Chronik | Corona

Der Passierschein

Nach den neuen Regeln sollen die Menschen das eigene Gemeindegebiet nicht mehr verlassen. Wer sich dennoch bewegt, muss eine Eigenerklärung bei sich haben.
carabinieri
Foto: upi
Gesellschaft mit beschränkter Bewegungsfreiheit. 
So kann man das bezeichnen, was seit heute in Italien und auch in Südtirol passiert. Denn die Notvorordnungen der Regierung sehen auch eine Art Ausgangsstopp für die gesamte Bevölkerung vor. Konkret: Menschen dürfen/sollen ihre Heimatgemeinde nicht mehr ohne weiteres verlassen.
Wer sich aus Arbeitsgründen bewegt oder weil er oder sie zum Arzt muss, der soll eine Eigenerklärung ausfüllen und bei sich tragen. Im Formular, das von Innenministerium erstellt wurde und für Südtirol bereits zweisprachig modifiziert wurde, werden vier mögliche Gründe für eine Fahrt außerhalb des Gemeindegebietes angegeben:
 
  • begründete berufliche Tätigkeit;
  • Notsituation:
  • Gesundheit;
  • Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder meldeamtlichen Wohnsitz.
 
Die Sicherheitsbehörden werden in den nächsten Tagen damit beginnen, die Bevölkerung zu kontrollieren. An den Bahnhöfen, Autobussen oder an den Flugplätzen sind diese Kontrollen bereits aufrecht. Nach Informationen von Salto.bz wird die Polizei aber auch zumindest stichprobenartig den Straßenverkehr kontrollieren. Dazu ist auf dem vorgefertigten Formular auch ein eigener Bereich vorhanden, wo die Kontrolle schriftlich bestätigt wird.
 
 
Bei der Eigenerklärung handelt es sich um eine Selbsterklärung für die der Unterzeichner und die Unterzeichnerin die strafrechtliche Verantwortung tragen. Kann nachgewiesen werden, dass es sich um eine Falscherklärung handelt, kann der Artikel 495 des Strafgesetzbuches angewandt werden. Dieser sieht eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren vor.
Diese drastischen Maßnahmen sollen den Aktionsradius der Bevölkerung einschränken und ein wirksames Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus darstellen.