Politik | Kindergarten

“Mit Meinungsfreiheit nichts zu tun”

Eltern haben noch drei Wochen Zeit, um ihre Kinder impfen zu lassen. Der Landeshauptmann findet deutliche Worte für Angriffe und Drohungen auf Kindergartenpersonal.
Arno Kompatscher
Foto: ASP/Fabio Brucculeri

Bei ihrer heutigen Sitzung hat sich die Landesregierung mit dem Thema Impfen befasst. Bekanntlich werden Kinder, die die vom Staat vorgeschriebenen Pflichtimpfungen nicht vorweisen können, vom Besuch öffentlicher Betreuungseinrichtungen wie dem Kindergarten ausgeschlossen. In Südtirol sind es laut Sanitätsbetrieb 939 Kinder. Darunter finden sich allerdings auch solche, denen aufgrund der Covid-19-Pandemie ein bereits vorgemerkter Impftermin verschoben worden ist oder die ihn aus einem anderen Grund, etwa wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten.

Die Opposition hatte in den vergangenen Tagen auf diese Tatsache hingewiesen und von Familien berichtet, die sich verzweifelt an sie gewandt hätten. Nun hat die Landesregierung reagiert.

Damit die noch nicht geimpften Kinder nicht vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen bleiben, wurde beschlossen, den betroffenen Eltern weitere Zeit einzuräumen. Und zwar haben sie drei Wochen, um der Impfpflicht nachzukommen und ihre Kinder impfen zu lassen, die dann in den Kindergarten bzw. die Kleinkindbetreuungseinrichtungen eingeschrieben werden und diesen besuchen dürfen. Ab Donnerstag (10. September) können Impfungen über eigens eingerichtete Mail-Adressen, die noch kommuniziert werden, vorgemerkt werden.

“Wir haben genügend Kapazitäten”, bestätigt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Zugleich findet er klare Worte für die Vorfälle der jüngsten Vergangenheit. Politiker wie Bildungslandesrat Philipp Achammer, aber insbesondere Kindergartenmitarbeiterinnen sind “auf Übelste und Böseste beschimpft und auch bedroht worden – nicht nur im Internet”, so Kompatscher. Man könne dem Thema Impfen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen – “aber mit Meinungsfreiheit hat das, was in den letzten Tagen passiert ist, nichts mehr zu tun”.

Kompatscher wörtlich:

“Die staatliche Impfpflicht haben demokratisch gewählte Organe auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und rationalen Überlegungen getroffen und sie dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Jeder kann dazu eine persönliche Meinung haben, die er in unserer Demokratie auch frei kundtun kann. Denn die Meinungsfreiheit gilt selbst dann, wenn es eine irrationale Meinung ist. Aber Drohungen und Beschimpfungen sind nicht Teil der Meinungsfreiheit, sondern gehören in eine andere Kategorie. Die Landesregierung steht geschlossen und solidarisch hinter den Personen, die diesen Angriffen ausgesetzt sind.”

Außerdem bestehe keine Pflicht, sein Kind zur Betreuung in eine öffentliche Einrichtung zu bringen – aber wenn sich jemand dafür entscheidet, müsse das Schutzniveau, das der Staat mit der Impfpflicht gewährleisten will, akzeptiert werden.