Umwelt | Bär & Wolf

Gutachten zur Wolfsentnahme eingegangen

Fristgerecht sind die Gutachten zur Entnahme von Wölfen bei der Landesverwaltung eingegangen. Aufgrund des Umfanges müssen sie einer eingehenden Prüfung unterzogen werden
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Foto: Pixabay
Die Landesverwaltung hat gestern (1. September) den Eingang der Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) und der Wildbeobachtungsstelle des Landes betreffend die Entnahme von Wölfen bestätigt.
Das Landesgesetz für Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen ist am 16. Juni 2023 in Kraft getreten. Daraufhin war die Durchführungsverordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher erlassen worden, die am 17. August veröffentlicht wurde. Wie vorgesehen erfolgte anschließend die Ausweisung der Weideschutzgebiete, wo Schäden nachgewiesen werden konnten, die eine Entnahmeverfügung rechtfertigen. „Angesichts dieser Voraussetzungen, haben wir die Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) sowie von der Wildbeobachtungsstelle des Landes angefordert“, erklärt der zuständige Landesrat Arnold Schuler.
Die angeforderten Gutachten sind fristgerecht eingegangen. Laut Schuler handelt es sich dabei um „sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen“. Die zuständigen Beamten arbeiten derzeit an ihrer Auswertung, damit von Seiten des Landeshauptmannes allfällige Maßnahmen umgehend verfügt werden können.
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Mo., 04.09.2023 - 07:20

Interessant bei der Prüfung ist doch, dass sie höchstwahrscheinlich von denen durchgeführt wird, die selbst ein negatives Gutachten abgegeben haben.

Mo., 04.09.2023 - 07:20 Permalink
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Profil für Benutzer Peter Gasser
Peter Gasser Mo., 04.09.2023 - 08:18

Antwort auf von Manfred Klotz

Mir ist dieses Dilemma auch aufgefallen: “Laut Schuler handelt es sich dabei um „sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen“. Die zuständigen Beamten arbeiten derzeit an ihrer Auswertung...”:
die “zuständigen Beamten”, die auch in der Wildbeobachtungsstelle arbeiten, erhalten also den Auftrag, ihr eigenes Gutachten zu prüfen...?

Mo., 04.09.2023 - 08:18 Permalink