Wirtschaft | Flughafen

Doppelt gemoppelt?

Hat das Land der ABD zwei Mal Beiträge für die ein und dieselbe Sache gewährt? Die Frage stellt sich nicht nur Ingemar Gatterer, der deswegen eine Eingabe gemacht hat.
Flughafen Bozen
Foto: Hannes Prousch

“Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, stellt sich die Frage, warum das Land den Flughafen grundlos gemästet hat.” Andreas Leiter Reber hat sich die Bilanzen der ABD Airport AG gründlich angeschaut – und ist auf etwas gestoßen, das ihn die Stirn runzeln lässt. Damit geht es ihm wie Ingemar Gatterer. Der SAD-Chef hat vor wenigen Tagen eine Eingabe gemacht und die zuständigen Behörden – Quästur bzw. Staatsanwaltschaft – aufgefordert, die Angelegenheit der “öffentlichen Ausgaben für die Führung des Flughafens Bozen” zu klären. Gatterer vermutet: Das Land hat in den Jahren 2010 bis 2018 für die ein und dieselbe Sache zwei Mal bezahlt – und damit die Pflichten der öffentlichen Buchführung verletzt.

 

“Wahrscheinlich gesetzeswidrig”

 

Konkret geht es um die Abschreibungen der von der ABD getätigten Investitionen. Seit die Flughafenbetreibergesellschaft im Jahr 2010 in eine Inhouse-Gesellschaft umgewandelt wurde, garantiert das Land der ABD einen ausgeglichenen Haushalt. Das Land verpflichtet sich aufgrund eines mit ABD abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages, die Kosten zur Führung des Flughafens, die die ABD nicht aus selbst erwirtschafteten Gewinnen imstande ist zu decken. Für die Deckung der Betriebskosten fließen zwischen 2010 und 2018 insgesamt 26.229.979 Euro an die ABD.
Zugleich wird das Gesellschaftskapital um 44.170.000 Euro aufgestockt. Diese Gelder verwendet ABD auch, um Investitionen zu tätigen.
 

 

Von 2010 bis 2018 weist die ABD Abschreibungen, die mit den Investitionen einhergehen, in der Höhe von 11.960.481 Euro aus. Um diese Abschreibungen, die in der ABD-Bilanz als Kosten angeführt werden, zu decken, gibt es vom Land weitere Gelder: knapp 7 Millionen Euro – “für Investitionen, die dasselbe Land Südtirol bereits über die Kapitalerhöhung finanziert hat”, heißt es in der Eingabe von Ingemar Gatterer (hier der vollständige Text). Der SAD-Chef kommt zum Schluss: “Es ist nicht denkbar, dass eine öffentliche Verwaltung zuerst den Ankauf von Gütern und dann auch noch die Abschreibung dieser Güter bezahlt.”
Nun soll die Staatsanwaltschaft zu dieser “wahrscheinlich gesetzeswidrigen Tätigkeit” ermitteln und strafrechtlich gegen “noch auszumachende Subjekte” vorgehen, so der Appell von Gatterer.

 

Nach dem Staatsanwalt der Rechnungshof?

 

“Das wirkt in der Tat wie eine Doppelfinanzierung”, stimmt Andreas Leiter Reber zu. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete verweist noch auf einen weiteren Umstand: Seit der Volksbefragung zum Flughafen und dem Nein der Bevölkerung zur weiteren öffentlichen Finanzierung 2016 “ist das Kapital der ABD angestiegen – die Bankeinlagen sind jährlich um rund eine Million Euro gewachsen”. Ermöglicht habe das eben jenes Gebaren des Landes, wegen dem Ingemar Gatterer seine Eingabe gemacht hat, resümiert Leiter Reber: jährliche Zuwendungen für nicht abgedeckte Investitionsabschreibungen in der Höhe von 1 bis 1,5 Millionen Euro.

 

Andreas Leiter Reber fragt sich: “Wozu hat das Land auf eigenes Geld verzichtet, um die ABD grundlos zu mästen? Wenn es nicht der Zweck war, die ABD lukrativer für private Investoren zu machen, bleibt die einzige Antwort darauf, dass das Land dem ABD-Management mehr finanziellen Spielraum – im wahrsten Sinne des Wortes – gewähren wollte. Wie auch immer, es wäre ein verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern.”
Um diese Fragen zu klären und die Vorwürfe möglicherweise aus dem Weg zu räumen, überlegt Leiter Reber, sich an den Rechnungshof zu wenden – und den Stapel an Eingaben wegen des Flughafens weiter aufzustocken.

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Christoph Moar Mo., 23.09.2019 - 19:34

Wenn das stimmt, ist es tatsächlich cool. Buchhaltung in Kurzform: Abschreibungen mindern zwar das Geschäftsergebnis, sie kosten aber keinen Cent.

Und was keinen Cash kostet, zu erstatten - das ist eine coole Form der Bezuschussung...

Mo., 23.09.2019 - 19:34 Permalink