Politik | Direkte Demokratie

Zwei neue Volksbegehren gestartet

Die Initiative für mehr Demokratie lässt nicht locker: die direktdemokratischen Instrumente müssen konkret genutzt werden können und der Landtag soll endlich handeln.
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Foto: upi

Nachdem beim Landesreferendum vom 29.5.2022 das bestätigende Referendum gerettet werden konnte, startet die Initiative für mehr Demokratie zwei Volksbegehren, um die geltenden direktdemokratischen Instrumente einfacher nutzen zu können und die Regelung der Demokratie auf Landesebene auch für Volksinitiativen freizugeben. Ein Rückbau der politischen Mitbestimmungsrechte konnte am 29. Mai mit eindrucksvoller Mehrheit verhindert werden. Doch damit ist die konkrete Anwendbarkeit der Instrumente noch nicht gesichert. Volksabstimmungen werden immer noch zu viele Prügel in den Weg gelegt.

Vor allem geht es um die Neuregelung der Zuständigkeit und Zusammensetzung der dreiköpfigen Richterkommission, die über die Zulässigkeit von Volksabstimmungsanträgen zu befinden hat., Diese Kommission hat in den letzten zwei Jahren fünf Volksbefragungen bzw. Volksinitiativen verhindert:

  • im September 2020 zum Vorschlag der Einführung der Online-Unterschriftensammlung und zur Einführung eines großen ausgelosten Landesbürgerrat einzuführen und, damit verbunden, eines ausgelosten Klimabürgerrates;
  • und im März 2022 auf zwei beratende Volksbefragungen (also unverbindliche!) über eine einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und um sicherzustellen, dass BürgerInnen ihre Demokratie auch selbst gestalten können;
  • im April 2022 eine Vorlage zur Volksinitiative zum Schutz der Artenvielfalt in Südtirol.

Diese Kommission legt zum einen bestehende Autonomiebestimmungen äußerst restriktiv aus. Zum anderen überdehnt sie ihre eigene Rolle in der Beurteilung der Zulässigkeit, indem sie als Quasi-Verfassungsgericht stark politische Einschätzungen zur Vereinbarkeit der fraglichen Volksinitiativvorlage mit EU- und Staatsrecht trifft.

Daneben muss die Sammlung der Unterstützerunterschriften dringend erleichtert werden. Der Staat hat im August 2021 die online-Unterschrift (per SPID-Zugang des Wahlberechtigten) ermöglicht, doch das Land hat diese Erleichterung noch nicht übernommen. Im Gegenteil: es hat den Kreis der Beglaubigungsberechtigten Amtspersonen weiter reduziert, indem Lehr- und Sanitätspersonal ausgeschlossen worden ist. Nun müssen endlich diese und andere unnötige Behinderungen aus dem Gesetz genommen werden, wie es die UN-Kommission seit 2019 vom italienischen Parlament und von den Landtagen und Regionalräten fordert.

Mit einem zweiten Volksbegehren will die Initiative erreichen, dass auch Volksinitiativen zur Regelung der Demokratie auf Landesebene (Direkte Demokratie, Wahlrecht, etc.) zugelassen werden. Beide Volksbegehren werden in diesem Faltblatt näher erläutert. Sie können ab Juli 2022 im Rathaus der eigenen Gemeinde unterschrieben werden.

Genauere Infos zu den Volksbegehren: www.dirdemdi.org