Chronik | Gericht

Schlepper oder Helfer?

Ex-Flüchtlingsbetreuer von Volontarius Firas Fadel muss dreieinhalb Jahre in Haft und Schadensersatz zahlen. Laut Verteidigung habe er aus humanitären Gründen gehandelt.
Heute (4. Juli) wurde das Urteil zum Gerichtsverfahren des ehemaligen Flüchtlingsbetreuers Firas Fadel und einem zweiten Beschuldigten aus einem Nicht-EU-Land verkündigt. Fadel muss eine Haftstrafe von drei Jahren, sechs Monaten und 20 Tagen absitzen und eine Geldstrafe von 120.000 Euro bezahlen.
 
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Urteilsverkündung von Carlo Busato: Drei Jahre, sechs Monate, 20 Tage Haft und eine Geldstrafe von 180.000 Euro; (Foto: salto.bz)

Der 44-jährige Brixner mit kurdisch-irakischen Wurzeln arbeitete für den Verein Volontarius am Brenner und soll mehreren Menschen geholfen haben, illegal von Italien nach Österreich zu gelangen. Außerdem habe er in zwei Fällen laut Anklage Geld für die Hilfe erhalten. Er war bereits im Jänner 2017 verhaftet worden und hat bisher fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zeit wird ihm dann von der rechtskräftigen Haft abgezogen.
 
Avvocato Nicola Nettis
Nicola Nettis: "Mein Mandant hat aus humanitären Gründen gehandelt und kein Geld angenommen." (Foto: salto.bz)

Sein Verteidiger Nicola Nettis spricht von einem milden Urteil, dennoch hat er angekündigt, in Berufung zu gehen. Bei gewerbsmäßiger Schlepperei drohen in Italien seit den jüngsten Verschärfungen unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bis zu 30 Jahre Haft. Wird die Strafe rechtskräftig, muss sie zur Gänze im Gefängnis abgesessen werden. Auch die Geldstrafen sind hoch angesetzt, etwa wurden bereits im Jahr 2016 21 Schleuser neben ihren Haftstrafen von viereinhalb bis elf Jahren jeweils zu zehn Millionen Euro Geldstrafe verurteilt.
Volontarius und der Verein River Equipe hatten sich ursprünglich wegen Rufschädigung ihres Ansehens als Nebenkläger in den Prozess eingelassen. In dessen Verlauf konnte eine außergerichtliche Vereinbarung zwischen Verteidigung und Nebenkläger gefunden werden, die Fadel zu einer informellen Schadensersatzzahlung verpflichtet. Die genaue Summe soll sich laut Nettis in keinem hohen Bereich befinden. Er beharrt darauf, dass sein Mandant aus humanitären Gründen gehandelt und sich nicht bereichert habe.
 
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Karl Trojer Mo., 10.07.2023 - 10:55

Wer rechtlosen Flüchtlingen humanitäre Hilfe zukommen lässt, wird zu leicht als "Schlepper" schuldig gesprochen. So mag es diesem süditalienischen Helfer ergangen sein. Die verhängte Haftstrafe finde ich als ungerecht und völlig übertrieben, zumal sich dazu die Frage stellt, ob die von Salvini erlassenen Gesetze zur Migration der Menschenwürde Rechnung tragen.

Mo., 10.07.2023 - 10:55 Permalink