Mit Gesetz Grenzen offen halten
Im Laufe des Abends soll feststehen, welche Regeln über die Weihnachtswochen in Italien gelten. Seit Tagen diskutiert die Regierung in Rom über staatsweite Verschärfungen, die über die Feiertage hinaus vom 24. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021 gelten.
In diesem Zeitraum sollen alle Regionen an Feier- und Vorfeiertagen (24., 25., 26., 27. Dezember sowie 31. Dezember bis 3. Jänner und am 5. und 6. Jänner) zu roten Zonen erklärt werden. An den restlichen (Werk-)Tagen – 28., 29., 30. Dezember sowie 4. Jänner – zu orangen Zonen.
In beiden Fällen ist die Bewegungsfreiheit drastisch eingeschränkt und es gilt ein Verbot, die eigene Gemeinde zu verlassen – außer aus absolut notwendigen oder dringlichen Gründen. Familienzusammenkünfte werden dadurch massiv erschwert, wenn Mitglieder in unterschiedlichen Gemeinden leben.
Allerdings gibt es für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern eine Ausnahme: Diese dürfen an “orangen” Tagen auch während der Feiertage verlassen werden, allerdings nur in einem Umkreis von bis zu 30 Kilometern. In die Hauptstädte der Regionen und Autonomen Provinzen hingegen darf man sich nicht bewegen – auch wenn diese im Umkreis von 30 Kilometern liegen.
Außerdem soll es immer möglich bleiben – sowohl an “roten” als auch an “orangen” Tagen –, dass bis zu zwei nicht im Haushalt lebenden Personen zu Besuch kommen. Die Unter-14-Jährigen sind davon ausgeschlossen.
Bereits ab Montag, 21. Dezember gilt ein Bewegungsverbot zwischen Regionen.
Südtirol interveniert mit Gesetzesänderung
Seit 18 Uhr tagt der Ministerrat. Er wird ein Gesetzesdekret erlassen, in dem die Regelungen festgeschrieben sind. Ursprünglich war ein Dekret des Ministerpräsidenten angekündigt worden – in diesem Fall hätte eine Verordnung des Landeshauptmannes gereicht, um für Südtirol eine eigenständige Regelung zu erlassen. Arno Kompatscher hatte angekündigt, auf die Entscheidung in Rom warten zu wollen, um gegebenenfalls zu intervenieren. Denn die Bewegungsfreiheit soll in Südtirol nicht so beschnitten werden wie im restlichen Italien – die Gemeindengrenzen sollen ausnahmslos offen bleiben.
Er könne die Grundausrichtung der Regierung teilen, erklärte Kompatscher am Freitag Nachmittag im Landtag. Dort läuft die Debatte zum Haushaltsgesetz. “Bei der Bewegungsfreiheit wollen wir in Südtirol lieber einheitliche Regeln haben, die nachvollziehbar sind und Bewegung im Freien erlauben.” Um das möglich zu machen, hat der Landeshauptmann einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz im Landtag vorgelegt. Denn eine Verordnung reicht bei einem Gesetzesdekret der Regierung nicht aus, um Regelungen zu erlassen, die davon abweichen – dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Mit dem Änderungsantrag will Kompatscher einen Passus ins Haushaltsgesetz einbauen, der besagt, “dass Südtirol bei der Weihnachtsregelung die allfällig notwendigen Anpassungen vornimmt, um den örtlichen Gegebenheiten und Traditionen Rechnung tragen zu können”, so Kompatscher. Sprich, über den Änderungsantrag wird der Landeshauptmann ermächtigt, eigenständige Regelungen für die Weihnachtszeit zu erlassen. Interveniert wird aber nur bei der Bewegungsfreiheit – die Gemeindengrenzen sollen von 24. Dezember bis 6. Jänner offen gehalten werden. Die restlichen Regelungen der roten bzw. orangen Zonen – z.B. Geschäfts- und Lokalschließungen – sollen hingegen in Südtirol gleich gelten wie im restlichen Staatsgebiet.
Der Änderungsantrag wird im Laufe der Nacht im Landtag abgestimmt und tritt mit der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes im Amtsblatt der Region in Kraft. Danach wird die Regelung des Landeshauptmannes für das Südtiroler Weihnachten folgen – wohl noch gerade rechtzeitig. Denn die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region ist für Mittwoch, 23. Dezember, vorgesehen.
Aha, ganz was Neues. So wird
Aha, ganz was Neues. So wird das Ampelsystem ad absurdum geführt. Eingeführt vor ein paar Wochen, um flexibel die einzelnen Regionen - je nach Infektionszahlen und -parameter - einzustufen, legt die Regierung jetzt einfach gewisse Tage italienweit als orange oder rot fest.
Und zusätzlich frage ich mich, wer da überhaupt noch durchblickt. Klingt in etwa so: Am Montag darf ich vor das Haus gehen, am Dienstag darf ich zusätzlich eine Tante einladen, deren Name mit "M" beginnt. Am Mittwoch darf ich niemandem begegnen, ich darf mich aber 30 km fortbewegen. Am Donnerstag muss ich früher aufstehen und später ins Bett gehen. Am Freitag darf ich eine Person einladen, ich muss ihr aber an einem fünfeckigen Tisch einen Cappuccino offerieren. Am Samstag darf ich Lebensmittel einkaufen, es müssen aber mindestens 2 Äpfel und 2 Orangen dabei.