Politik | Verschärft

Strenge Kontrollen in ganz Tirol

FFP2-Pflicht, neuer ATECO-Kodex, strengere Kontrollen: In Südtirol werden die Corona-Maßnahmen verschärft. Nordtirol ist für zehn Tage Sperrzone.
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Foto: Othmar Seehauser

Vergangenen Donnerstag kündigte Landeshauptmann Arno Kompatscher an: In bestimmten Bereichen wie beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es zur Pflicht werden, eine FFP2-Maske zu tragen. In der Verordnung Nr. 6, die er am Samstag unterzeichnete, war davon dann keine Rede. Am gestrigen Dienstag nun der Rückzug vom Rückzug. “In naher Zukunft” werde er die FFP2-Pflicht “in Risikobereichen” verordnen. Das kündigte Kompatscher gemeinsam mit neuen Verschärfungen an: “Die Infektionszahlen sind alles andere als gut. Das Infektionsgeschehen ist diffus, hinzu kommt das Auftreten der britischen Mutation. Das macht weitere Maßnahmen notwendig.”

Das Tragen von FFP2-Masken soll in geschlossenen Räumen, wo sich mehrere Menschen aufhalten, verpflichtet werden. Wo genau, das steht noch nicht fest und soll in einer weiteren Verordnung festgeschrieben werden, die bis Ende der Woche vorliegen soll. Die öffentliche Verwaltung wird bedürftigen Personen über den Zivilschutz FFP2-Masken zur Verfügung stellen.  Darüber hinaus werden die Ausnahmen laut ATECO-Kodex im Handel überarbeitet. Ab kommender Woche sollen Geschäfte, die offen halten dürfen, “auch wirklich nur Güter des täglichen Bedarfs – Lebensmittel, aber nicht nur – anbieten”, so Kompatscher.

Bei Take-Away-Diensten, die für Bars und Restaurants nach wie vor zwischen 5 und 20 Uhr erlaubt sind, wird es strengere Kontrollen geben. “Schon bisher galt die Regel, dass abgeholte Speisen und Getränke nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen konsumiert werden dürfen, damit es nicht zu Menschenansammlungen kommt”, erinnert der Landeshauptmann. Da es immer wieder und im ganzen Land zu solchen Ansammlungen kommt, soll nun verstärkt kontrolliert werden. Dafür werden auch die Bürgermeister in den einzelnen Gemeinden sorgen, bekräftigt Gemeindenverbands-Präsident Andreas Schatzer. “Bürger, die sich seit Beginn der Pandemie immer an die Regeln gehalten und damit Verantwortung übernommen haben, akzeptieren immer weniger, wenn andere die Regeln ignorieren. Die Konsequenzen müssen jedoch alle tragen”, meint Schatzer. Deshalb und weil auch die Bürgermeister festgestellt haben, dass einige die Regeln “nicht mehr ganz ernst nehmen” – “diese Situation scheint im ländlichen Bereich schlimmer als in den Städten zu sein”, so Schatzer – “wird es in diesen drei Wochen des Lockdowns vermehrte Kontrollen geben. Bei Nichteinhaltung der Regeln werden Strafen ausgestellt“. Die Kontrollen werden im öffentlichen Bereich, in Betrieben und Geschäften, aber auch auf Baustellen durchgeführt. Die staatlichen Ordnungskräfte sollen die Gemeindepolizei dabei unterstützen. In der ersten Februarwoche wurden 9.000 Kontrollen durchgeführt.

 

Indes hat die österreichische Regierung das Bundesland Tirol am Dienstag für zehn Tage zur Sperrzone erklärt. Von Reisen nach Tirol wird abgeraten. Ab Freitag (12. Februar) ist eine Ausreise aus Nordtirol nur noch mit einem gültigen negativen Corona-Test möglich. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Diese Maßnahme gilt laut Bund befristet für zehn Tage. Osttirol ist von dieser Maßnahme ausgenommen. Die Testpflicht soll rigoros kontrolliert und gestraft werden – mit Strafen von bis zu 1.450 Euro. In Tirol wurde verstärkt die südafrikanische Coronavirus-Variante nachgewiesen.

Diese kurzfristige Änderung der Rechtslage treffe vor allem Studierende, und insbesondere die fast 4.000 Südtiroler Studierenden in Innsbruck, gibt die Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus zu bedenken. Deren Vorsitzende, Matthias von Wenzl und Julian Nikolaus Rensi rufen die Studierenden dazu auf, Bewegungen von und nach Nordtirol zu vermeiden. “Wer sich jetzt, in den Semesterferien, daheim in Südtirol befindet, sollte inzwischen dort bleiben.” Da die Testpflicht aber auch für Durchreisende gilt, beziehe sie sich letztlich auf alle Studierenden, die über Nordtirol heimfahren. Für Studierende, die nach Italien einreisen, aber keine Pendler sind, gilt jedoch ohnehin bis 5. März die Pflicht, ein negatives Testergebnis vorzuweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

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Klaus Pfurtscheller Mi., 10.02.2021 - 13:24

Aus verlinkten Artikel in DER STANDARD ersehen Sie die momentane Situation in Nordtirol:
https://www.derstandard.at/story/2000124026706/gemischte-reaktionen-der…

Leider wurde die Gefahr der Südafrika-Mutation B 1.351 von unserer Landesregierung zuwenig ernst genommen und verniedlicht. Frau von der Laer eine Virologin der Med-Uni Innsbruck ist bereits am 24.1.2021 in die Öffentlichkeit gegangen und hat dadurch Druck auf die Landesregierung ausgeübt.
Da auf die südafrikanische Mutante die Impfstoffe schlechtere Wirkung zeigen und in Südafrika der Impfstoff von Astra-Zenica nicht mehr verabreicht werden darf, ist sichtlich auch in Südtirol durch den regen Reiseverkehr mit Nordtirol große Vorsicht geboten.

Mi., 10.02.2021 - 13:24 Permalink