Wirtschaft | Tiefgarage

Kündigung rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs der „Central Parking AG“ gegen das Land abgewiesen und der Verwaltung in allen Punkten Recht gegeben.
Central Parking
Foto: Othmar Seehauser
Das Urteil 150/2022 ist ein 7:0 Sieg für die Südtiroler Landesverwaltung.
Am Dienstag hat Urteilsverfasserin Lorenza Pantozzi Lerjefors in einem ausführlichen, 34 Seiten langen Urteil den Rekurs der „Central Parking AG“ gegen das Land Südtirol abgewiesen.
Es ist ein wichtiger Zwischenschritt in einem Fall, der von öffentlichem Interesse ist. Salto.bz hat am Montag unter dem Titel „Die Garage der Laubenkönige“ exklusiv die ganze Geschichte nachgezeichnet.
Die Eckpunkte: Im Mai 1988 unterzeichnen der damalige Landeshauptmann Silvius Magnago, der damalige Bozner Bürgermeister Marcello Ferrari, der damalige Generalsekretär der Landesregierung Anton Romen und der Bozner Kaufmann Kurt Eccel eine Konvention,
Das Land Südtirol tritt per Vertrag das Unterflurrecht für den Bau einer öffentlichen Tiefgarage mit mindestens 500 Stellplätzen an die kurz vorher gegründete „Central Parking AG“ ab. Die Gesellschafter der Central Parking sind das Who is Who der Bozner Kaufleute: die Familien Pernthaler, Oberrauch, Buratti, Rössler, Desaler, Amonn, Eccel und Podini.
Die Eckpunkte des Vertrages: Die Central Parking baut und führt auf eigene Kosten für 29 Jahre eine Tiefgarage unter dem heutigen Magnagoplatz und zahlt dem Land dafür eine jährliche Pacht von 1.000.000 Lire (630,26 Euro, Mehrwertsteuer eingerechnet). Vertraglich festgehalten wird aber auch, dass die Landesverwaltung über der Tiefgarage ein Landhaus errichten wird - das heutige Landhaus 3 - und deshalb die Garage so gebaut werden muss, dass dieses Bauvorhaben durchgeführt werden kann.
Der Beginn der Laufzeit der Konzession wird mit Ausstellung der Baugenehmigung festgelegt. 1993 geht die Garage schließlich in Betrieb. Auf drei Stockwerken und einer Fläche von 10.918 Qm werden 460 Stellplätze für Autos angeboten. Bis Anfang 2016 ist auch das Land mit 33 Prozent ein wichtiger Gesellschafter der Central Parking. Dann verkauft die Landesverwaltung ihre Anteile an die privaten Mitgesellschafter.
 

Kündigung & Klage

 
Das Tiefgaragen-Unternehmen ist für die Bozner Laubenkaufleute ein lukratives Geschäft. In der letzten vorliegende Bilanz der Central Parking AG aus dem Jahr 2020 steht ein Nettogewinn von 333.455 Euro. Und das, obwohl es laut Bilanzbericht durch Corona einen Einbruch des Umsatzes um 35 Prozent gegeben hat. Damit wird klar, welche Geldmühle der Parkplatz unter dem heutigen Magnagoplatz ist.
 
 
Doch die im Mai 1988 unterschriebene Konzession sieht vor, dass die Tiefgarage nach Ablauf der Konzession kostenlos an das Land übergeht. Am 11. Dezember 2019 trifft die Landesregierung eine Grundsatzentscheidung: Die Konzession mit der Central Parking soll nicht mehr erneuert werden. Am 25. August 2020 erlässt der Abteilungsdirektor für Vermögen, Daniel Bedin, das Kündigungsdekret und stellt es dem Unternehmen zu. Als Ende der Laufzeit der 29-jährigen Konzession wird dabei der 15. Dezember 2021 ermittelt.
Gegen diese Kündigung und die entsprechenden Dekrete der Landesverwaltung ziehen die privaten Unternehmer im vergangenen Jahr vor das Verwaltungsgericht.
Der zentrale Punkt der Klage ist dabei ein Satz in der 1988 unterzeichneten Konzession, der unterschiedlich interpretiert werden kann. In Artikel 4 des Vertrages heißt es:
 
„La concessione puó essere rinnovata alla scadenza a richiesta della società concessionaria, per non più di due volte consecutive alle medesime condizioni e per la stessa durata.”
 
Die privaten Unternehmen wollen daraus aber ein Optionsrecht ableiten. Im Klartext: Die Landesverwaltung kann den Vertrag mit der Central Parking gar nicht kündigen, solange das Privatunternehmen Interesse an der Führung der Tiefgarage anmeldet.
Sollte die Kündigung aufrecht bleiben, fordern die Kläger einen Schadenersatz von über 11 Millionen Euro vom Land zur Abgeltung der entgangenen Einnahmen für die nächsten 29 Jahre.
 

Das Urteil

 
Doch die Richterinnen und Richter am Bozner Verwaltungsgericht kommen zum genau entgegengesetzten Schluss.
Im Urteil heißt es:
 
„La clausola di rinnovo va infatti interpretata nel senso che l’Amministrazione non ha alcun obbligo di rinnovare la convenzione, bensì la mera facoltà di fronte a una manifestazione di interesse in tal senso espressa dalla società ricorrente.
Ne consegue che non vi è neppure un obbligo di motivazione in ordine alle ragioni del mancato rinnovo, dato che l’Amministrazione ha esercitato una facoltà derivante direttamente dalla convenzione, liberamente pattuita tra le parti.“
 
Und weiter:
 
„In nessun caso può essere intesa come attributiva alla società ricorrente di un diritto soggettivo di opzione al rinnovo.“
 
Das heißt: Allein das Land kann entscheiden, ob man die Konzession für weitere 29 Jahre verlängern will. Die Central Parking hat kein Optionsrecht.
 
 
Die privaten Kläger haben in ihrem Rekurs zudem eine Reihe von angeblichen formalen und substanziellen Fehlern der Landesverwaltung bzw. der Landesregierung beanstandet. Lorenza Pantozzi Lerjefors weist in ihrem Urteil jeden einzelnen dieser Einwände als unbegründet ab. Das Verwaltungsgericht hat die Kläger deshalb auch verurteilt, dem Land die Verfahrensspesen in der Höhe von 3.000 Euro zu ersetzen.
 

Kein Ende des Streites?

 
„Ich bin sehr froh, dass das Verwaltungsgericht das Vorgehen meiner Ämter als korrekt angesehen hat“, kommentiert der zuständige Vermögenslandesrat Massimo Bessone das Urteil. Bessone hat sich in der Landesregierung von Anfang an für eine öffentliche Ausschreibung der Führung der Tiefgarage ausgesprochen. Daran kann sich die „Central Parking AG“ natürlich beteiligen.
 
 
Der Gerichtsstreit dürfte mit diesem Urteil aber lange noch nicht beendet sein. Einiges spricht dafür, dass die Central Parking Berufung gegen das Bozner Urteil vor dem Staatsrat einlegen wird.
Zudem zeichnet sich in diesem Rekurs bereits ein neuer Streitgegenstand an. Der Direktor der Abteilung Vermögen, Daniel Bedin, hat in einem Schreiben an die Central Parking festgehalten, dass das Land - nachdem die Konzession am 15.12.2021 verfallen sei - für die Führung der Tiefgarage bis zur Räumung vom Privatunternehmen einen neuen Pachtzins verlangen muss. Auch dagegen werden sich die Bozner Kaufleute mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen.
Demnach wird der Streit noch weitergehen.