Gesellschaft | Schule

Der Rückzug

Die Landesregierung hat jetzt still und leise die Verpflichtung zurückziehen müssen, mit der Südtirols Lehrern und Lehrerinnen das Tragen von FFP2-Masken verordnet wurde.
Insegnante, mascherina
Foto: Pixabay
Selbst für die Schulverwaltung kam die Maßnahme überraschend.
Am 5. Jänner 2021 erließ Arno Kompatscher die erste „Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug“ für das Jahr 2021. In dem Dekret wurden die Spielregeln für den Südtiroler Weg aus der Coronakrise festgelegt.
Einer der zentralen Punkte: Mit 7. Jänner öffneten die Schule in Südtirol wieder ihre Tore. 75 Prozent der Schüler wurden zum Präsenzunterricht zugelassen. Auch hier preschte Südtirol vor, lange bevor im restlichen Italien der Präsenzunterricht eingeführt wurde.
Im Dekret Nr. 1/2021 heißt es aber auch:
 
„In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt eine allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, und zwar unabhängig vom Personenabstand und ab einem Alter von sechs Jahren. Die Lehrpersonen sind verpflichtet FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“
 
Dieser Verpflichtung kam für die gesamte Schulwelt aus heiterem Himmel. Buchstäblich über Nacht musste die Landesschuldirektion FFP2-Masken organisieren, die die Direktorinnen dann ihren Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung stellen konnten. Vielfach wurden die Schulen selbst aktiv.
Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wurde schließlich beim Südtiroler Zivilschutz fündig, der dem Schulamt eine ganze Ladung solcher Masken zur Verfügung stellte. Bei der Verteilung wurde aber schnell klar, dass es sich bei diesen Masken um völlig unterschiedliche Chargen handelt und viele der Masken nicht den schulischen Anforderungen entsprechen.
Vergangene Woche brach so ein Sturm der Entrüstung und der Kritik los. Vor allem die Schulgewerkschaften kritisierten die Hauruckaktion. Und vereinzelt tauchten auch Fragen nach der Rechtmäßigkeit dieser verpflichtenden Bestimmung auf.
 

Stille Empfehlung

 
Inzwischen ist klar, dass die Verpflichtung eindeutig rechtswidrig ist. Am vergangenen Freitag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Dekret erlassen mit dem er den Rückwärtsgang einlegt. Die „Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug, Nr. 5/2021 vom 29.1.2021“ beschäftigt sich ausschließlich mit der Verpflichtung des Schulpersonals im Unterricht FFP2-Masken zu tragen.
 
 
 
In der neuen Verordnung heißt es: „dass in Punkt 14) der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1/2021 der Satz: „Die Lehrpersonen sind verpflichtet, FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“ widerrufen wird.“
Aus der Verpflichtung wird jetzt eine Empfehlung gemacht.  So verweist man auf die am Tag zuvor erlassene neue Dringlichkeitsmaßnahme Kompatscher, in der ein allgemeine Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken enthalten ist.
Still und leise hat die Landesregierung hier eine Kehrtwende eingelegt. „Es gab hier einen Widerspruch zwischen dem Dekret und den Arbeitssicherheitsbestimmungen“, versucht Bildungsdirektor Gustav Tschenett den Doppelaxel nobel zu umschrieben.
Tatsache ist, dass in allen Protokollen zur Arbeitssicherheit, das Tragen von FFP2-Masken explizit als nicht verpflichtend angesehen wird. Demnach wurde dem Schulamt und der Landesregierung klar, dass man sich rechtlich mit dieser Verpflichtung auf sehr instabilen Terrain befindet und man jede Klage gegen diese Bestimmung verlieren dürfte.
So hat man still und leise wieder den Rückgang eingelegt.
Südtirols Lehrinnern und Lehrer scheinen dabei ein willfähriger Spielball zu sein.