Wirtschaft | Bozen

Erste Hager-Projekte gestoppt

Im Zuge der Hager-Benko-Untersuchung hat die Stadt Bozen nun reagiert und das Projekt „Laurinpark“ aus dem Strategischen Entwicklungsplan gestrichen.
Quartiere Ponte Roma
Foto: succus
  • „Finger weg von weiteren Hager-Projekten – so könnte man die letzten, klugen Entscheidungen des Stadtrates bezeichnen“, sagt Rudi Benedikter. Wie der Gemeinderat und Fraktionssprecher der Grünen erklärt, hat die Bozner Stadtregierung vor dem Hintergrund der sogenannten Benko-Hager-Korruptionsaffäre beschlossen, das Hager-Projekt Laurinpark „auf Eis zu legen“. Konkret bedeutet das, dass die Neugestaltung des Immobilienkomplexes an der Schlernstraße – Laurinstraße – Gerbergasse aus dem Einheitlichen Strategiedokument für die Jahre 2025-2027 gestrichen wird. „Ich hatte dieses Vorhaben bereits am 23. April in der Ratsmehrheit und dann am 9. Mai 2024 im Gemeinderat zur Diskussion gebracht und dabei eine Reduzierung des Volumens gefordert sowie die Umwidmung von 60 Prozent des Volumens  für geförderten Wohnbau und Wohnungen mit Preisbindung gefordert“, so der Grüne Fraktionssprecher. 

  • Rudi Benedikter, Fraktionssprecher der Grünen in der Bozner Gemeinderegierung: „Finger weg von weiteren Hager-Projekten – so könnte man die letzten, klugen Entscheidungen des Stadtrates bezeichnen.“ Foto: Privat

    Das Projekt einer Investorengruppe um Heinz Peter Hager, Franz Staffler und die Raika-Landesbank sah einen Neubau von 60.000 Kubik Volumen vor, mit dem neuen Sitz der Raika-Landesbank sowie weiteren Büros, Geschäftslokalen und Luxuswohnungen oder wie Benedikter es nennt: eine eine Art „Mini-Waltherpark“.

    Ebenfalls entschieden wurde, ein weiteres Hager-Projekt bereits im Ansatz zu stoppen: Mit der Verabschiedung des Gemeinde-Akustikplanes (P.C.C.A.- Piano Comunaledi Classificazione Acustica) für den Sektor „Industriezone“ wurde auch  Hagers Vision eines Wohnblocks, das sogenannte „Quartiere Ponte Roma“, blockiert. Die Zone bleibt in Akustikklasse 4, womit kein Wohnbau ermöglicht wird, und wird nicht – dem Einspruch Hagers folgend – in Akustikklasse 3, wo Wohnbau möglich wäre, eingestuft.