Politik | Sanität
Massive Investitionen
Foto: wobi
In der Juli-Sitzung des Landtages erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, dass der Gesundheitsbetrieb per Gesetz ermächtigt worden sei, Wohnmöglichkeiten für Pflegekräfte zu schaffen. Uli Mair, Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, hat sich nun in einer Anfrage nach dem Stand der Dinge erkundigt. Wie Landeshauptmann Kompatscher in seinem Antwortschreiben erklärt, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine interne Verordnung vorbereitet, um Wohnmöglichkeiten in jedem Gesundheitsbezirk zu schaffen, indem man sie bei Privatbesitzern anmietet und dem sanitären Personal untervermietet bzw. allfällige Wohnungen kauft, baut oder saniert. Bezüglich des Ankaufs von Bauflächen pflege der Sanitätsbetrieb Kontakte zu verschiedenen Anbietern. Die Wohnungen stehen dabei für das sanitäre Personal zur Verfügung, gemeint sind damit Ärzte, Krankenpfleger und Gesundheitsberufe je nach Dringlichkeit und Bedarf.
Wohnungen nach Gesundheitsbezirk:
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Im Gesundheitsbezirk Bozen ist die Errichtung eines eigenen Gebäudes vor dem Krankenhausareal geplant, in welchem 60 Wohneinheiten in verschiedenen Größenordnungen entstehen sollen.
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Gesundheitsbezirk Meran: Krankenhaus Meran 30 Einzimmerwohnungen; Krankenhaus Schlanders 15 Einzimmerwohnungen;
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Gesundheitsbezirk Brixen: Krankenhaus Brixen 2 Dreizimmerwohnungen und 3 Zweizimmerwohnungen; Krankenhaus Sterzing 2 Zweizimmerwohnungen;
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Gesundheitsbezirk Bruneck: Krankenhaus Bruneck 10 Einzimmerwohnungen; Krankenhaus Innichen bestehendes Personalwohnheim mit 4 Appartements und 24 Zimmern.
Auf die Frage, wie viele Wohnmöglichkeiten für Pflegekräfte bereits geschaffen wurden, wird erklärt, dass aktuell 150 Wohnungen des WOBI in Bozen zur Verfügung stehen. Im Gesundheitsbezirk Brixen verfügt man aktuell über 11 Zimmer in der Struktur „Von Guggenberg“, weitere 5 Zimmer können im Krankenhaus Sterzing bezogen werden. In Bruneck stehen derzeit 6 Krankenhauszimmer zur Verfügung; in Innichen stehen Zimmer im Personalwohnheim zur Verfügung.
Anmietungen sind erfahrungsgemäß schneller und kurzfristiger realisierbar, aber auch Kauf und Bau für mittel- und langfristige Umsetzbarkeit wird notwendig sein.
Was die Finanzierung betrifft, so wurde diese im Haushaltsgesetz bereitgestellt und kann entsprechend der Prioritäten bei der Realisierbarkeit verwendet werden, so Kompatscher, der weiters erklärt, dass alle Möglichkeiten auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft werden und es kurz-, mittel- und langfristige Lösungen brauchen wird. „Anmietungen sind erfahrungsgemäß schneller und kurzfristiger realisierbar, aber auch Kauf und Bau für mittel- und langfristige Umsetzbarkeit wird notwendig sein. Je nach Bedarf, Ortschaft und Marktangeboten wird jeweils entschieden werden“, so der Landeshauptmann.
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