Wirtschaft | Sanität
Juristischer Todesstoß
Foto: Seehauserfoto
Der Gesetzestext lässt keinen Spielraum.
Im Dekret des Landeshauptmanns vom 7. August 2017, Nr. 27, mit dem Titel „Landesverzeichnis der für die Ernennung zur Generaldirektorin/zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs geeigneten Personen“ heißt es in Artikel 6:
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Das Landesverzeichnis wird alle zwei Jahre aktualisiert.
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Die Eintragung ist vier Jahre gültig.
Am Donnerstag hat die Abteilung Gesundheit das neue Landsverzeichnis der Geeigneten veröffentlicht. Darauf finden sich sechs Namen. Gelistet sind der Direktor des Amtes für klinische und strategische Entwicklung im Sanitätsbetrieb, Luca Armanaschi, der amtierende Sanitätskoordinator des Krankenhauses Bozen Pierpaolo Bertoli, der Direktor der Abteilung Gesundheitsleistungen und wohnortnahe Versorgung Christian Kofler, die amtierende Direktorin des Gesundheitsbezirkes Bozen Irene Pechlaner und der Generaldirektor des Gesundheitsbetriebes Sanitätseinheit Chieti, Lanciano, Vasto in den Abruzzen, Thomas Schael.
Dazu kommt noch Florian Zerzer. Doch bei der Eintrag des amtierenden Generaldirektors wird augenscheinlich, dass mehr als nur etwas nicht stimmt. Ein Blick genügt, um zu verstehen, dass man hier augenscheinlich gegen die eigenen Gesetze verstößt.
Geplatzte Sanierung
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden per Dekret in diese Landesliste eingetragen. Christian Kofler wurde bereits per Dekret am 26. November 2020 eingetragen. Weil die Eintragung vier Jahre lang gültig ist, hat er alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Dazu kommt noch Thomas Schael. Er war der Einzige neben Kofler, der termingerecht - wie vom Landesgesetz vorgesehen - vor dem Stichtag, dem 2. Mai um die Neueintragung angesucht hat. Für ihn wurde am 7. September 2023 das Dekret für die Neueintragung ausgestellt.
An diesem Tagen wurde per Dekret noch ein weiteres Trio in die Geeigneten-Liste eingetragen: Irene Pechlaner, Luca Armanaschi und Pierpaolo Bertoli. Alle drei hatten ursprünglich die Eintragung zum Stichtag 2. Mai verschlafen.
Deshalb änderte man mitten im Spiel kurzerhand die Spielregeln. Per Beschluss der Landesregierung wurden am 1. August 2023 die Bestimmungen so abgeändert, dass sich Bewerbern im Nachhinein nachtragen können.
Eigentlich war man davon ausgegangen, dass man diese Änderung macht, um Florian Zerzer zu retten. Der Vertrag des Generaldirektors läuft am 14. Oktober 2023 aus und Zerzer hat die Eintragung ebenfalls versäumt.
Verfallenes Dekret
Diese Sanierung wird jetzt allerdings zum Rohrkrepierer. Denn in der Liste scheint Florian Zerzer mit dem Dekret 17832/2018 auf, ausgestellt am 17. September 2018. Doch dieses Dekret hat nur vier Jahre Gültigkeit und ist damit bereits vor fast einem Jahr verfallen. Demnach hätte Florian Zerzer wenn schon - wie Pechlaner, Armanaschi und Bertoli - jetzt mit einem neuen Dekret eintragen werden. Doch das hat man nicht getan.
Der Gesetzesverstoß ist damit verschriftlicht. Weil Thomas Schael bereits eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht und bei jener des regionalen Rechnungshofes gemacht hat, dürfte diese Veröffentlichung einer möglichen Bestätigung Zerzers den juristischen Todesstoß versetzen.
Da die Neuernennung aber von der neue Landesregierung gemacht werden soll, dürfte am Ende Zerzer Stellvertreter kommissarisch die Leitung der Südtiroler Sanität übernehmen. Es ist diesem Fall Josef Widmann. Der amtierende Sanitätsdirektor wird damit von Mitte Oktober bis Anfang Februar 2024 die Geschicke im Südtiroler Sanitätsbetrieb übernehmen müssen.
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Bringen die Abgeordneten,
Bringen die Abgeordneten, Berater und Fachleute des Landes, die Leistungen für die sie sich bezahlen lassen?
Herr Zerzer,glaube ihr
Herr Zerzer,glaube ihr geliebter Sessel " wackelt"und das ist gut so!