Politik | Landesregierung

Wahlwerbung auf Landeskosten

Landesrätin Waltraud Deeg hat sich selbst ein Ei gelegt, das ihr teuer zu stehen kommen könnte. Sie hat einen groben Verstoß gegen die Par Condicio begangen.
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Foto: Facebook/Landesrätin Waltraud Deeg
Man könnte die Grube bemühen, in die man selbst fällt. Aber vielleicht ist es nur ein Zeichen, dass wenn jemand besonders schlau sein will, es durchaus passieren kann, dass er oder sie ordentlich auf die Schnauze fallen.
Genau das könnte jetzt Waltraud Deeg passieren. Die Landeshauptmannstellvertreterin hat sich selbst ein Ei gelegt, das für sie – aber auch für das Land Südtirol – noch Folgen haben könnte. Es handelt sich um einen groben Verstoß gegen die Par Condicio-Regelung bei Wahlen. Und auf diese Vergehen stehen – sollten sie geahndet werden – saftige Geldstrafen.
Die SVP-Spitzenpolitikerin hat sich dabei im wahrsten Sinne des Wortes die Suppe selbst eingebrockt.
 

Die Anfrage


Ausgangspunkt war eine Landtagsanfrage des Teams K.
„Am 1. Oktober fand die Tagung „Aktives Altern in Südtirol" im Innenhof des Palais Widmanns statt. Organisiert wurde diese Tagung vom Assessorat für Familie & Soziales und sie wurde daher in einen institutionellen Rahmen eingebettet. Die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg bewarb die Veranstaltung auf ihren privaten sozialen Medien. Schlussendlich wurde auch die Veranstaltung live auf dem privaten Facebook-Kanal der Landesrätin übertragen“, heißt es in der Anfrage, die Anfang Oktober im Landtag eingereicht wurde.  Alex Ploner, Paul Köllensperger, Peter Faistnauer, Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder wollen wissen, ob dieser „Gebrauch privater Social-Media-Kanäle für institutionelle Zwecke“ so rechtens sei.
Von Salto.bz auf die Anfrage angesprochen, antwortet Waltraud Deeg bereits damals sehr selbstbewusst: „Diese Anfrage geht von einer falschen Prämisse aus, denn das ist keine private Facebook Seite.
 
 
Die Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau führt aus, dass sie eine private Facebook Seite habe, die nur für Freunde zugänglich sei, es sich bei dieser Seite aber um den offiziellen FB-Account als Landesrätin handle. Demnach um eine institutionelle Seite. Weil bei der Tagung im Palais Widmann nur 50 Personen anwesend sein konnten, habe man versucht möglichst viele Interessierte über die sozialen Medien zu erreichen. Deshalb habe man die Tagung nicht nur über die YouTube-Kanäle des Landes, sondern auch über diesen Facebook-Account live übertragen. „Das Ganze wurde in Absprache mit dem Landespresseamt gemacht“, sagte Deeg Anfang Oktober zu Salto.bz..
 

Die offizielle Bestätigung

 
Jetzt hat Waltraud Deeg auch offiziell auf die Landtagsanfrage geantwortet. „Der angesprochene Facebook-Account ist nicht das private Profil, sondern vielmehr die öffentliche Seite der Landesrätin, auf der überwiegend institutionelle Mitteilungen veröffentlicht werden“, schreibt die Landeshauptmannstellvertreterin. Und weiter: „Der offizielle Facebook-Auftritt von Landesrätin Waltraud Deeg ist kein privater Kanal, sondern ein öffentlich zugängliches Profil. Er wird von den Mitarbeitern im Ressort und von der Landesrätin selbst betreut.
Dabei hatte Salto.bz bereits vor acht Wochen auf ein interessantes Detail hingewiesen. Der besagte Facebook-Account wurde am 31. Juli 2013 erstellt. Drei Monate bevor Waltraud Deeg in den Landtag gewählt wurde und sechs Monate bevor sie zur Landesrätin berufen wurde. Demnach muss jemand im Ressort hellseherische Fähigkeiten haben.
 

Die SVP-Werbung

 
Aus der Antwort im Landtag geht jetzt aber unzweifelhaft hervor, dass es sich bei der besagten Facebook Seite um eine institutionelle Seite handelt. Genau damit aber könnte Waltraud Deeg jetzt aber ein größeres Problem haben.
Es dürfte interessant sein, dass die Landesrätin ihre institutionelle Seite zu Wahlwerbezwecken nutzt“, meint Alex Ploner, einer der Einbringer der Landtagsanfrage jetzt. Denn Deegs offizielle FB-Seite ist voller Wahlwerbung für die SVP. So findet sich auf der Seite ein Post mit Fotos bei der Kandidatenvorstellung der SVP-Salurn anlässlich der letzten Gemeinderatswahlen. Und drei Tage vor den Gemeinderatswahlen posten die „Mitarbeiter im Ressort“ auf diesem Account die offizielle Wahlwerbung der SVP.
 
 
Dass das ein klarer Missbrauch öffentlicher Strukturen für Parteiwerbung ist, dürfte augenscheinlich sein. Vor allem aber ist es ein eindeutiger Verstoß gegen die geltenden Par Condicio Bestimmungen. Als Aufsichtsbehörde ist für deren Einhaltung der Landesbeirat für Kommunikation zuständig.
Man darf jetzt gespannt sein, ob dieser sich getraut, in diesem prominenten Fall tätig zu werden.