Wirtschaft | Sanitätsbetrieb

Politische Schizophrenie

Das Land hat jetzt die Interessensbekundungen für die Position des Verwaltungsdirektors im Gesundheitsbetrieb eröffnet. Enrico Weghers Vertrag soll so schnell wie möglich verlängert werden.
sanität Logo
Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb
  • Widersprüchlicher kann man wohl kaum handeln.
    Am 14. Oktober 2023 verfällt der Vertrag von Florian Zerzer als Generaldirektor des Südtiroler Gesundheitsbetriebes. Am Dienstag hat die Landesregierung diesen Vertrag für maximal ein halbes Jahr verlängert. Der offizielle Grund: Die neue Landesregierung soll den neuen oder alten Sabes-Generaldirektor ernennen können.
    Nicht nur die Oppositionsparteien laufen gegen diese Vertragsverlängerung Sturm, sondern es bestehen ernsthafte juridische Zweifel, ob dieser Schritt rechtlich überhaupt möglich ist. Thomas Schael, einer der Anwärter auf das Amt, hat bereits angekündigt, beim Verwaltungsgericht gegen diese Verlängerung zu rekurrieren. Der ehemalige Südtiroler Sabes-Chef will die Aussetzung des Beschlusses beantragen.
    Am 14. Oktober 2023 verfällt an der Südtiroler Sanitätsspitzer aber auch ein zweiter Vertrag: jener von Verwaltungsdirektor Enrico Wegher. Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass die Landeregierung zusammen mit Zerzer auch den Wegher-Vertrag in die Overtime schicken wird. Doch das hat man am Dienstag nicht getan.

  • Generaldirektion des Sanitätsbetriebes: Vertrag des Verwaltungsdirektors verfällt. Foto: Seehauserfoto
  • Man hat in diesem Fall einen völlig anderen Weg gewählt, der deutlich macht, dass die Zerzer-Verlängerung nur eine Ausrede ist, um nicht kurz vor den Landtagswahlen der Opposition eine Steilvorlage zu liefern, indem man einen treuen Spitzenbeamten in die Wüste schicken muss.

  • Die Interessensbekundung

    Zwei Tage nach der Zerzers Vertragsverlängerung durch die Landesregierung hat man am 5. Oktober 2023, dem Donnerstag dieser Woche plötzlich die „Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zur Verwaltungsdirektorin/ zum Verwaltungsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs und entsprechende Interessensbekundung“ veröffentlicht.
    Laut Gesetz gibt es für jeden Spitzenposition im Sanitätsbetrieb eine entsprechendes Staats- und Landesverzeichnis. An einer Auswahlprozedur kann sich nur jemand beteiligen, der in das entsprechende Verzeichnis eingetragen ist. Auch der Verfahrensweg ist dabei überall derselben. 

  • Verwaltungsdirektor Enrico Wegher: Zwei Tage nachdem sein Vertrag verfällt, ist die Interessenbekundung abgeschlossen. Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb

    Demnach können bis zum 16. Oktober 2023 um 12 Uhr die Anträge zur Eintragung in das Landesverzeichnis beim zuständigen Amt in der Abteilung Gesundheit eingereicht werden. Die Anträge werden anschließend von einer Kommission bewertet. Voraussetzung für die Eintragung in das Landesverzeichnis ist neben der positiven Bewertung der einzureichenden Unterlagen auch das Bestehen eines Kolloquiums.

  • Die Ernennung

    Ernannt wird der Verwaltungsdirektor vom Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Nach Anhörung der Landesregierung. 
    Schon jetzt aber ist klar, dass Florian Zerzer als Verwaltungsdirektor wiederum Enrico Wegher vorschlagen wird. Demnach wird man noch in diesem Jahr den Vertrag Weghers um weitere fünf Jahre verlängern.

  • Palais Widmann: In einem Fall tut man das eine und im anderen Fall das genaue Gegenteil davon.

    Wohlgemerkt durch die alte Landesregierung.
    Damit aber gilt plötzlich all das nicht mehr, was man eine Ebene höher behauptet. 
    Warum man bei der Ernennung des Generaldirektors die neue Landesregierung bemüht, aber gleichzeitig sein Sanctus für einen Verwaltungsdirektor gibt, den der verfallene Generaldirektor vorschlägt, ist nur schwer erklärbar.

    Warum tut man dasselbe nicht bei der Auswahl des Generaldirektors?

  • Vor allem aber stellt sich damit eine einfache Frage: Warum tut man dasselbe nicht bei der Auswahl des Generaldirektors? Beide Ernennungsverfahren sind von der Form her und vom zeitlichen Ablauf völlig identisch. Der einzige Unterschied: Den Generaldirektor ernennt die Landesregierung.
    So aber tut man in einem Fall das Eine und im anderen Fall das genaue Gegenteil davon.

Bild
Salto User
Günther Alois … Sa., 07.10.2023 - 10:41

Wie wird mann solche seltsamen" Mauscheleien" rechtfertigen wollen? Das riecht mir stark nach " VETTERNWIRTSCHAFT" oder nicht??? SKANDALÖS Herr KOMPATSCHER!!!

Sa., 07.10.2023 - 10:41 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer So., 08.10.2023 - 06:19

Während Kompatscher sich in Rom + Brüssel recht sicher bewegt, tappt er bei der Personal-Politik in Südtirol, fast blind + mit zwei linken Händen, von einer Fehlbesetzung zur Nächsten-.

So., 08.10.2023 - 06:19 Permalink