Ansuchen werden vereinfacht
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Wohnbaulandesrätin Ulli Mair stellte heute (14. Mai) eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz vor, mit welcher die Verfahren vereinfacht werden sollen. Darin enthalten sind neben technischen Anpassungen auch mehrere Änderungen, die den Antragsteller betreffen. „Die Änderungen sind ganz klar zum Vorteil der Gesuchssteller und bewirken auch für die zuständigen Ämter Vereinfachungen und eine Beschleunigung des Verfahrens“, betonte Landesrätin Mair.
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Konkret wird mit den heute genehmigten Anpassungen die Obergrenze der Zusatzflächen zum Zweck der Zulassung zur Wohnbauförderung bei Kauf und Bau gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Gesuch um Wohnbauförderung weniger Unterlagen einreichen müssen und damit auch eine schnellere Bearbeitung des Ansuchens möglich ist. Die neue Regelung wird bei allen Gesuchen angewendet, die seit August 2023 eingereicht wurden. „Neben organisatorischen Maßnahmen und der dringend notwendigen Digitalisierung der Verfahren sind diese Änderungen für die Beschleunigung äußerst wichtig“, erklärte Mair. Dass es noch keine relevante Reduzierung der Wartezeiten gegeben habe, hänge einerseits mit der progressiven Wirksamkeit der Maßnahmen zusammen, andererseits habe sich die Personalsituation weiter zugespitzt. „Wir arbeiten derzeit an umfassenden Änderungen und Anpassungen, diese werden dann im Herbst als Sammelgesetz vorliegen“, kündigte die Wohnbaulandesrätin in diesem Zusammenhang an.
„Wir arbeiten derzeit an umfassenden Änderungen und Anpassungen, diese werden dann im Herbst als Sammelgesetz vorliegen.“
Zudem ist die Reduzierung der Bankbürgschaft von 130 auf 115 Prozent des Beitrages vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich die Kosten für die Bankbürgschaft für die Beitragsstellenden reduzieren, da die Kosten im Verhältnis zum Betrag der Bürgschaft berechnet werden. Die Bankbürgschaft wird benötigt, wenn der Beitrag des Landes vorzeitig ausbezahlt werden soll. Vereinfachungen gibt es zudem für invalide Personen, die zu Lasten leben, bei der Zuweisung von gefördertem Bauland oder der Zulassung zu den Wohnbauförderungen. Auch bei den Notstandshilfen gibt es Änderungen: So können künftig im Falle von Naturkatastrophen auch Kondominien um eine Notstandshilfe ansuchen. Bisher gab es Beiträge für geotechnische Sicherungsmaßnahmen nur für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Wohngebäude sowie Gemeinden.
Möchte sich Frau Mair nur…
Möchte sich Frau Mair nur wichtig machen,oder wurde unter Deeg alles verschlampt. Frau Mair wird dieses WOBI nicht lange führen,denn einige Mitarbeiter arbeiten nicht zum Wohle des Landes und der Bevölkerung .Und sich aufzuspielen bringt auch Frau Mair nichts.Denn dabei wird sie sich nur die Finger verbrennen.
Antwort auf Möchte sich Frau Mair nur… von opa1950
...? Ich glaube, Sie haben…
...? Ich glaube, Sie haben das WOBI hier im Fehl mit der Wohnbauförderung durcheinandergebracht. Gehören zwar beide zum selben Ressort, sind jedoch zwei getrennte Ämter...
Antwort auf ...? Ich glaube, Sie haben… von Andrea Terrigno
WOBI bleibt WOBI. Aber die…
WOBI bleibt WOBI. Aber die Leitungen gehören ausgetauscht. Die Vorzeige Damen ,alles nur Theater.Deeg ,Mair und Tossolini sind nur Vorzeige Damen. Aber die Fäden beim WOBI ziehen ganz andere Herren. Das WOBi ist die größte und reichste Institution des Landes, mit dem größten Besitz und dem größten Bargeld Besitz. Und wer glaubt das Land gibt diesen Riesen Besitz in die Hand von 3 Frauen ( Vorzeigedamen) ist sicher auf dem Holzweg. Da braucht es Eingaben beim Rechnungshof, Staatsanwaltschaft und der Finanzbehörde.Und das angefangen bei den Amtsdirektoren.