Wirtschaft | Stellungnahme

„Verschleierter Inhalt“

Der Rechtsanwalt der Athesia-Gruppe, Giancarlo Massari, hat uns folgende Presseaussendung zukommen lassen, die wir gerne veröffentlichen.
Massari, Giancarlo.jpg
Foto: Studio Massari/La Guardia
In meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt der Athesia-Gruppe und der Familie Ebner in der Angelegenheit der von Salto.bz am 06.03.2023 abgehaltenen Pressekonferenz und der Stellungnahme der Journalistenkammer halte ich es für meine Pflicht, Folgendes klarzustellen und zu präzisieren.
Der Inhalt, wie er von den Anwälten von Salto.bz und dem Rechtsvertreter von Demos.02 dargestellt wurde, war so verpackt, dass der eigentliche Zweck und die Tragweite der Initiative meiner Auftraggeber verschleiert wurden.
Die bewusste Verlagerung des Schwerpunkts und zwar reduziert auf eine einfache Abhandlung des Rechts auf Berichterstattung gemäß Art. 21 Verfassung, ohne Erörterung der Grenzen des Rechts auf Kritik und mithin des juridischen Kernpunkts des Mediationsantrages verrät die Absicht, die öffentliche Meinung irrezuführen.
Dies beweist der Umstand, dass auf der Pressekonferenz unvollständige Informationen geteilt worden sind. Bei der von meinen Mandanten vorgebrachten Beanstandung, handelt es sich nicht, um nur 58 Artikel, die Salto in den letzten vier Jahren veröffentlicht hat, sondern um hunderte fast täglichen von Veröffentlichungen, welche, aus dem einen oder anderen Grund, über Athesia und/oder der Familie Ebner handelten und der Leserschaft ein unrechtmäßiges Wirken derselben vermittelten.
Im Mediationsantrag hat man exemplarisch sich auf 58 beschränkt, welche die Grenzen einer legitimen, ausgewogenen und korrekten Ausübung des Rechts auf Kritik weitaus überschritten.
 
 
Bei der von meinen Mandanten vorgebrachten Beanstandung, handelt es sich nicht, um nur 58 Artikel, sondern um hunderte fast täglichen von Veröffentlichungen, welche, aus dem einen oder anderen Grund, über Athesia und/oder der Familie Ebner handelten und der Leserschaft ein unrechtmäßiges Wirken derselben vermittelten.
 
Ebenso tendenziös war es, sich auf die Aussage zu beschränken, dass Athesia 150.000 Euro Schadenersatz fordert, um damit den Eindruck zu erwecken, wirtschaftlich zu spekulieren und Salto.bz dadurch wirtschaftlich zu schädigen und oder gar einzuschüchtern, ohne in irgendeiner Weise darauf hinzuweisen, dass genannte Summe, wie Salto.bz und seine Anwälte wissen, vollständig wohltätigen Zwecke zukommen würde und zudem wird auch bewusst verschwiegen, dass die angegebene Summe laut Tabellen des "Osservatorio sulla Giustizia Civile di Milano" berechnet wurde.
Ungeachtet der vielen anderen Ungenauigkeiten und bewusste Verschwiegenheiten, mit denen die Pressekonferenz gespickt war, muss hervorgehoben werden, dass die Pressekonferenz selbst darauf ausgerichtet war, den wirklichen Gegenstand des Rechtsstreits zu verschleiern, so dass die vorliegende Erklärung sowohl notwendig als auch erforderlich ist.
Der unterzeichnende Anwalt möchte daher klar und unmissverständlich erklären, dass die von Athesia eingeleitete Mediation nicht darauf abzielt, die Redaktion von Salto.bz oder einen anderen Wettbewerber in irgendeiner Weise zu zensieren, sondern ihr legitimes Recht geltend zu machen, nicht verleumdet zu werden. Obwohl sich die gesamte Pressekonferenz um angebliche und befürchtete "Knebel" drehte, ist das einzige Ziel des Mediationsantrags von Athesia, auf die Überschreitung des Rechts auf Kritik aufmerksam zu machen, damit diese nicht in wahllose persönliche Angriffe umschlagen kann.
 
Ungeachtet der vielen anderen Ungenauigkeiten und bewusste Verschwiegenheiten, mit denen die Pressekonferenz gespickt war, muss hervorgehoben werden, dass die Pressekonferenz selbst darauf ausgerichtet war, den wirklichen Gegenstand des Rechtsstreits zu verschleiern.
 
Nach Wissensstand des unterfertigten Rechtsanwaltes, gibt es im Rechtssystem keine Legitimitätsvermutung aufgrund der Größe einer Redaktion oder des Umsatzes eines Verlags.
Der Umstand, dass es sich um eine Genossenschaft oder eine kleine Zeitung handelt, stellt keine Garantie für die korrekte und legitime Ausübung des Rechts auf Berichterstattung und Kritik dar und es reduziert auch nicht eine eventuelle Verantwortung über das was veröffentlicht wird. Auch eine Genossenschaft kann eine diffamierende Berichterstattung vornehmen und selbst eine Aktiengesellschaft hat das Recht, dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Umstand die Mediation oder in einem zweiten Moment eine eventuelle Klage zu stigmatisieren, nur weil diese von der Athesia oder der Familie Ebner eingeleitet wird, stellt eine hinterhältige und Irreführung der Rechtswirklichkeit dar.
Abschließend wird der Inhalt des von Salto und seinen Anwälten gehaltenen Vortrags entschieden bestritten und betont, dass die Begründetheit einer eventuell einzureichenden Klage von Athesia in den entsprechenden Gremien geprüft werden wird.

RA Dr. Giancarlo Massari
 
Auf der Pressekonferenz von salto.bz am vergangenen Montag wurde unter den anwesenden Journalisten und Besucherinnen unter anderem auch die Sachverhaltsdarstellung verteilt, die Athesia-Anwalt Giancarlo Massari uns im Mediationsantrag zukommen hat lassen. Diese Darstellung (der einzige Text und Vorhalt, den wir bis heute bekommen haben) ist seit drei Tagen auch hier auf Salto.bz öffentlich nachlesbar.
Soviel zur angeblichen Verschleierung.
Die Redaktion