Politik | Grundrechte
Passfoto mit Kopftuch
Foto: lomography.es
Geht es um Menschen aus anderen Kulturen ist Ulli Mair immer wachsam.
Jetzt hat die Freiheitliche Abgeordnete etwas entdeckt, was anscheinend einer möglichen Diskriminierung gleichkommt.
Mair hat am 1. September im Landtag eine Anfrage eingebracht. Dort heißt es:
„In etlichen Bahnhofsgebäuden und anderen öffentlichen Gebäuden befinden sich Fotoautomaten, die zum Erstellen von Ausweis- oder Passfotos dienen. Dabei müssen die Personen die Anweisungen befolgen, welche in der Fotokabine angebracht sind, damit die Passfotos den vorgeschriebenen Merkmalen entsprechen. Während den Trägern von Brillen empfohlen wird, diese abzunehmen, scheint das Tragen des Kopftuchs kein Problem darzustellen, obwohl damit einige Gesichtspartien, der Großteil der Haare sowie die Ohren verdeckt werden können.“
Zur Untermauerung legt Ulli Mair der Anfrage auch eine Foto der Anweisungen bei, die an der Fotokabine am Bahnhof Bruneck angebracht sind.
Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete will jetzt wissen, „ob diese Anweisungen in den Fotokabinen den geltenden Normen entsprechen und ein Personenfoto passtauglich ist, wenn die abgebildete Person ein Kopftuch trägt?“. Zudem fragt die blaue Abgeordnete warum man „bestimmten Religionsgemeinschaften, die den Frauen das Tragen von Kopftüchern nahelegen, besondere Zugeständnisse beim Erstellen von Identifikationsfotos“ zugesteht?
Die gesetzliche Regelung
Dabei liegen die Antworten auf diese Fragen auf der Hand: Die Anweisungen entsprechen den geltenden Bestimmungen.
Das Innenministerium hat bereits am 24. Juli 2000 mit dem Rundschreiben Nr. 300 diese Frage eindeutig geklärt. In dem Rundschreiben heißt es:
“il chador o anche il velo, come nel caso delle religiose, sono parte integrante degli indumenti abituali e concorrono, nel loro insieme, ad identificare chi li indossa, naturalmente purché mantenga il volto scoperto. Sono quindi ammesse, anche in base alla norma costituzionale che tutela la libertà di culto e di religione, le fotografie da inserire nei documenti di identità in cui la persona è ritratta con il capo coperto da indumenti indossati purché, ad ogni modo, i tratti del viso siano ben visibili”.
Bereits 5 Jahre zuvor wurde offiziell die Frage aufgeworfen, warum jemand einen Hut für ein Passfoto abnehmen muss, aber muslimische Frauen das Kopftuch oder Sihks aus dem Punjab ihren Turban aufbehalten dürfen. Auch dazu gibt es ein Rundschreiben des Innenministeriums (circolare n. 4 del 15.3.1995).
“Ciò premesso questo Ministero è dell’avviso che nei casi in cui la copertura del capo in vari modi: velo, turbante o altro, è imposta da motivi religiosi, la stessa non può essere equiparata all’uso del cappello, ricadendo così nel divieto posto dall’articolo 289 del regolamento del t.u.l.p.s. Invero la cennata disposizione regolamentare non parla di capo scoperto ma bensì fa riferimento al cappello cioè ad un accessorio dell’abbigliamento il cui uso è eventuale e che, per le sue caratteristiche, potrebbe alterare la fisionomia di chi viene ritratto. Diverso è invece il caso in esame ove il turbante ovvero il velo delle religiose, sono parte degli indumenti abitualmente portati e che concorrono nel loro insieme a identificare chi li porta.
Ciò premesso si ritiene opportuno, anche alla luce di possibili richiami al precetto costituzionale della libertà di culto e di religione, che le richieste in argomento debbano trovare favorevole accoglimento presso le amministrazioni comunali, purché i tratti del viso siano ben visibili”.
All das kann man in einer Internetrecherche innerhalb weniger Minuten herausfinden.
Aber damit gewinnt man keine Stimmen. Dafür braucht es den Aufschrei der Öffentlichkeit.
Deshalb auch die Anfrage Ulli Mairs im Landtag.
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Eine weitere Anfrage im
Eine weitere Anfrage im Landtag würde sich lohnen: "die Ablichtung einer Bäuerin mit Kopftuch und Strohhut (Beispiel > 0416-Monogrammist M, Südtiroler Bäuerin, expressives Ölgemälde von 1927) erfordert ein besonderes Zugeständniss beim Erstellen von Identifikationsfotos“?
Antwort auf Eine weitere Anfrage im von alfred frei
Man mag über das Thema denken
Man mag über das Thema denken, was man will. Ihre Assoziation finde ich jedenfalls sehr unangebracht.
Sehr geehrter Herr Egger,
Sehr geehrter Herr Egger, versuchen sie darüber zu lachen, dann klappt vielleicht auch die Assoziation.
>All das kann man in einer
>All das kann man in einer Internetrecherche innerhalb weniger Minuten herausfinden.
Aber damit gewinnt man keine Stimmen. Dafür braucht es den Aufschrei der Öffentlichkeit.
Deshalb auch die Anfrage Ulli Mairs im Landtag.<
Ich finde man sollte Ulli Mair zugestehen, dass Sie es halt nicht besser drauf hat.
Mich stört es hingegen, daß
Mich stört es hingegen, daß in manchen Köpfen, auf die ein Kopftuch durchaus passen würde, nichts drin ist!