Politik | Landtag

Schnelle Brüter

In einem Artikel kritisiert salto.bz die Nichtveröffentlichung der Wahlkampfkosten der Abgeordneten. Eine Woche später veröffentlicht der Landtag plötzlich die Daten.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Am 29. Juli 2015 weist salto.bz im Artikel „Vergesslicher Landtag“ auf eine Unterlassung hin, die bis dahin anscheinend niemandem aufgefallen war.
Am 19. September 2013 hat der Südtiroler Landtag eine Verordnung erlassen, in der festgelegt wird, dass alle Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Wahl beim Landtagspräsidium eine detaillierte Aufstellung ihrer Vermögenswerte, sowie die letzte Steuererklärung abgeben müssen.
Gibt es dieser Veröffentlichungspflicht schon seit Jahrzehnten, so hat man 2013 mit der Landtagsverordnung zwei Erneuerung eingeführt.
Bisher waren die Daten im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Ab dieser Legislatur muss der Landtag die Vermögenslage aber auch auf der eigenen Homepage veröffentlichen und jährlich aktualisieren.
Zudem muss erstmals auf der Homepage des Landtages auch eine Erklärung über die Wahlkampfausgaben jedes einzelnen Abgeordneten veröffentlicht werden. Der Hintergrund: Das Wahlgesetz legt eine Höchstgrenze von 40.000 Euro pro Kandidat und Kandidatin fest. Wer darüber ist, muss mit salzigen Sanktionen rechnen.

Die Erinnerung

Im Salto-Artikel war drauf hingewiesen worden, dass fast zwei Jahre nach den Landtagswahlen von diesen Veröffentlichungen noch immer nichts zu sehen ist. Der Landtags hatte unter dem Abschnitt „Transparente Verwaltung“ zwar die Vermögenslage der Präsidiumsmitglieder veröffentlicht und die Landesregierung war dieser Veröffentlichungspflicht ebenfalls auf ihrer Homepage nachgekommen, aber das Südtiroler Parlament schien seine eigenen Gesetze vergessen zu haben.
Die Wahlkampfkosten-Erklärungen der einzelnen Abgeordneten müssen vor der Veröffentlichung von der Prüfstelle des Landes geprüft werden, ob sie der Wahrheit entsprechen. Weil salto auch darüber sinnierte, ob diese Prüfung noch im Gange sei, meldet sich noch am Veröffentlichungstag des Artikels die zuständigen Beamten der Prüfstelle zu Wort.
Elena Eccher und Wolfgang Bauer erklären:

Die Prüfung der Ausgaben für Wahlwerbung der Kandidatinnen und Kandidaten (35 gewählte, 47 der nicht gewählten) sowie der Listen (14) wurde am 2. April dieses Jahres abgeschlossen, nachdem die Abrechnungen am 11. November 2014 (nach Verlängerung der Abgabefristen aufgrund des Landesgesetzes Nr. 5/2014) an die Prüfstelle übermittelt worden waren. Der Bericht wurde umgehend an das Landtagspräsidium übermittelt.“

Demnach lag die Nachlässigkeit beim Landtag.

Dass es dafür den Weckruf eine kleinen Online-Portals gebraucht hat, wird man im Landtag kaum zugeben.

Plötzlich Online

Konkret heißt das: Die Daten und Zahlen liegen seit Anfang April beim Präsidenten Thomas Widmann und beim Generalsekretär des Landtages Florian Zelger. Vier Monate lange passiert aber rein gar nichts. Dann erscheint der Salto-Artikel und plötzlich geht alles sehr schnell.
Wenige Tage nach dem Artikel werden in der ersten Augustwoche sowohl die Vermögenserklärungen, wie auch eine Liste über die Wahlkampfausgaben der Abgeordneten online gestellt. Damit ist der eigenen Verordnung Rechnung getragen.


Vermögenslage und Wahlkampfkosten: Nach vier Monaten auf der Homepage.

Dass es dafür den Weckruf eine kleinen Online-Portals gebraucht hat, wird man im Landtag nicht zugeben. Das ganze ist natürlich nur Zufall.
Aber es geschehen eben noch Zeichen und Wunder.

Die Wahlkampfausgaben und die Vermögenslage (Link)

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gorgias Di., 11.08.2015 - 09:23

Keiner der SVP-Abgeordneten hat weniger als 10000 Euro ausgeben und keiner der Abgeordneten der mehr als 30000 ausgegeben hat ist nicht von der SVP.

Di., 11.08.2015 - 09:23 Permalink
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Oskar Egger Di., 11.08.2015 - 14:34

Man wußte es ja schon lange. Es stellt sich die Frage: was wäre passiert, wenn die Zahlenden riskiert hätten, nur mit Können zu werben?

Di., 11.08.2015 - 14:34 Permalink