Politik | Generaldirektor

“Völlig haltlose Auslegung”

Wird die Ausschreibung des Postens von Thomas Schael wegen eines Formfehlers annulliert? Die Abteilung Gesundheit weist Meldungen darüber zurück.
Thomas Schael
Foto: LPA/ohn

Ein Gespenst geht um in Südtirol. Es trägt den Namen Thomas Schael. Wird sich die Landesregierung gezwungen sehen, den Ex-Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetrieb auf seinen alten Posten zurückzuhieven?
Diese Vermutung drängt sich immer mehr auf, nachdem die Tageszeitung am Samstag berichtete, dass die Ausschreibung der Stelle des Generaldirektors aufgrund eines Formfehlers angeblich annulliert werden muss. Weil der Wettbewerb nicht in der staatlichen “Gazzetta Ufficiale” sondern auf Landesebene veröffentlicht wurde. Damit verstoße das Land gegen die Bestimmungen des “Madia-Gesetzes”, so die Meldung. Demnach müsse jeder Generaldirektor, der im nationalen Verzeichnis eingetragen ist, an einer entsprechenden Ausschreibung teilnehmen können. Weil die Ausschreibung nun neu gestartet werden müsse, würde es zu zeitlichen Engpässen bei der Nominierung kommen – und weil unter den bisherigen Bewerbern nur Thomas Schael die Voraussetzung erfülle, im staatlichen Register eingetragen zu sein, seien der Landesregierung die Hände gebunden. Sie müsste den alten zum neuen Generaldirektor ernennen – oder aber den Sanitätsbetrieb unter kommissarische Verwaltung stellen. Doch auch der kommissarische Verwalter müsse vom italienischen Gesundheitsminister ernannt werden.
So zumindest die Darstellung in der Tageszeitung, die unter den Oppositionsparteien am Samstag Vormittag für einen erneuten Aufschrei sorgt. “Wenn sich diese Medienmitteilung so bewahrheitet, wären Kompatscher und die Landesregierung rücktrittsreif!”, poltert Sven Knoll (STF). Und Andreas Pöder (Bürgerunion) wirft dem Landeshauptmann und der Landesregierung vor, “Pfuscher” zu sein.

“Die Auslegung, wie in einigen Medienberichten dargelegt, ist völlig haltlos.”
(aus der Landesabteilung Gesundheit)


Aber es dauert nicht lange bis das Land auf die Nachricht reagiert. “Die Abteilung Gesundheit präzisiert, dass der Sanitätsgeneraldirektor nach Landesgesetz ernannt wird und weist andere in Medien dargelegte Vorgangsweisen zurück”, heißt es in einer Aussendung der Landespresseagentur, die am Samstag Vormittag verschickt wird. Der Verweis auf das staatliche “Madia-Gesetz” sei hinfällig, präzisiert die Landesabteilung Gesundheit – und legt dar, warum:
“In Kürze steht die Besetzung der Position des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs an. Dazu ist ein Wettbewerb im Laufen, der nach den Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes abgewickelt wird.
Das Landesgesetz 3/2017, welches unter anderem die Benennung des Generaldirektors regelt, ist zeitlich nach dem staatlichen ‘Madia-Gesetz’ verabschiedet worden und trägt diesem Rechnung. Im Landesgesetz ist vorgesehen, dass in Südtirol ein eigenes Verzeichnis erstellt wird. In dieses Verzeichnis werden auch alle Kandidatinnen und Kandidaten des gesamtstaatlichen Verzeichnisses eingetragen, sofern sie im Besitz der autonomiepolitischen Voraussetzungen sind (beispielsweise Zweisprachigkeitsnachweis). Aus diesem auf Landesebene erstellten Verzeichnis benennt die Landesregierung die neue Generaldirektorin oder den neuen Generaldirektor.
Auch die Benennung eines eventuellen Kommissars erfolgt auf Grund des Autonomiestatutes eigenständig durch die Landesregierung.
Hervorheben ist, dass dieses Landesgesetz nach seiner Verabschiedung 2017 von der staatlichen Regierung nicht angefochten wurde. Daher ist jeder Verweis auf das Staatsgesetz hinfällig und die Auslegung über andere Vorgangsweisen zur Ernennung, wie in einigen Medienberichten dargelegt, völlig haltlos.”

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Markus Gufler Sa., 01.09.2018 - 13:19

Egal wie jetzt versucht wird eine journalistisch nicht geprüfte Falschmeldung und den Versuch der Unruhestiftung schönzureden: es wird weitere destruktive Attacken geben, und die Bürger können sich nicht auf recherchierte und differenzierte Meldungen verlassen. Ea geht um Aufmerksamkeit und Meuchelei um jeden Preis

Sa., 01.09.2018 - 13:19 Permalink
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Markus Gufler Sa., 01.09.2018 - 15:15

Antwort auf von rotaderga

Na zum Beispiel ist dazu die Argumentation in obigen Artikel recht hilfreich.
1.) es gibt eine staatliche Liste.
2.) ein Landesgesetz sieht eine eigene Liste vor, in der alle staatlichen Kandidaten aufgenommen werden, sofern sie das für uns individuelle Zusatzkriterium Zweisprachigkeitsnachweis erfüllen.
3.) das Landesgesetz als Ersatz für das staatliche wurde von Rom nie angefochten.

Ich gehe davon aus, dass die Liste unter Punkt 1 kein Kriterium für den Nachweis der Kenntnis der Deutschen Sprache beinhaltet. Demnach scheint mir eine autonome Ergänzung der Regelung nicht nur logisch sondern sogar notwendig.

Es geht hier offensichtlich um billigste Polemik, und die Nutznießer wie Knoll und Pöder springen darauf natürlich gerne auf. Dass es bei der autonomen Regelung um genau jenes Kriterium geht, welches sie ansonsten bei der schwierigen Suche nach Arzt-und Pflege-personal ständig monieren, scheint niemanden aufzufallen. Ganz ehrlich: mich kotzt diese destruktive Unruhestiftung ganz gewaltig an. Sie schadet uns allen.

Sa., 01.09.2018 - 15:15 Permalink
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rotaderga Sa., 01.09.2018 - 16:09

Antwort auf von Markus Gufler

Ich habe dazu meine eigenen Vermutungen denn vor Gott, dem Gericht und den Wählern haben wir alle nur die Möglichkeit zu warten.

"La leggenda vuole che un giorno la verità e la menzogna si siano incrociate.
-Buongiorno. Disse la menzogna.
-Buongiorno. Rispose la verità.
-Bella giornata. Disse la menzogna.
Quindi la verità si sporse per vedere se era vero. Lo era.
-Bella giornata. Disse allora la verità.
-Il lago è ancora più bello. Rispose la menzogna.
La verità guardò verso il lago e vide che la menzogna diceva il vero e annuì.
La menzogna disse:
-L'acqua è ancora più bella. Nuotiamo.
La verità sfiorò l'acqua con le dita ed era davvero bella e si fidò della menzogna.
Entrambe si spogliarono e nuotarono tranquille.
Qualche tempo dopo la menzogna uscì, si vestì con gli abiti della verità e se ne andò.
La verità, incapace di vestire i panni della menzogna, cominciò a camminare senza vestiti e tutti erano inorriditi nel vederla così.
Questo è il modo in cui ancora oggi le persone preferiscono accettare la menzogna camuffata come verità e non la nuda verità. "

Sa., 01.09.2018 - 16:09 Permalink
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rotaderga So., 02.09.2018 - 09:05

Ein interessanter Aspekt:
Das Landesgesetz 3/2017 ist mit 21 April datiert,- das Lorenzin Dekret 2017 mit 22 Dezember.
Hat da Letzteres Teile vom Ersten annulliert?
Da werden sich noch viele gute und weniger gute Geister streiten.

So., 02.09.2018 - 09:05 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 03.09.2018 - 07:43

Antwort auf von rotaderga

@Rotaderga
Zitat aus der Richtigstellung des Landes (weiter oben abgedruckt): "Das Landesgesetz 3/2017, welches unter anderem die Benennung des Generaldirektors regelt, ist ZEITLICH NACH dem staatlichen ‘Madia-Gesetz’ verabschiedet worden..."

Mo., 03.09.2018 - 07:43 Permalink