Politik | Wasser-Konzession

„Vorhaben kommt Diebstahl gleich“

Demnächst wird im Landtag ein Omnisbusgesetz behandelt. Mit im Gepäck reist ein „Passagier“, der laut Leiter Reber einen schweren Eingriff ins Eigentumsrecht bedeutet.
Stromleitung
Foto: Terna
  • In seiner aktuellen Presseaussendung weist der freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber auf einen seiner Meinung nach schweren Eingriff in das private Eigentumsrecht hin. Laut Omnibusgesetz, das demnächst im II. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird, sollen bei Ablauf, Verfall, Widerruf oder Verzicht der Konzessionen für kleine und mittlere Wasserableitungen sämtliche Zuleitungsanlagen und Druckrohrleitungen der kleinen E-Werke künftig unentgeltlich an das Land übergehen. Dies soll rückwirkend auch für bereits bestehende oder bereits verfallene Konzessionen gelten. „Was Kompatscher hier vor hat, ist nichts anderes als eine unentgeltliche Enteignung und stellt ein klare Verletzung des Eigentumsrechts dar“, so Leiter Reber. 

  • Andreas Leiter Reber: „Solch ein schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht ist unverhältnismäßig und dürfte somit auch verfassungswidrig sein.“ Foto: Seehauserfoto

    Zahlreiche Südtiroler, besonders Betreiber von Schutzhütten oder Almen hätten viel investiert und kleine E-Werke in unwegsamen Gelände errichtet, nun sollen diese Anlagen ohne jedwede finanzielle Entschädigung in den Besitz des Landes übergehen. Auch die vielen Besitzer der betroffenen Grundparzellen werden geschädigt. Laut geltender Gesetzgebung sind die Konzessionäre verpflichtet, auf den betroffenen Grundstücken bei Erlöschen der Dienstbarkeit den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, künftig soll diese Garantie jedoch obsolet und die Grundstücke vom Land besetzt werden. 
    „Geht Kompatschers vorgelegter Entwurf im Landtag durch, dann werden die Grundstücke nach Konzessionsverfall nicht in ihren Ursprungszustand versetzt, sondern sämtliche Leitungsanlagen und Infrastrukturen würden vom Land unabhängig von einer Dienstbarkeit enteignet und die Grundparzelle und ohne jedwede Entschädigung weiterbesetzt. Das Land könnte diese Anlagen zudem auch noch nach Belieben weitervergeben. Solch ein schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht ist unverhältnismäßig und dürfte somit auch verfassungswidrig sein“, erklärt der freie Abgeordnete, der bei der anstehenden Behandlung des Gesetzes im II. Gesetzgebungsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen will, um den geplanten Eingriff in das Eigentumsrecht zu verhindern. „Ob das gelingt, liegt vor allem am Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten. Aber zumindest kann nachher niemand sagen, nichts gewusst oder – wie beim Wasserzins – die Auswirkungen nicht richtig eingeschätzt zu haben“, hält Leiter Reber fest.

    Von der geplanten Gesetzesänderung sind rund 890 kleine Anlagen mit einer mittleren Jahresnennleistung von weniger als 220 kW und 164 sogenannte „mittlere Anlagen“ mit einer Jahresnennleistung von 220 kW bis 3.000 kW und mindestens ebenso viele Südtiroler Grundbesitzer betroffen.

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Josef Fulterer Di., 21.05.2024 - 22:43

Endschädigungs-los an das Land übergehen ...?
Sind wir mit der -s c h w a r z / b r a u n e n- - V E R I R R U N G- tatsächlich bei NORD-KOREANISCHEN-VERHÄLTNISSEN angekommen???

Di., 21.05.2024 - 22:43 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 22.05.2024 - 07:33

Das was Leiter Reber behauptet stimmt so natürlich nicht, aber wen wundert's? Im Grunde müssen Die Nutznießer von Dienstbarkeiten, nach Ablauf der Konzession, den urtümlichen Zustand wieder herstellen. Das bedeutet, dass sie zuerst investiert haben, um irgendwas aufzubauen und dann müssten sie nochmals Geld in die Hand nehmen, um alles wieder abzubauen und zu sanieren. Was ist jetzt besser? Den Zustand belassen zu können, oder zweimal zahlen zu müssen? Vom Sanieren haben ehemalige Konzessionsinhaber ja nichts.

Mi., 22.05.2024 - 07:33 Permalink