Politik | Landtag

Der Gesinnungspolizist

Alessandro Urzì führt einen moralischen Kreuzzug gegen einzelne Lehrer. Das zeigen zwei aktuelle Anfragen im Landtag.
Es sind anonyme Fragen, die aber augenscheinlich auf Personen zugeschnitten sind.
Alessandro Urzì spielt im Südtiroler Landtag immer wieder gern den Wächter der Tugenden und den Gesinnungspolizisten. Am 19. März hat der Abgeordnete von „Fratelli d’Italia/Alto Adige nel cuore“ an einem Tag gleich zwei Anfragen eingebracht, die in diese Richtung zielen.
In einer Anfrage fragt Alessandro Urzì: „La funzione di professore è compatibile con attività a favore della droga libera?“. Demnach will der Exponent der italienische Rechten erfahren, ob die Rolle eines Professors oder Lehrers in einer öffentlichen Schule mit dem persönlichen Einsatz für die Liberalisierung leichter Drogen vereinbar ist.
Auch die zweite Landtagsanfrage zielt in dieselbe Richtung. Hier geht es um eines der wichtigsten politischen Kernthemen von Urzì’s politischer Bewegung: Die italienische Nationalhymne.
L’attività di docente è compatibile con dichiarazioni di disprezzo per l’inno Nazionale ?“, will der Landtagsabgeordnete wissen. Auch hier will der Landtagspolitiker erfahren, „se l’attività di docente sua compatibile con dichiarazioni pubbliche di chiaro disprezzo verso l’inno della Repubblica Italiana o se ciò si ritenga rientri fra le prerogative private di un docente al di fuori del suo ordinario impegno curricolare.
La funzione di professore è compatibile con attività a favore della droga libera?
Beide Anfragen sind ausschließlich eine politische Provokation. Denn der Hausverstand gibt klare Antworten vor. Jeder öffentliche Bedienstete und allen voran Lehrer müssen sich an die Gesetze halten und können in ihrem Unterricht nicht zu illegalen oder verbotenen Handlungen aufrufen. Jede Übertretung dieser Grenze wird sowohl straf- wie dienstrechtlich geahndet.
Persönliche Meinungen, Überzeugungen und auch das politische oder gesellschaftliche Engagement der öffentlichen Bediensteten haben den Dienstgeber nicht interessieren, solange diese nicht gegen geltende Bestimmungen oder Gesetze verstoßen.
Weder der Einsatz für die Legalisierung von leichten Drogen, noch das Nichtsingen der italienischen Hymne sind illegal oder ein Straftat. Das weiß auch der gelernte Berufsjournalist und Sohn eines Regierungskommissars. Hier scheint bei Alessandro Urzì aber, der Wunsch Vater des Gedankens zu sein.
Weil Urzì die Anfrage allgemein gestellt hat, werden auf die Gesinnungsschnüffelei gleich drei Schullandesräte antworten müssen: Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider.
Man darf auf die gemeinsame Antwort gespannt sein.