Gesellschaft | Ausgangssperre

Bitte Klarheit!

Der Klauser Unternehmer Christoph Moar verweist in einem Brief an den Landeshauptmann auf einen Widerspruch zwischen dem neuen Dekret und der offiziellen Kommunikation.
Jogging
Foto: Pixabay
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sehr geehrte Damen und Herren der Landespresseagentur.
 
Als Bürger, Unternehmer und in Verein und Nationalverband eingetragener Sportler muss ich mit Aufmerksamkeit und rechtlicher Präzision die Dekrete des Landeshauptmanns zur Pandemiebekämpfung lesen, verstehen, und befolgen.
Ich hoffe, Sie können mir folgen, dass klare und eindeutige Handlungsanweisungen für Bürger, Unternehmer und Sportler Grundvoraussetzung sind, damit jeder und jede ihren Beitrag zur Abwehr der Pandemie leisten kann.
Aus genau diesem Grund ist es für mich völlig unerklärlich, wie nach einem ganzen Jahr Corona Notstand, die Landespresseagentur heute diesen Satz veröffentlicht, und damit nach meinem Verständnis einen Fehler, der schon im ersten Lockdown 2020 stattfand und mühevoll vom Herrn Landeshauptmann zurecht kommuniziert wurde, wiederholt wird.
 
"Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt." 
 
Wer, wie ich, sämtliche Ministerialdekrete und Dekrete des Landeshauptmanns seit Beginn der Pandemie gelesen hat, möchte bitte freundlicherweise erfahren, wo diese Einschränkung für sportliche Tätigkeit steht.
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 6 vom 06.02.2021 schreibt:
 
oder auf Italienisch:
 
 
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 7 vom 12.02.2021 stellt neue Regelungen für andere Bereiche klar, und weist ausdrücklich darauf hin dass alle bisherigen Regelungen, die nicht im Widerspruch stehen, aufrecht bleiben.
Insofern sind durch die Verordnung Nr. 7 sämtliche Regelung zu Sporttätigkeiten der Verordnung Nr. 6 nicht aufgehoben sondern beibehalten.
Ich habe nun ein ganzes Jahr lang gelernt, dass "sportliche Tätigkeiten" nicht dasselbe sind wie "motorische Tätigkeiten".
Das bedeutet:
 
  • Dass man bei "motorischen Tätigkeiten" spazieren geht, Maske trägt, Abstand von min 2mt halten muss außer es handelt sich um Familienangehörige, und dass man das in der Nähe der Wohnung machen soll.
  • Dass hingegen "Sportlichen Tätigkeiten" eben was anderes sind, ausschließlich *alleine* durchzuführen sind, auch kein ausdrückliche Maskenpflicht besteht, man dann aber auch Gemeindegrenzen überschreiten darf.
     
 
Obwohl ich das so gelernt habe, schreibt das Landespresseamt etwas völlig anderes:
 
"Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt."   
 
Das Landespresseamt wird mit einer solchen Meldung von allen  Medien zitiert, und schon befinden sich wieder alle Sportler in der misslichen Lage, dass sie sich zwar an das Dekret halten würden, aber von Menschen, die nur die Presse lesen, dann der Nichteinhaltung beschuldigt werden.
 
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sehr geehrte Damen und Herren der Landespresseagentur,
 
ich ersuche sie bitte um eine Klarstellung, einerseits mir gegenüber wo und wem der Fehler hier unterläuft. Habe ich das Dekret falsch gelesen oder ist die Meldung der LPA nicht korrekt?
Und falls letzteres der Fall sein sollte, erbitte ich deutliche, laute und öffentliche Klarstellung über den Unterschied zwischen motorischen Tätigkeiten und sportlichen Tätigkeiten, und über das, was im Rahmen der sportlichen Tätigkeit gestattet ist.
Mit bestem Dank, bereits im Voraus, für eine klärende Antwort verbleibe ich
mit besten Grüßen
 
Christoph Moar