Genesen nur mit PCR-Test
Geimpfte, Getestete und Genesene haben ein Anrecht auf den europäischen Grünen Pass (Green Pass), der es beispielsweise ermöglicht, Ländergrenzen zu überschreiten, lange Zugfahrten zu unternehmen oder die Innenräume von Restaurants zu betreten. Während Geimpfte und Getestete – zwar nicht ohne Probleme, aber doch – Zugang zum Green Pass haben, ist die Situation für einige Genesene in Südtirol etwas komplizierter.
Genesene haben laut der geltenden Gesetzeslage in Italien bis zu einem halben Jahr nach der Infektion Anrecht auf den Grünen Pass. Wer sich dann innerhalb eines Jahres (ab dem Zeitpunkt der Covid-Infektion) impfen lässt, dem wird der Green Pass für weitere neun Monate ausgestellt, ohne dass eine zweite Impfdosis nötig ist. Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass der Mix zwischen natürlichen und den durch die Erstimpfung generierten Antikörpern bereits einen sehr guten Schutz bietet. Genesenen Personen wird der Green Pass deshalb – und mit Blick auf die knappen Impfangebote in vielen Ländern – bereits nach der ersten Impfung ausgestellt.
Wie in Italien, aber unter anderem auch in Deutschland und Österreich gesetzlich festgelegt wurde, gelten nur jene Menschen als genesen, deren Covid-19 Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde. Ein positives Ergebnis, das allein durch einen Antigen-Test ermittelt wurde, ist somit nicht ausreichend, um als genesen zu gelten. Im Normalfall werden aber all jene, die einen positiven Antigen-Test vorweisen, mit einem PCR-Test nachgetestet. Dies wird auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bestätigt. Eine Ausnahme dürfte jene Gruppe bilden, die während der flächendeckenden Massentests im vorigen November positiv getestet wurden: Ein positives Ergebnis, das mittels Antigen-Test ermittelt wurde, bedingte in diesem Fall eine sofortige Quarantäne von zehn Tagen. Bei den meisten (asymptomatischen) Personen wurde das Ergebnis aber nicht durch einen weiteren PCR-Test bestätigt.
Da die Zuverlässigkeit der Antigen-Tests niedriger ist als jene von PCR-Tests, wird diesen Personen – analog zu jenen Personen, die im letzten Jahr nicht nachweislich infiziert waren –, der europäische Grüne Pass erst nach der Zweitimpfung für neun Monate ausgestellt.
Die Freiheitlichen haben im Landtag eine Anfrage zum Thema eingereicht.
Mussten im Herbst 2020 nicht
Mussten im Herbst 2020 nicht alle Antigen-Positiven sich die Infektion durch einen PCR-Test bestätigen lassen? Worin liegt also das Problem?
Antwort auf Mussten im Herbst 2020 nicht von Markus S.
Im Normalfall, ja. Bei den
Im Normalfall, ja. Bei den flächendeckenden Screenings im letzten November wurden (aufgrund des groß angelegten Testangebots) positiv getestete Personen aber nicht automatisch mittels PCR-Test nachgetestet. Es geht im Artikel nicht darum, auf ein Problem hinzuweisen sondern eventuell Betroffene zu informieren.