Gesellschaft | Österreich

Verfassungsgericht kippt Adoptionsverbot

Laut eines am Mittwoch veröffentlichten Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ist das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare verfassungswidrig.

Das Urteil des Wiener Verfassungsgerichtshofes unter dem Vorsitz von Gerhart Holzinger ist eindeutig: Das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Gerichtshof in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Er verpflichtet gleichzeitig die Bundesregierung das Gesetz bis 31. Dezember 2015 zu ändern. Was in Südtirol und Italien immer wieder für Empörung sorgt – man erinnere sich an den misslungenen Versuch Cornelia Bruggers das Register für gleichgeschlechtliche Paare in Bruneck einzuführen, das es in Bozen schon seit 2003 gibt –, wird in Österreich nun wahr. 

Dem Urteil zufolge, das der österreichische Standard veröffentlichte, gibt es„keine sachliche und vernünftige Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte“

Die österreichische Bundesfrauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek schrieb dazu auf ihrer Facebook-Seite: „Ein wichtiger Tag für homosexuelle Paare! Der Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot aufgehoben. Das Urteil bestärkt uns darin, dass in Sachen Gleichstellung was weiter gehen muss und ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare!“ 

Meanwhile in Europe

Nach wie vor haben gleichgeschlechtliche Paare in Europa mit zahlreichen Diskriminierungen zu kämpfen. Ein Punkt ist neben Adoptionsrechten auch die Zivilehe: Diese wurde in Europa mittlerweile in einigen Staaten zugelassen. In  Deutschland, Österreich und Slowenien dagegen gibt es bisher „nur“ die eingetragene Partnerschaft, die aber rechtlich einen ähnlichen Stand hat. Keine der beiden Möglichkeiten gibt es hingegen in Italien. Damit steht der Stiefelstaat auch innerhalb der Europäischen Union nicht alleine da: Derartig diskriminierende Gesetzesgrundlagen gibt es nach wie vor in Polen, Litauen, Lettland, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Griechenland. 

Ähnlich uneins ist sich Europa über die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen: Möglich ist dies bereits in Norwegen, Finnland, Schweden, Dänemark, Island, Großbritannien, in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal und – geht es nach dem Verfassungsgerichtshoft – schon 2016 auch in Österreich.