Chronik | Gericht

Bittere Niederlage

Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta hat den Corriere verklagt und ist damit auf die Nase gefallen. Die Klage wurde abgewiesen und er muss auch alle Kosten tragen.

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Foto: Othmar Seehauser
Es ist ein mutiges und durchaus richtungsweisendes Urteil, das Morris Recla, Richter in der zweiten Sektion des Zivilgerichts Bozen gefällt hat. Recla hat eine Zivilklage des italienischen Schulamtsleiters Vincenzo Gullotta gegen den „Corriere dell’Alto Adige“ abgewiesen und den Kläger zur Zahlung der Prozess- und Rechtsanwaltsspesen auch der Gegenseite verurteilt.
Sieht man den Richterspruch im Lichte des am Bozner Landesgericht ebenfalls laufenden Strafverfahrens, so könnte es für den höchsten Schulbeamten Südtirols jetzt wirklich eng werden.
 

Die Affäre

 
Die Affäre um Vincenzo Gullotta ist Salto-Leserinnen und -Lesern bekannt.
Ein Sohn des Haupschulamtsleiters Vincenzo Gullotta besucht 2020 die zweite Klasse der Mittelschule „Ugo Foscolo“. Die Zeugnisse sind bereits verteilt. Doch am 12. Juni 2020 wird in einer Klasse, die bereits abgeschlossene Bewertungssitzung neu eröffnet und das Ergebnis korrigiert. In einer Diskussion, die keine Stunde dauert, werden die Noten eines einzigen Schülers in zwei Fächern angehoben. Es handelt sich um den Sohn des Schulamtsleiters Vincenzo Gullotta. Korrigiert werden die Note im Fach Technik von 6 auf 8 und die Note im Fach Musik von 7 auf 8. Der Grund dafür: Es sei bei der Errechnung des Notendurchschnittes zu formalen Fehlern gekommen.
 
 
 
Nach der offiziellen Version war es der Architekt und Technikprofessor Francesco Migliaccio, dem zuhause beim Essen mit seiner Frau plötzlich aufgefallen war, dass er bei der Errechnung der Note einen Fehler gemacht habe. Migliaccio schickt sofort per Mail eine schriftliche Stellungnahme an den Direktor Franco Lever. Einen ähnlichen Bewertungsfehler habe es dann auch im Fach Musik gegeben.
Direktor Lever beruft noch am selben Nachmittag eine neue Notenkonferenz ein, und die beiden Noten des Gullotta-Sohnes werden korrigiert. Im Fall des Gullotta-Sprösslings betrug der Notdurchschnitt im Fach Technik 6,17 und im Fach Musik 7.
Doch Musikprofessor Michele Di Mauro weigert sich auf der außerordentlichen Sitzung, seine Bewertung zu korrigieren. Trotz offenen Drucks der Schulverantwortlichen. Di Mauro wird schließlich von der Mehrheit im Klassenrat kurzerhand überstimmt. So wird auch die Musiknote des Gullotta-Sohnes angehoben.
 

Das Telefonat


Dann aber kommt heraus, dass es am Vormittag des 12. Juni 2020 ein Telefonat zwischen dem Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta und Direktor Franco Lever gegeben hat. Es ist der Corriere Dell´Alto Adige, der vier Tage nach der Notenkonferenz als erster detailliert über die Geschichte berichtet. Redakteurin Chiara Currò Dossi fragt dabei auch beim Direktor der Schule Franco Lever nach. „Ich bestreite einen solchen Anruf“, wird Lever im Corriere zitiert. Nach Erscheinen des Artikels gibt auch Vincenzo Gullotta eine kurze schriftliche Erklärung ab. Darin heißt es wörtlich: „Dass der Artikel völlig haltlos ist, nicht der Wahrheit entspricht und auf Fakten beruht, die es nie gegeben hat“.
Diese Aussagen werden bereits am nächsten Tag widerlegt. Als Salto.bz einen Auszug aus dem offiziellen Protokoll der außerordentlichen Notenkonferenz veröffentlicht. Laut Protokoll habe es einen Anruf der „Familie Gullotta“ beim Direktor gegeben. Erst danach habe einer der Professoren, dessen Note beanstandet wurde, eine schriftliche Stellungnahme bei Direktor Franco Lever abgeliefert.
 
 
 
Jetzt ändert das Duo Gullotta/Lever seine Version.
Gullotta erklärt, er habe am Morgen des 12. Juni mit Direktor Franco Lever ein Dienstgespräch geführt, bei dem es um andere Dinge gegangen sei. Während des Gesprächs habe er die gerade veröffentlichten Noten seines Sohnes gesehen und daraufhin angemerkt, dass da etwas nicht stimmen könne.
Die Schule sei dann ohne sein Zutun tätig geworden. Gullotta bestreitet vehement, den Direktor unter Druck gesetzt zu haben. Zudem kündigt er in der Stellungnahme Klagen gegen verschiedene Medien an.
Als Kronzeuge wird Technikprofessor Francesco Migliaccio aufgeboten, der dieser Version bis ins letzte Detail bestätigt.
 

Das Hauptverfahren


Die Ermittlungen der Gerichtspolizei bringen aber zu Tage, dass davon wenig wahr ist.
Denn die Auswertung der Telefondaten ergeben, dass Direktor Lever nach dem Telefonat mit Schulamtsleiter Gullotta, mehrmals den Meraner Technikprofessor angerufen hat.
Zudem beschlagnahmt die Gerichtspolizei das elektronische Klassenbuch. Dabei wird klar, dass der angebliche „technische Fehler“, der den beiden Professoren unterlaufen ist und der letztlich der Grund für die Notenkorrektur war, ein reine Chimäre ist.
 
 
 
Im Mai 2022 hat der ermittelnde Staatsanwalt Andrea Sacchetti Vincenzo Gullotta, dem Direktor der Bozner Mittelschule „Ugo Foscolo“, Franco Lever und dem Lehrer Francesco Migliaccio die Benachrichtigung über den Abschluss der Vorermittlungen zugestellt. Dem Trio werden Falschbeurkundung im Amt (Art 479 StGB - Falsità ideologica commessa dal pubblico ufficiale in atti pubblici) und Anstiftung zur Vorteilsannahme (Art 319 quater StGB - Induzione indebita a dare o promettere utilità) angelastet.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Hauptverfahrens gegen das Trio beantragt. Ende Oktober 2023 ist die Vorverhandlung festgesetzt. Man kann davon ausgehen, dass nach den Landtagswahlen die Einleitung Einleitung des Hauptverfahrens ansteht.
 

Gullottas Klage

 
Vincenzo Gullotta hat bereits in einer ersten schriftlichen Stellungnahme Klagen gegen die Medien angekündigt, die über die Affäre berichtet haben. Am 31. Mai 2021 reicht der Schulamtsleiter eine Zivilklage gegen die Journalistin Chiara Currò Dossi, den Direktor der Corriere-Lokalbeilagen Alessandro Russello und der RCS Edizioni Locali Srl ein. Gullotta verlangt in der Klage 30.000 Euro an Schadenersatz wegen Verleumdung und 20.000 Euro wegen der Verletzung der Privacy seines minderjährigen Sohnes.
Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass sich Vincenzo Gullotta auch im Zivilverfahren von Strafverteidiger Giancarlo Massari verteidigen lässt. Massari ist der historische Anwalt des „Alto Adige“ und seit Jahren auch der Medienanwalt der „Athesia“. Damit erhält die juridische Aktion zumindest den fahlen Beigeschmack, dass man hier gleichzeitig einem Konkurrenzmedium ans Zeug flicken will.
 
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Urteil 2343/2021: Richtungsweisender Richterspruch.
 
 
In diesem Fall kommt aber auch eine Absurdität des italienischen Justizsystems zum Ausdruck. Während das Strafverfahren nach drei Jahren noch nicht über die Ermittlungsphase hinausgekommen ist, geht es im Zivilverfahren weit schneller. Die Verteidiger des Corriere versuchten zwar die Akten aus dem Strafverfahren in das Zivilverfahren einzubringen, doch dazu kommt es nicht.
Zivilrichter Morris Recla geht in seinem Urteil in keinem Punkt auf die Ermittlungen oder die Anklage der Staatsanwaltschaft ein, sondern er kommt völlig unabhängig davon zum Schluss, dass die Journalistin und der Corriere weder ein Persönlichkeitsrecht verletzt haben, noch durch ihre Berichterstattung jemand verleumdet haben. Die Berichterstattung sei in Form und Inhalt völlig rechtens.
Recla weist deshalb die Schadenersatzklage von Vincenzo Gullotta ab und verurteilt den Kläger auch zu Rückerstattung von 7.616 Euro an Anwaltskosten plus der gesetzlich vorgesehen Zusatzkosten.
Vincenzo Gullotta kann jetzt gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Doch spätestens im Berufungsprozess könnte das laufende Strafverfahren zum Thema werden.
Und das nicht zum Vorteil des Klägers.

 

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Simonetta Lucchi Di., 16.05.2023 - 11:32

Io spererei veramente che dal mondo della scuola arrivi una voce, su quante volte veniamo chiamati a ridare i voti o rifare gli scrutini, per i più vari motivi, su quante volte veniamo "costretti" a cambiare i voti, perché i voti non vanno dati dal singolo insegnante, ma giustamente da tutto il consiglio di classe, e se anche non si è d'accordo, bisogna cambiarlo. Gli errori formali esistono spessissimo, tutti noi abbiamo dovuto lasciare pranzi e bambini piccoli per correre a scuola a correggerli, volenti o nolenti. Questo al di là della singola vicenda, che non posso conoscere, ma faccio presente tutte le inevitabili "irregolarità" del periodo della pandemia. Ripeto, che proprio in questo momento così delicato per la scuola locale ci siano queste vicende, è un problema, e spero solo che la questione venga trattata con rispetto delle persone e della giustizia.

Di., 16.05.2023 - 11:32 Permalink
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△rtim post Di., 16.05.2023 - 13:17

Antwort auf von Manfred Gasser

Die Fachlehrkraft beobachtet, bewertet kontinuierlich die Leistungen der Schüler-in aufgrund objektiver und transparenter Kriterien. Es geht in der Grund-, Mittel-, und Oberschule aber um Erziehung und Bildung. Der Klassenrat als kollegiales Organ beschließt auf der Grundlage einer Gesamtschau, wie z.B. individuelle Entwicklung, Fortschritte ..., unter anderem auch die Schlussbewertung.

Di., 16.05.2023 - 13:17 Permalink
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Simonetta Lucchi Di., 16.05.2023 - 13:59

Antwort auf von Manfred Gasser

Certamente. Questo è il normale funzionamento di uno scrutinio scolastico. I voti vanno decisi da tutti i docenti su tutte le materie, ascoltata la proposta del docente titolare. Io ho dovuto cambiare spesso voti su cui non ero d'accordo, ma bisogna rispettare la decisione della maggioranza.

Di., 16.05.2023 - 13:59 Permalink
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Martin Sitzmann Di., 16.05.2023 - 13:25

Antwort auf von Simonetta Lucchi

Sehr geehrte Frau Lucchi,
ich bin seit 17 Jahren Schulführungskraft und kann - zumindest in meinem Erfahrungsbereich - Ihre Schilderung überhaupt nicht bestätigen.
Die Fälle, wo ein Klassenrat in der regulären Bewertungskonferenz den Bewertungsvorschlag einer Fachlehrperson überstimmt hat, kann ich an einer Hand abzählen. Dabei gab es nach meinem Gedächtnis nur 2 Begründungen:
- Entscheidung zum Selbstschutz des Klassenrates, da die betreffende Lehrperson formale Fehler bei der Registerführung gemacht hatte - oder:
- Anhebung einer negativen Note auf eine positive, damit der zumindest altersmäßig überreife Schüler die Mittelschule verlassen kann - auf dass ihn das Leben lehre, was Eltern und Schule nicht vermocht haben...

Di., 16.05.2023 - 13:25 Permalink
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Simonetta Lucchi Di., 16.05.2023 - 14:05

Antwort auf von Martin Sitzmann

Sig. Sitzmann
Io insegno da oltre trent'anni in scuole italiane tedesche e ladine. Sono convinta che ogni scuola abbia stili diversi. Ma Le assicuro che ricordo perfettamente quando ho dovuto cambiare voto da sei a cinque a una mia alunna, o viceversa. E assicuro che non ho mancato di discuterne. Ma così è.

Di., 16.05.2023 - 14:05 Permalink
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Harry Dierstein Mi., 17.05.2023 - 12:27

Antwort auf von Martin Sitzmann

Verehrter Herr Sitzmann,
herzlichen Dank für Ihren kompetenten Kommentar.

Selber unterrichte ich jetzt im sechsten Jahr Deutsch und Englisch an italienischen Ober- und Mittelschulen, habe auch schon an unzähligen Notenkonferenzen als Fachlehrer beigewohnt und kann Ihre Darstellung vollumfänglich bestätigen.

Allenfalls gab es in seltenen Fällen manchmal eine wohlwollende Heraufstufung von "5" auf "6" (insufficiente => sufficiente), wenn eine aufsteigende Leistungstendenz zu beobachten war, andere objektive Gründe dafür sprachen und die Konferenzteilnehmer dies durch Abstimmung mittels Handzeichen per Mehrheit WÄHREND DER SITZUNG entschieden.

Dass eine Note von "6,17" auf "8" erhöht wurde, habe ich persönlich noch nie erlebt.
Kompliment an den Musikprofessor Michele Di Mauro, der offenbar der Einzige mit Charakter und Rückgrat zu sein scheint.

P.S. Bye the way: Wen interessieren denn im späteren Leben noch die Noten aus der 2. Klasse Mittelschule? => Niemanden!

Mi., 17.05.2023 - 12:27 Permalink