beschäftigten berücksichtigen. Denn nur gesunde Arbeitsbedingungen, halten Pflege und Betreuungsberufe in den Einrichtungen und Diensten.
Nur gesunde Arbeitsbedingungen, halten Pflege und Betreuungsberufe in den Einrichtungen und Diensten.
Der Personalschlüssel in den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften, den Seniorenwohnheimen und ähnlichen Diensten, muss in Zukunft auch Reserven für Krisensituationen beinhalten.
In der Fort und Weiterbildung müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die Sozialberufe entsprechend des Auftrages weiterbilden können, diese werden wir im Landesgesetz für die Sozialberufe, welches sich in Ausarbeitung befindet, festschreiben.
Wertschätzung und Anerkennung, diese beginnen mit Teilhabe und das bedeutet der Landesverband der Sozialberufe, muss als Berufsverband in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Wertschätzung und Anerkennung, diese beginnen mit Teilhabe und das bedeutet der Landesverband der Sozialberufe, muss als Berufsverband in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Die Diskussion um die Ausbildung der Sozialberufe und die Weiterentwicklung der Berufsbilder im Sozialbereich, können nicht ohne den Landesverband der Sozialberufe stattfinden.
 
 
Die Abwicklung der Vertragsverhandlung, welche Aufgabe der öffentlichen Delegation und der Gewerkschaften ist, muss jetzt rasch erfolgen, sonst geht noch mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren und dass kann sich in der aktuellen Situation niemand mehr leisten.
Zeitgleich brauchen wir umfassende Lösungsansätze und eine Reform in der Pflege und Betreuung, was vor allem die Sozialberufe betrifft.
 
Valentina Burger und Marta von Wohlgemuth
 
Valentina Burger ist die Vorsitzende und Marta von Wohlgemuth die Geschäftsführerin des Landesverbands der Sozialberufe