Gesellschaft | Muttertag

Kollektivvertrag für Mütter?

Keine Gewerkschaft der Welt wäre imstande, einen Kollektivvertrag für Mütter vorzulegen. Da ist sich SVP-Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer sicher. Denn Kollektivverträge sorgen für faire Arbeitsbedingungen, gerechte Mindest-Löhne und soziale Absicherung und das alles gibt es für Mütter nicht.

Kein Arbeitgeber fordere von seinen Mitarbeitern absolute Flexibilität und Abrufbarkeit 24 Stunden, sozusagen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und biete dafür weder Urlaub noch Entlohnung. „Dies alles nehmen Mütter aber in Kauf. Eine gerechte Bewertung von Mütter- oder Erziehungsarbeit ist nicht realistisch, weil die individuelle Belastung einer Mutter nicht messbar ist. Doch im Sinne einer wirklichen Vereinbarung von Familie und Beruf braucht es nicht nur ein Umdenken, sondern eine Umstrukturierung der Gesellschaft“, sagt die Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.

Eine gerechte Bewertung von Mütter- und Erziehungsarbeit steht immer noch aus

Die Tatsache, dass nachwachsende Generationen das Bestehen der Gesellschaft sichern, wird von niemand in Frage gestellt. Dass die Mütter diesbezüglich aber eine der wichtigsten Rollen einnehmen, dem werde nicht ausreichend Rechnung getragen. „Alles was nicht systematisch verschriftlicht ist und wird, hat in der heutigen Zeit keinen Bestand und somit auch keinen Wert. Dies ist mittlerweile in allen Lebensbereichen so. Wenn es beispielsweise keine Kollektivverträge gäbe, dann wäre die Arbeitswelt ein ungeschützter und ungerechter Lebensbereich“, stellt Hochgruber Kuenzer fest.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Rente fordert Helmuth Renzler

In dieselbe Kerbe schlägt der Vorsitzender der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler: Er will zumindest die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung endlich geregelt wissen. „Mütter müssen wirkliche, sprich pekuniäre Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit erfahren“, fordert Renzler. Um die Arbeit der Mütter für die Zukunft endlich anzuerkennen, müssten die Verantwortlichen in der Regionalregierung folgendes beschließen: "All jenen zukünftigen Mütter, welche nach 1996 ihre erste Arbeitsstelle angetreten haben, müssen 12.000 Euro pro Kind pro Jahr auf ihrem Rentenkonto gut geschrieben werden," rechnet Renzler vor. Dieser Versicherungsbeitrag entspreche einem jährlichen Bruttogehalt von etwa 36.000 Euro. Dadurch wären die zukünftigen Mütter rentenmäßig voll abgesichert. Für jene Frauen, die bereits vor 1996 ein festes Arbeitsverhältnis hatten, sei es sinnvoll an eine neue Art von ‚Hausfrauenrente‘ zu denken. Diese sollte dem Mindestrentenbetrag von 501 Euro monatlich entsprechen. "Dieser Vorschlag schützt unsere Mütter und ist unabhängig von der römischen Gesetzgebung lokal einführbar“, fordert der Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen.

Die Autonomiebestimmungen würden eine solche Möglichkeit vorsehen. Helmuth Renzler findet es unverständlich, dass die Finanzierung zur Sicherung der Erziehungszeiten seit vielen Jahren immer an Rom fest gemacht werde und die lokale Zuständigkeit hierfür übersehen wurde.

 

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Oskar Egger So., 11.05.2014 - 19:29

Ja, Rente und gesellschaftliche Würdigung müssen diesem lebenswichtigen Einsatz gerecht werden. Den Spagat, den Mütter teilweise leisten, kann von anderen nicht nachvollzogen werden.

So., 11.05.2014 - 19:29 Permalink