Chronik | Corona-Regeln

Zwischen Stühlen und Staaten

Die Ein- und Ausreise-Bestimmungen werden immer unübersichtlicher. Tirol wälzt Druck auf den Süden ab. Und was müssen Südtiroler Studierende in Österreich beachten?
Brenner
Foto: Othmar Seehauser

Eigentlich braucht es für die Durchreise durch Tirol keinen negativen Corona-Test. Diese Präzisierung hat das österreichische Gesundheitsministerium in der Verordnung vorgenommen, die ab Freitag (12. Februar) für zehn Tage strenge Ein- und Ausreiseregelungen für Nordtirol (Osttirol ist ausgenommen) eingeführt hat. Auch im Gütertransport sollte die Ausnahme – kein negativer Corona-Test bei Durchreise – gelten. Doch dann kam es anders.

Wegen der Verbreitung der Virusmutationen gilt seit Sonntag, 14. Februar, ein Einreiseverbot von Tirol nach Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen, zu denen auch Personal im Gütertransport und damit LKW-Fahrer gehören. Diese dürfen mit einem negativem Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einer Einreiseanmeldung nach Deutschland einreisen. Beim Grenzübergang Kiefersfelden wurde eine Teststation eingerichtet. So weit, so gut. Nun hat aber das Bundesland Tirol den zu erwartenden Druck an der Grenze zu Bayern auf Italien und damit in erster Linie auf Südtirol abgewälzt. Die Tiroler verlangen bereits am Brenner (aber auch am Reschenpass und am Grenzübergang Innichen-Winnebach) einen negativen Corona-Test von LKW-Fahrern, die das Bundesland Richtung Deutschland durchqueren. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Brennerautobahngesellschaft haben noch am Sonntag Abend eine Antigen-Schnelltest-Station am Autohof Sadobre bei Sterzing eingerichtet, wo sich LKW-Fahrer testen lassen können. Um ausgedehnte Staus zu vermeiden, werden auf der A22 bereits an der Mautstelle Verona Nord entsprechende Kontrollen durchgeführt. Im Wipptal kommt es seit Sonntag Nacht dennoch zu Szenen, die der Obmann der Frächter im lvh Elmar Morandell als “menschenunwürdig” bezeichnet: “LKW-Fahrer mussten bei minus 15 Grad Celsius stundenlang auf einen Test warten, um weiterfahren zu dürfen.” Großteils im Freien und ohne Mindestabstand. “Wie Bayern und Österreich einfach so in einer Nacht- und Nebel-Aktion die Grenze hochfahren, geht gar nicht!”, beschwert sich Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler in den Dolomiten. Tirols Landeshauptmann Günther Platter hat am Montag versichert, dass er die österreichische Bundesregierung sowie Bayern bzw. die deutschen Behörden über die Situation informieren will. Auch auf italienischer Seite gibt es die Zusicherung von Transportminister Enrico Giovannini, entlang der A22 weitere Teststationen einzurichten. Das generelle Einreiseverbot von Tirol nach Deutschland und damit die Testpflicht für LKW-Fahrer, die über Tirol nach Deutschland wollen, gilt zunächst bis Mittwoch, 3. März.

 

Studierende zwischen Stühlen und Staaten

 

Bis Ende Februar dauern in Österreich noch die Semesterferien an den meisten Universitäten und Hochschulen. Viele Südtiroler Studenten fragen sich, was sie bei einem Besuch zu Hause bzw. bei der Rückreise an den Studienort zu beachten haben. Denn inzwischen hat auch Italien die Bestimmungen für Personen, die aus Österreich einreisen, verschärft. Vom 14. Februar bis 5. März gilt bei der Einreise aus Österreich (wenn man sich dort in den 14 Tagen vor der Einreise für mindestens 12 Stunden aufgehalten hat) folgendes:

  • bei Einreise muss ein negativer Corona-Test (Antigen oder PCR) vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • auch die Eigenerklärung muss mitgeführt werden
  • die Einreise muss dem Südtiroler Sanitätsbetrieb gemeldet werden
  • innerhalb von 48 Stunden nach Einreise muss ein weiterer, zusätzlicher Corona-Test gemacht werden
  • unabhängig vom Testergebnis des zweiten Tests (jenem nach Einreise) muss man für zwei Wochen in häusliche Selbstisolation (auch wenn man weiterhin negativ ist)
  • nach Beendigung der Isolation muss ein weiterer Corona-Test (Antigen oder PCR) gemacht werden

Zwei Mal Testen und auch bei negativem Ergebnis für zwei Wochen in Isolation – “diese Regelung ist völlig unverständlich”, kritisiert Matthias von Wenzl. Die Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus, deren Vorsitzender von Wenzl ist, kann sich vor Anfragen momentan kaum erwehren. “Bei der Einreise von Österreich nach Italien gibt es Ausnahmen für pendelnde Studenten”, betont die sh.asus. Pendler aus Studiengründen sind von der Pflicht, einen zusätzlichen Test zu machen und in Isolation zu gehen, befreit. Sie müssen bei der Einreise nach Italien lediglich einen negativen Coronatest (PCR oder Antigen) vorlegen können, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 7 Tage ist. Auch wenn den italienischen Behörden am Brenner bei Kontrollen meist ein österreichischer Studentenausweis reiche, um das “Pendeln aus Studiengründen” zu belegen, rät die sh.asus davon ab, in der aktuellen Situation grenzüberschreitende Fahrten vorzunehmen. “Wir empfehlen allen, möglichst dort zu bleiben, wo sie sind”, bestätigt von Wenzl, “auch weil sich die Rechtslage beinahe täglich wieder ändern kann.”

Bei der Rückkehr nach Österreich gilt grundsätzlich folgendes:

  • bei Einreise muss ein negativer Corona-Test (Antigen oder PCR) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist; kann kein Testergebnis vorgelegt werden, kann man sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise z.B. an einer Teststraße oder in einer Apotheke testen lassen
  • unbeschadet des Testergebnisses, muss man für 10 Tage in Selbstisolation; es besteht die Möglichkeit, sich nach 5 Tagen auf eigene Kosten “freizutesten”
  • die Einreise muss online registriert werden – diese Regelung gilt auch für Pendler

Die allermeisten Südtiroler Studenten in Österreich dürften allerdings unter die österreichische Pendlerregelung fallen – und die regelt die Einreise einfacher:

  • als Pendler gelten jene Personen, die mindestens ein Mal im Monat aus beruflichen Gründen oder Studiengründen nach Österreich einreisen
  • sie bleiben von der Isolationspflicht befreit, müssen aber:
    • bei der Einreise einen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen können, der nicht älter als 7 Tage ist
    • sich online registrieren (wer seltener als ein Mal in der Woche einreist, muss sich jedes Mal neu registrieren und ein Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 7 Tage ist)

Für Studierende und Grenzpendler stellt das Land Südtirol kostenlose Antigen-Tests zur Verfügung. Die Informationen dazu gibt es auf dem Corona-Portal des Landes.