Politik | Landtag

Aufgehobene Unvereinbarkeit

Der Landtag hat am Mittwoch die Geschäftsordnung so geändert, dass die Mehrheit die vier Gesetzgebungsausschüsse besetzen kann.
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  • Das Problem ist seit Monaten bekannt. 
    Der Landtag hat mehrere Gesetzgebungsausschüsse. Der Landtag legt sowohl die Zahl dieser Ausschüsse als auch die Zahl der Mitglieder fest. Doch genau darum gibt es seit Wochen eine kontroverse Diskussion.
    In den vergangenen Legislaturen gab es vier Gesetzgebungsausschüsse mit jeweils acht Mitgliedern, wobei die Ausschüsse paritätisch zwischen politischer Mehrheit und Opposition besetzt waren. Nach der Aufstockung des Landesregierung auf elf Mitglieder fehlt der aktuellen Regierungsmehrheit aber schichtweg das Personal, um diese Gesetzgebungsauschüsse zu besetzen. Auch weil in der Geschäftsordnung des Landtages bisher eine Unvereinbarkeit zwischen der Mitgliedschaft in der Landesregierung oder dem Landtagspräsidium und einer Mitgliedschaft in den Gesetzgebungsausschüssen festgeschrieben war. Zudem war es bisher verboten, dass ein Mandatar in mehr als zwei solcher Ausschüsse sitzen kann.
    Landtagspräsident Arnold Schuler hat am Mittwoch aber einen Beschlussantrag zur Änderung der Geschäftsordnung vorgelegt, der mit der Opposition vorab konkordiert wurde. Mit der Änderung werden alle Unvereinbarkeiten aufgehoben und die Beschränkung auf zwei Ausschüsse abgeschafft. Weil jetzt auch der Landtagspräsident bzw. Mitglieder des Landtagspräsidium in die Auschüsse entsandt werden können, dürfte das Personal-Problem damit gelöst sein. Zudem hat man für die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gesetzgebungsausschüsse, jene Regelung übernommen, die auch im Landtag gilt.
    Der Vorschlag wurde zuerst im Ausschuss für die Geschäftsordnung – ihm gehören Landtagspräsident Arnold Schuler, sowie die SVP/Abgeordneten Harald Stauder und Franz Locher, Anna Scarafoni (FdI), Brigitte Foppa (Grüne) und Paul Köllensperger (Team K) an – einstimmig genehmigt.
    Am Mittwochvormittag stimmte dann auch das Plenum des Landtages in der Schlussabstimmung der Änderung der Geschäftsordnung einstimmig zu. Wobei es zu den einzelnen Artikeln auch Enthaltungen gab.
    Spätestens im April wird der Landtag dann die Anzahlt der Ausschüsse und ihrer Mitglieder festlegen und zur Wahl schreiten.