Umwelt | Biodiversität

Südtirols Biodiversitätspläne abgelehnt

Landtagsabgeordneter Staffler äußert sich zu einer gescheiterten Biodiversitätsinitiative in Südtirol.
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Foto: Salto.bz
Der von Salto.bz veröffentlichte Artikel „Biodiversitá: modello Baviera“, beschreibt das Artenvielfaltschutzgesetz von Bayern. Der Landtagsabgeordnete Staffler erwähnt hierbei eine bereits gescheiterte Volksinitiative zum Schutz der Biodiversität in Südtirol.
Das Promotorkomitee hatte im März letzten Jahres einen Antrag auf eine Volksabstimmung zum Schutz der Artenvielfalt eingereicht. Mit diesem Schritt wollte das Komitee die Autonome Provinz Bozen dazu verpflichten, Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt an Lebensräumen, Schutz von Pflanzen- und Tierarten und den weiteren Verlust der Biodiversität zu stoppen.
Das Hauptziel dieser Initiative bestand darin, eine ökologische Wende einzuleiten, die die menschliche Gesundheit, die Artenvielfalt und die Umwelt schützt. Dieses Ziel sollte bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. In diesem Zeitraum sah der Entwurf vor, dass konkrete Ziele angestrebt werden, wie beispielsweise die Beendigung von Eingriffen, die Böden stören oder zerstören, die Steigerung des Ökolandbaus sowie die Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide. Bei diesem Entwurf sind besonders die Maßnahmen zur Reduktion des Pestizideinsatzes hervorzuheben, welche die Landesregierung innerhalb eines Jahres, nach Inkrafttreten des Gesetzes, umzusetzen gehabt hätte.
Bis zum Jahr 2030 sollte auf 50% der bestehenden Obst- und Weinbauflächen, Obst- und Ackerbauflächen, vollständig auf den Einsatz chemisch-synthetische Pestizide verzichtet werden. Des Weiteren sollte dies bis zum Jahr 2040 auf 75% der Fläche ausgeweitet werden. Außerdem wären Kontrollen auf Pestizide für Luft und Boden vorgesehen.
Die Initiative sah auch eine Anpassung der Ausbildung vor. An einigen Schulen sollte mindestens eine Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Ökolandbau und entsprechenden Lehrplänen eingerichtet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Entwurf war das Verbot der Düngung mit Gülle, da dies Grundwasser und Boden gefährde und zu vermehrten Monokulturen führt. Grundlegend geht es also um den Schutz der Biodiversität und um die sogenannte „Ökologische Wende“ einzuleiten.
Der Antrag auf eine Volksabstimmung wurde jedoch abgelehnt.
Die Richterkommission äußerte verschiedene Vorbehalte, darunter eine irreführende Bezugnahme der italienischen Fassung des Antrags und allgemeinen Formulierung des Gesetzesentwurf. Die Kommission hebt hervor, dass einige Bestimmungen die Eigentums- und Unternehmensfreiheit verletzen würden und möglicherweise nicht mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU vereinbar wären.
 
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Hanspeter Staffler: "Die Biodiversität in Südtirol ist bedroht." (Facebook/Hanspeter Staffler)
 
In der Folge wurde der Antrag auf eine Volksabstimmung abgelehnt. Dies rechtfertig die Kommission damit, dass die Produktion von Lebensmitteln nach ökologischen Landbau, eine Querschnittskompetenz ist und nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Zudem wird auf bereits erlassende Regelungen auf staatlicher Ebene verwiesen.
Staffler findet, dass die, von der Landregierung eingesetzte Richterkommission, regelmäßig Volksinitativen und Volksbestimmungen ablehnt. Als Beispiel hierfür nennt Staffler den Seilbahnzusammenschluss Sillian-Sexten und das Wasserleitungsprojekt in Jenesien. Staffler äußert sich kritisch gegenüber der Richterkommission und findet:
Die eingesetzte Richterkommission erstickt die kleinen demokratiepolitischen Versuche der Bevölkerung im Keim.“
Zudem habe die Richterkommission die Zuständigkeit Südtirols, in Sachen Landwirtschaft in Frage gestellt. Laut Stafflers Meinung handle es sich hierbei um eine „grobe autonomiepolitische Fehleinschätzung“ bzw. falls die Richterkommission richtig liegt, um ein „Katastrophenszenario für die Autonomie“.
Im Anschluss äußerte Staffler seine rechtliche Einschätzung zum Thema. Er argumentiert, dass die Landwirtschaft keine Querschnittskompetenz des Staates sei und hält die Entscheidung der Richterkommission für fragwürdig.
Des Weiteren stellt er fest, dass das Land Südtirol weiterhin die primäre Gesetzgebungsbefugnis in Bezug auf Landwirtschaft und Landschaftsschutz hat. Staffler hinterfragt die Begründung und meint, dass die Entscheidung möglicherweise in die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes fallen sollte. Zudem weist er darauf, dass die Volksinitiative lediglich in bestehende Landesgesetze eingreifen möchte. Die Aberkennung der Zuständigkeit empfindet Staffler als nicht nachvollziehbar.
Staffler äußert sich kritisch und enttäuscht über die Entscheidung der Richterkommission, da laut eigenen Angaben, ein Team aus Freiwilligen über zwei Jahre an diesen Entwurf gearbeitet hatte und die Biodiversität sowie Artenvielfalt in Südtirol in akuter Gefahr sind. Staffler gab an, erst in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Antrag einzureichen.