Eine Sozialgenossenschaft übernimmt die Führung
Mit der Übergabe der Konzession an die Sozialgenossenschaft Renovas hat die Provinz einen neuen Weg eingeschlagen und den Grundstein für eine noch bessere Arbeitsintegration von benachteiligten Personen gelegt. Heute (20.04.2016) wurde das neue Projekt in Anwesenheit von Landesrätin Martha Stocker offiziell vorgestellt.
In einem der meistbesuchten Cafés der Landeshauptstadt wird seit Kurzem Arbeitsintegration betrieben. Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt werden hier professionell betreut und haben die Möglichkeit einer entlohnten Arbeit nachzugehen. Dies, nachdem die Führung der Landhaus Bar vom Vermögensamt der Provinz Bozen ausgeschrieben und die Ausschreibung von der Sozialgenossenschaft Renovas gewonnen wurde. „Es ist für uns eine große Herausforderung eine so stark frequentierte Bar mitten in Bozen zu übernehmen. Gemeinsam mit unserem Team haben wir diese neue Aufgabe mit großer Begeisterung übernommen und heute sind wir sehr stolz, dass unsere Arbeit gut ankommt“, so Joachim Kerer, Präsident von Renovas.
Dass eine Sozialgenossenschaft diesen wichtigen Auftrag erhalten hat, verdankt man dem Willen der politischen Entscheidungsträger, die sich für eine bessere Arbeitsintegration stark gemacht haben und die Führung der Landhaus Bar nicht nur nach wirtschaftlichen, sondern vordergründig nach sozialen Kriterien ausgeschrieben haben – ganz im Sinne des neuen Gesetzes zur Inklusion, in welchem die Beschäftigung von Menschen mit erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt besonders hervorgehoben wird. „Um die Arbeitsintegration in Südtirol verstärkt zu fördern, sollten öffentliche Behörden diesem Beispiel folgen und bei der Vergabe von Dienstleistungen die sozialen Kriterien in den Vordergrund stellen und diesen ein besonderes Gewicht geben“, weist Präsident Kerer auf die Wichtigkeit der Anwendung dieses Gesetzes hin. Auch Landesrätin Martha Stocker unterstreicht die vorbildliche Bedeutung dieser Ausschreibung, die auf die Sozialgenossenschaften des Typs B zugeschnitten wurde: „Eine Arbeit zu finden ist für Menschen mit Beeinträchtigung von größter Wichtigkeit. Deswegen ist es aus meiner Sicht beispielgebend und weiterführend, dass die Sozialklauseln in der Konzessionsvergabe für die Landhaus Bar Anwendung gefunden haben“.
Mit der Übernahme der Landhaus Bar zeigt die Sozialgenossenschaft Renovas, dass Arbeitsintegration auch in einem Gastbetrieb erfolgreich funktionieren kann. Gregor Janach von Renovas erklärt, wie das Ganze abläuft: „Unsere Arbeitsintegrationsprojekte werden von einem professionellen Team betreut. Dabei versuchen wir Arbeitsplätze zu schaffen, die auf die verschiedenen Fähigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnitten sind. Denn Arbeit ist nicht nur für den Lebensunterhalt wichtig, sondern vermittelt auch Wertschätzung und fördert sozialen Anschluss“. Derzeit zählt die Landhaus Bar insgesamt acht Mitarbeiter, drei davon sind Personen mit Beeinträchtigung. In Zukunft soll das Team aber erweitert werden, denn Renovas möchte auch Praktika für benachteiligte Menschen anbieten. Qualität steht dabei immer im Vordergrund: sei es bei der Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter und Praktikanten, als auch bei der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und Produkte.
Viel Zeit und Mühe wurde in dieses Projekt investiert; unter der Führung von Geometer Daniel Bedin, Direktor des Amtes für Bauerhaltung der Provinz Bozen, wurde die Bar komplett saniert und neugestaltet. Unterstützt wurde das Projekt auch von der Stiftung Südtiroler Sparkasse, die mit einem großzügigen Beitrag den Ankauf der Möbel mitfinanziert hat. „Wir möchten uns bei der Stiftung Südtiroler Sparkasse bedanken, die von Anfang an uns geglaubt hat“ so der Präsident von Renovas Joachim Kerer.
Die Sozialgenossenschaft Renovas, Mitglied des Südtiroler Genossenschaftsverbands Legacoopbund, wurde im Jahr 2009 gegründet. Der Auftrag und das Ziel von Renovas ist die Integration, Förderung und Begleitung von benachteiligten Personen im Bereich Arbeit. Renovas verpflichtet sich, dass mindestens 30% seiner ArbeitnehmerInnen zur Gruppe der sozial benachteiligten Personen gehören (Gesetz Nr. 381 vom 8. November 1991). Hierbei handelt es sich um Personen mit anerkannter Invalidität oder ähnlichem rechtlichen Status, Suchtkranke, Haftentlassene, Personen 50 plus, Langzeitarbeitslose, Migranten und allgemein um Personen, die aus eigener Kraft eine Anstellung am freien Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr schwer erreichen können.
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