Wirtschaft | Gastronomie

„Ohnehin schon stark reglementiert“

Der HGV spricht sich klar gegen die neuen Regelungen bezüglich der Schutzhütten in Südtirol aus. Sie würden lediglich mehr Bürokratie schaffen, so der Vorwurf.
Santerpasshütte
Foto: Seehauserfoto
  • Am vergangenen Freitag (05.07.2024) hat der Südtiroler Landtag das sogenannte Omnibusgesetz verabschiedet. Dieses sieht unter anderem gesetzliche Neuerungen für Südtirols Schutzhütten vor. Bauvorhaben, die eine Erhöhung der Baumasse von mehr als 30 Prozent bewirken, sind künftig einer zusätzlichen Begutachtung durch den Alpinbeirat und einer Unbedenklichkeitserklärung durch die Landesregierung unterworfen. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die Fachgruppe Schutzhütten Südtirol, der 36 privat geführte Schutzhütten angehören, kritisieren die gesetzliche Änderung, vor allem wegen der zusätzlichen Bürokratie, die damit geschaffen werde. Im Jahr 2015 sei nämlich eben diese Auflage auch mit dem Argument des Bürokratieabbaus abgeschafft worden.

     

    „Es führt zu bürokratischer Mehrbelastung.“

     

    „Sämtliche Bauvorhaben von Schutzhütten, und zwar unabhängig von der Erhöhung der Baumasse, unterliegen bereits heute einem aufwendigen und bürokratischen Genehmigungsverfahren“, erklärt die Fachgruppe Schutzhütten Südtirol im HGV. Neben der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Landesverwaltung seien je nach Fall weitere Begutachtungen wie etwa das Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten, das UVP-Gutachten, das UNESCO-Gutachten oder diverse Gutachten betroffener Landesämter einzuholen. Bereits heute würden Bauvorhaben von Schutzhütten laut der Fachgruppe zu den am strengsten reglementierten gehören und gingen mit Planungsunsicherheit und unverhältnismäßig langen Wartezeiten einher.

  • Manfred Pinzger: Der HGV-Präsident sieht kleine Schutzhütten durch das Gesetz benachteiligt. Foto: HGV

    „Obwohl sich das Land den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat, bringt das Gesetz das genaue Gegenteil mit sich. Es führt zu bürokratischer Mehrbelastung, zu Planungsunsicherheit und nicht zuletzt auch zu einer Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger

    In dem erst kürzlich neuernannte Alpinbeirat stellt der Alpenverein Südtirol und der CAI vier der insgesamt 13 Vertreter. Für die Fachgruppe des HGV ist es nicht nachvollziehbar, dass private Vereine, die selbst auch Eigentümer von Schutzhütten sind, mit einem Gutachten, bei welchem sie mitwirken, Einfluss auf die Tätigkeit anderer Mitbewerber im selben Sektor haben.