Politik | Wien-Pressefreiheit

Fall Bader: Anfrage Bürgermeister Wien

Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig wird um eine Stellungnahme angefragt. Zum Fall der Publizistin Bader. Sie wurde in Wien von der Justiz angegriffen.
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Foto: Bürgermeister Michael Ludwig (Foto: PID / Jobst)

Michael Ludwig wurde am 24. Mai 2018 als Bürgermeister von Wien bestellt. Nach fünf Jahren Amtszeit erklärte Ludwig:

"Die Menschen wollen stabile Verhältnisse - dafür zu sorgen, ist und bleibt mein Anspruch".
(Michael Ludwig: "5 Jahre Bürgermeister Michael Ludwig", wien.gv.at):

Dieser Anspruch sollte auch für die Pressefreiheit in Wien gelten, damit demokratische Verhältnisse erhalten bleiben. In der Presseanfrage wird Bürgermeister Ludwig deshalb mit dem Fall der Publizistin Alexandra Bader konfrontiert. Sie lebte erfolgreich als Journalistin mit einer Arbeitswohnung in Wien Favoriten.

Alexandra Bader wurde 2007 mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet, für mutigen Journalismus. Mit Beschluss vom 30. 8. 2010 (ON 136) wurde vom Bezirksgericht Favoriten ein Sachwalter bestellt, gegen den Willen der Publizistin Bader. Es wurde das Vermögen der Journalistin konfisziert und ihre Wohnung mit allen Arbeitsunterlagen übernommen. Bis jetzt wurde keine Verbesserung der Situation erreoicht. Alexandra Bader ist gezwungen, ihre Texte im Untergrund zu schreiben.

 

Presseanfrage: Pressefreiheit in Wien
 

Herrn
Bürgermeister
Dr. Michael Ludwig

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Ich bin als Publizist tätig. Veröffentlichungen u. a. The European, Huffington Post, Tabula Rasa Magazin, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst.

In den vergangenen Wochen wurde ausführlich über die Causa Miklautz berichtet. Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Ich möchte Sie deshalb auf den Fall der Publizistin Alexandra Bader aufmerksam machen. Sie lebte erfolgreich als Journalistin in Wien. Alexandra Bader wurde 2007 mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet, für ihren mutigen Journalismus.

Mit Beschluss vom 30. 8. 2010 (ON 136) wurde vom Bezirksgericht Favoriten ein Sachwalter bestellt, gegen den Willen der Publizistin Bader. Es wurde das Vermögen der Journalistin konfisziert und ihre Wohnung mit allen Arbeitsunterlagen übernommen.

Es gibt keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Alexandra Bader. Der Übergriff auf die Pressefreiheit wurde zivilrechtlich durchgeführt.  Alexandra Bader wird bis jetzt von der österreichischen Justiz verfolgt. Sie schreibt ihre Texte im Untergrund.

Dazu veröffentlichte ich aktuell den Beitrag:

Solidarität mit der Publizistin Bader
Salto, 22. 6. 2023
Solidarität mit verfolgten Journalisten ist jetzt Thema. Da darf Alexandra Bader nicht vergessen werden. Sie wurde von der Justiz in Österreich angegriffen.
www.salto.bz/de/article/22062023/solidaritaet-mit-der-publizistin-bader

Ich ersuche um Ihre Stellungnahme zu diesem Angriff auf die Pressefreiheit in Wien. Bei Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Schütz

Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland)
Email: johannes.schuetz@...
www.journalist.tel

Links:

Anfrage an die österreichische Justizministerin Zadić:
Zur Verfolgung der Publizistin Bader

Tabula Rasa Magazin, 10. 8. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-zadic-zur-verfolgung-der-publizistin-bader

Der schwere Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt
Tabula Rasa Magazin, 1. 7. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-der-schwere-angriff-auf-die-pressefreiheit-wird-mit-dem-zivilrecht-gefuehrt