Wirtschaft | Energie

Mehr Geld für die Gemeinden

Vergangene Woche hat sich die Landesregierung mit der Vergabe der Konzessionen für Groß-Kraftwerke befasst. Heute wurde der entsprechende Gesetzesentwurf vorgestellt.
Wasserkraftwerk
Foto: Othmar Seehauser
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben heute (5. Juni) Landeshauptmann Arno Kompatscher, Giuliano Vettorato, Landesrat für Energie und Umwelt, und Flavio Ruffini, Direktor der Landesumweltagentur, die wesentlichen Eckpunkte und die energiepolitische Bedeutung des Gesetzesentwurfs zur Vergabe von Konzessionen für Großableitungen vorgestellt. Der Gesetzesentwurf, der diese Woche dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt wird, regelt zum einen die Ausschreibung und die Vergabe der Konzessionen für Groß-Kraftwerke über drei Megawatt zur Stromgewinnung sowie deren Gültigkeitsdauer und die damit verbundenen Abgaben und Zinsen. Nachdem die Konzession für acht Kraftwerke verfallen war, und zwar jene in Barbian, Naturns, Bruneck, Graun, Lappach, Marling, Pfitsch und Prembach, wurde die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes notwendig. Nach Verabschiedung im Landtag, können die entsprechenden Kriterien ausgearbeitet werden. Bereits im Vorfeld wurde Kritik seitens einiger Gemeinden und kleinerer Kraftwerksbetreiber an den Plänen der Landesregierung geübt, dass nur jene Unternehmen eine Konzession beantragen können, die bereits in den vergangenen fünf Jahren ein Großkraftwerk geführt haben. Wie Landeshauptmann Kompatscher im Rahmen der Presskonferenz erklärte, müssten die genaue Details dazu noch festgelegt werden, man wolle die Führung jedoch nicht an unerfahrene Unternehmen übergeben. Dies sei auch eine Frage der Sicherheit, so Kompatscher.
 
 
Davon profitieren alle Gemeinden und auch das Land.
 
Wie Landesrat Vettorato eingangs betonte, sei der Gesetzesentwurf mit seinen 57 Artikeln auf Anordnung des Verfassungsgerichts ausgearbeitet worden. Ziel dieses Gesetzes sei es, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch ausgewogene Nutzung der natürlichen Ressourcen und im Hinblick auf das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten. Die Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken soll unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Öffentlichkeit erfolgen. Wie Direktor Ruffini erklärte, hätten sich im Vorfeld verschiedene Stimmen Wort gemeldet, welche ein umfangreichere Ausschöpfung der Autonomierechte im Stromsektors einforderten. „Diese Möglichkeiten haben wir nicht“, stellte Ruffini mit einem Verweis auf entsprechende Urteile des Verfassungsgerichts in Bezug auf Konzessionsvergaben für Großkraftwerke in der Nachbarprovinz Trient klar. Auch aufgrund dieser Erfahrung hin sei der Gesetzesentwurf angepasst worden. Die Vergabe kann auf 20 bis 40 Jahre erfolgen, die Dauer wird in der entsprechenden Ausschreibung festgelegt. „Die Gebühren, zu denen der Wasserzins, Uferzins und die sogenannte Bim-Gebühr zählen, bleiben im Wesentlichen dieselben“, erklärte Ruffini, mit Ausnahme der Nutzungsgebühren, die zusätzlich eingefordert würden. Diese variieren je nach Größe des Kraftwerks und richten sich auch danach, ob zum Kraftwerk ein Staudamm gehört. Auch der ökonomische Teil wird angepasst, sprich der Gratis-Strom, der an das Land abgegeben wird, erhöht sich. Eine weitere Änderung betrifft die Neuberechnung der Umwelt-Gelder. „Davon profitieren alle Gemeinden und auch das Land“, zeigte sich Ruffini überzeugt.
An der Ausschreibung beteiligen könnten sich alle Wirtschaftssubjekte wie verschiedene Gesellschaftsformen, öffentliche-private Gesellschaften, in denen der Private nach einem Auswahlverfahren ermittelt wird, sowie Privat-Initiativen. Die Konzessionsvergabe muss spätestens zwei Jahre nach der Ausschreibung erfolgen, im Falle einer Neuvergabe hat die Vergabe spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzession zu erfolgen. Wie Landeshauptmann Kompatscher betonte, liege das Recht der Konzessionsvergabe für Großkraftwerke beim Land. Kritiker, die eine Rückkehr des Stromes nach Südtirol forderten, müsse er deshalb entgegnen, dass dies bereits eine Tatsache sei: Die Gebühren bleiben nämlich im Land und gehen an die Gemeinden. „Wir sprechen hier von zig Millionen“, so Kompatscher, der betonte: „Wir haben einen guten Entwurf vorgelegt, der das öffentliche Interesse wahrt.“