Politik | Nazi-Partei

Endlich Verbot der rechtsextremen Partei NPD in Deutschland?

Nach 10 Jahren wollen es die Bundesländer noch einmal versuchen. Vor dem Bundesverfassungsgerichtshof legten die Vertreter der Bundesländer am Dienstag 3.12. einen Antrag vor, der die Neonazi-Partei verbieten soll.

Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist die mitgliederstärkste und erfolgreichste extrem rechte Partei in Deutschland. Das Programm der NPD ist offen rassistisch und antisemtisch. Die Partei versucht sich selbst als "sozial-revolutionär" und "anti-kapitalistisch" zu geben, wobei sie sich als „Sprachrohr der einfachen Bürger" und einzige „wahre“ Oppositionspartei versteht. Auch verherrlichende Bezüge zum Nationalsozialismus vertritt die NPD offen. Warum ein Verbot überfällig ist, schreiben die Betreiber der Seite "Netz gegen Nazis.de":

Wenn der Antrag durchkäme und die NPD verboten würde, könnte sie nicht mehr gewählt werden. Wenn sie nicht mehr bei Wahlen antreten könnte und nicht mehr gewählt werden könnte, dann bekäme sie keine Zuwendungen aus der Parteienfinanzierung mehr. Diese Gelder stellen bisher ihre größte Einnahmequelle dar. Die NPD nutzt die Steuergelder, um rechtsextreme Kader zu finanzieren und festigt so die rechtsextremen Strukturen in Deutschland. NPD-Standorte oder Veranstaltungsorte sind für nicht-rechte Menschen „No-Go-Areas“, von denen Gewalt und Bedrohung ausgehen, und für rechtsextrem Interessierte leicht erreichbare Anlaufpunkte, deren Aktivitäten zu einer Verfestigung der Einstellungen beitragen.

Ein Verbot der NPD wurde schon lange vom Zentralrat der Juden und der Türkischen Gemeinde gefordert; 2003 beantragte zum ersten Mal die deutsche Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder ein Verbot vor dem Verfassungsgericht. Das nach zweijährigen Verhandlungen scheiterte, weil der Verfassungsschutz von V-Leuten der rechtsextremen NPD unterwandert war. Die Deutsche Welle:

Das Problem im Jahr 2003: Bis in die Führungsebene der rechtsextremen Partei waren Vertrauensleute von Polizei und Verfassungsschutz aktiv. Diese Personen bekommen vom Staat Geld dafür, dass sie ihm wichtige Informationen aus dem Inneren der Partei zuspielen und hatten auch Einfluss auf die Führung der Partei.

Mittlerweile sollen diese sogenannten "V-Leute" in den obersten Ebenen der Partei nicht mehr aktiv sein. Alle Informationen, die im Verbotsantrag stehen, wurden nach Angaben der Innenminister der Länder ohne die Hilfe von Informanten zusammen getragen.

Ausschlaggebend für den neuerlichen Antrag waren die NSU-Morde, die 2011 bekannt wurden. Dabei waren von 2000 bis 20068 türkischstämmige und ein griechischer Kleinunternehmer aufgrund rassistischer Motive ermordet worden, schreibt "Der Standard":

Die bekennenden Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die am 4. November 2011 Selbstmord begingen, und die ebenfalls beschuldigte Beate Zschäpe, die sich am 8. November 2011 der Polizei stellte, stehen in diesem Zusammengang unter Mordverdacht. Durch die Ermittlungsergebnisse wurden die Gefahren rechter Tendenzen wieder zunehmend in den Fokus gerückt.

Der Antrag von Dienstag, 3. Dezember auf Verbot der NPD wurde auf Betreiben der Bundesländer eingebracht, die Bundesregierung und der Bundesag beteiligten sich nicht daran. Schlichtweg weil niemand dort an den Erfolg eines solchen Verbotsverfahrens glaubt.