Politik | Ukraine

Ein Abkommen zur Beendigung des Krieges

Hier ein Entwurf für ein Abkommen zur Beendigung des Ukraine-Krieges als Diskussionsgrundlage
Stein Ukraine Peace
Foto: Pixabay

Die Russische Föderation und die Ukraine schließen zur Beendigung der zwischen beiden Staaten seit jetzt einem Jahr anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen, mit dem Willen, den Tod, die Verstümmelung und die schweren Verletzungen noch vieler weiterer eigener Militärangehöriger und Zivilisten sowie neue Zerstörungen auf den Gebieten der Ukraine und der Russischen Föderation zu vermeiden, in der Absicht, den Auswirkungen einer weiterhin ausufernden Aufrüstung auf ihre jeweiligen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme zuvorzukommen, und aus der Sorge heraus, dass durch eine Weiterführung und Verschärfung des Konflikts unabwägbare Risiken für den Weltfrieden heraufbeschworen werden könnten, folgendes

 

Friedensabkommen

 

  1. Die beiden Vertragsparteien stellen mit sofortiger Wirkung sämtliche militärischen Operationen auf dem Territorium der Ukraine und der angrenzenden Gebiete der Russischen Föderation ein.
  2. Die Russische Föderation zieht - abgesehen vom Territorium der Krim - ihre sämtlichen Streitkräfte und auch die Verantwortlichen der von ihr im Donbas neu eingerichteten zivilen Dienststellen hinter die Grenzen des eigenen Staatsgebietes zurück, wie sie bis zum Jahr 2014 international anerkannt waren und in Geltung standen.
  3. Die Ukraine erkennt uneingeschränkt die Souveränität der Russischen Föderation über das von dieser im Jahr 2014 annektierte Gebiet der Halbinsel Krim an.
  4. Die Russische Föderation wird die im Jahr 2022 einseitig verfügte Annexion der bis dahin ukrainischen Oblaste Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson zeitnah formal rückgängig machen und verzichtet für alle Zukunft auf Souveränitätsansprüche über die vorgenannten Gebiete.
  5. Die Ukraine wird den vorgenannten Oblasten weitgehende territoriale Autonomierechte einräumen.
  6. Die Ukraine wird mit besonderen Maßnahmen die ungehinderte Verwendung und Pflege der russischen Sprache auf dem gesamten eigenen Staatsgebiet fördern.
  7. Der Russischen Föderation wird zur Absicherung der Verpflichtungen, wie sie die Ukraine hier unter den Punkten 5 und 6 übernimmt, der Status einer Schutzmacht mit noch näher auszuhandelnden und international abzusichernden Eingiffsbefugnissen zuerkannt.
  8. Die Russische Föderation wird sich einem möglichen zukünftigen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union und zur NATO nicht entgegenstellen.
  9. Die Russische Föderation wird von der Verpflichtung zu Reparationsleistungen für die von ihr in Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Staatsgebiet der Ukraine verursachten Schäden an Personen, Liegenschaften, Anlagen und Sachwerten entbunden.
  10. Für den erwarteten Fall, dass es im Anschluss an dieses Friedensabkommen zu internationalen Verhandlungen und Abmachungen zur Förderung des Wiederaufbaus der Ukraine, zu einer zwischenstaatlich ausgehandelten Neuausrichtung der Sicherheitsmechanismen im osteuropäischen Raum und zu Vorkehrungen zum Schutz der russischsprachigen Menschen in den baltischen Staaten und in Moldawien kommen sollte, verpflichten sich die Ukraine und die Russische Föderation, an diesen Bemühungen im Geist einer guten Nachbarschaft mitzuwirken. Die Russische Föderation wird sich an Programmen zum Wideraufbau der Ukraine nach Möglichkeit mit eigenen wirtschaftlichen Anstrengungen beteiligen.
  11. Die Russische Föderation und die Ukraine werden sich der Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zur Verfolgung der im Lauf der kriegerischen Auseinandersetzungen verübten Kriegsverbrechen nicht widersetzen und werden dessen Tätigkeit nach Kräften unterstützen.