Hans Kammerlander war alkoholisiert
Die Blutproben liegen nun vor. Hans Kammerlander, Südtirols Bergsteigerlegende, war mit 1,48 Promille im Blut unterwegs gewesen. Noch diese Woche soll der Sportler das Brunecker Krankenhaus verlassen dürfen. Den Weg zurück in sein altes Leben gibt es nicht mehr.
Dass Kammerlander auf die Gegenfahrbahn geriet und das Auto von René Eppacher streifte, der taleinwärts unterwegs gewesen war, scheint immer greifbarer. Doch die Ermittlungen laufen noch.
Manager sind keine Kindermädchen
Kammerlanders Manager Sigi Pircher hatte noch am Donnerstag, 28. November, nahezu ausgeschlossen, dass Kammerlander alkoholisiert gefahren war. "Wir haben am Nachmittag bei mir im Büro noch ein Mineralwasser und einen Café getrunken." Doch Händchenhalten würde Pircher ja auch nicht mit dem Bergsteiger, überwachen könnte er ihn schlecht.
Medien und Promis
0,5 Promille sind in Italien am Steuer zulässig. Hans Kammerlander hat dieses Limit um einiges überschritten. Die lange Abschirmungszeit im Krankenhaus war in den letzten Tagen immer wieder kritisiert worden. Nun stellt sich die Frage: Haben die Ärzte Kammerlander zu sehr geschont? Ihn von den Medien zurück gehalten wegen seiner Alkoholisierung?
Sollte Hans Kammerlander den Unfall mit Todesfolge tatsächlich verursacht haben, könnten ihm bis zu sieben Jahre Haft drohen, schreibt die Südtiroler Tageszeitung. Seine 1,48 Promillepunkte könnten ihn jedoch vor gröberen Strafen verschonen, denn erst ab 1,5 Promille wird es kritisch. Dann nämlich kann das Strafausmaß auf bis zu 15 Jahren Haft ausgedehnt werden. In anderen Länder erfolgt die strafrechtliche Zurechtweisung früher. Skandinavien etwa geht sehr hart gegen Alkoholsünder am Lenkrad vor. Doch Strafen sind nicht alles. Die größte Strafe ist die Schuld, die ganz persönliche. Und die wird der Extremsportler noch lange mit sich tragen. Lebenslange.
Was heißt denn "ab 1,5
Was heißt denn "ab 1,5 Promille wird es kritisch"? Kritisch in welchem Sinn?
Antwort auf Was heißt denn "ab 1,5 von Andreas Baumgartner
Die Ergänzung ist gleich im Artikel zu finden, vorab:
Bei einem Alkoholwert von über 1,5 Promille kann das Strafausmaß auf bis zu 15 Jahren Haft ausgedehnt werden.