Gesellschaft | Schule
Der Bücherbazar
Foto: upi
Es war einer der Aufreger des vergangenen Schuljahres. Als im Frühjahr über das Amt für Schulfürsorge bekannt wurde, dass die Landesregierung aus Spargründen den Bücherscheck abschaffen will, brandete ein Sturm der Empörung auf.
Der Bücherscheck für die Oberschule war von der Landesregierung auf Vorschlag des damaligen Bildungslandesrates Otto Sauer 2008 eingeführt worden. Die Schülerinnen und Schüler der dritten, vierten und fünften Oberschulklassen bekamen seitdem für den Ankauf von Büchern bis zu 150 Euro rückvergütet. Es war fast eineinhalb Jahrzehnte lang eine wichtige finanzielle Unterstützung.
Nicht nur die Eltern, sondern auch die Lehrer und die Direktoren protestierten damals gegen diese Einsparungen im Bildungsbereich. Weil auch die Mittel für den Ankauf von Leihbüchern für die anderen Schulstufen um 60 Prozent reduziert wurden, befürchtet man, dass viele Familien in einen finanziellen Engpass geraten.
Bildungslandesart Philipp Achammer verteidigte die Aussetzung des Bücherschecks damit, dass er bürokratisch zu aufwändig sei und vor allem auch sozial ungerecht, weil auch Schüler, deren Eltern ein monatliches Einkommen von 10.000 Euro haben, in den Genuss des Bücherschecks kamen. „Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, stattdessen die Leihbücher, die derzeit nur fürs Biennium gelten, bis zur 5. Klasse der Oberschule auszudehnen“, erklärte Achammer bereits im Mai 2021.
Diese Vorgabe hat die Landesregierung dann auch umgesetzt. Per Beschluss wurde am 27. Juli der Bücherscheck abgeschafft und durch das System der Leihbücher ersetzt.
Das tägliche Rundschreiben
Das Problem dabei: Anscheinend weiß eine Woche vor Schulbeginn aber niemand, wie man das neue System umsetzen wird. Auch im dafür zuständigen Amt für Schulfürsorge hat man es anscheinend nicht geschafft klare Richtlinien für die Neuregelung auszuarbeiten und zu kommunizieren.
Nur so ist es erklärbar, dass sich derzeit fast tägliche die Spielregeln für das beginnende Schuljahr ändern. Und, dass in Bruneck anscheinend andere Bestimmungen als in Bozen gelten.
So verschickt am Montag die Direktion einer Brunecker Oberschule ein Rundschreiben an die Eltern in dem die Neuregelung recht anschaulich vorgestellt wird.
Am selben Tag verschickt die Direktion einer Bozner Oberschule ein Rundschreiben an die Eltern in dem etwas Anderes steht.
„Aufgrund des in Kürze beginnenden Schuljahres ist es für die Schule zu spät, jetzt noch Leihbücher in so großer Zahl anzukaufen und zu inventarisieren, auch weil dafür noch keine Geldmittel zugewiesen wurden (das Amt für Schulfürsorge hat angekündigt, dass die Schulen mit einer Zuweisung von 130,00 € pro Schüler*in rechnen können, diese reichen jedoch in keiner Weise aus, um für jede Schülerin und jeden Schüler den gesamten Büchersatz anzukaufen).“
Warum in Bruneck 180 Euro und in Bozen nur 130 Euro?
Neue Neuregelung
Die Antwort kommt einen Tag später.
Am heutigen Vormittag hat dieselbe Bozner Oberschule ein neues Rundschreiben an die Eltern verschickt.
Dort heißt es:
„Gestern haben die Schulen untenstehende Informationen von der Bildungsdirektion im Auftrag des Amtes für Schulfürsorge erhalten. Die Regelungen sind wieder neu; viele Schulen haben aber schon einen eigenen autonomen Weg eingeschlagen und dementsprechende Informationen verschickt. Die Diskussion scheint noch weiter zu gehen und Klarheit weiterhin nicht gegeben zu sein.
Die neue Information stimmt mit unserer schulinternen Vorgehensweise im Moment darin überein, dass die Schüler*innen die Bücher vorerst selber kaufen. Alles Weitere wird sich hoffentlich in den kommenden Wochen klären.“
In dem Schreiben wird dann jene Regelung wiedergeben, die bereits ein Tag vorher im Pustertal verschickt worden ist. Aber auch diesmal mit einem neuen Zusatz:
- "Die Schulen erhalten folgende Geldmittel: für die Schüler*innen der 3. Klassen jeweils 180€ und für die Schüler*innen der 4. und 5. Klassen jeweils 100€.
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für die Schüler*innen der 3. Klassen gilt folgendes: die Schule kauft den Schüler*innen ihre Bücher bis zu einer Geldsumme von 180€ ab. Dabei gehen diese Bücher ins Eigentum der Schule über, die Schüler*innen verwenden sie als Leihbücher solange diese gebraucht werden und geben sie dann der Schule zurück; sollten Geldmittel übrigbleiben, entscheidet die Schule, welche Bücher sie für das Schuljahr 22/23 ankaufen will;
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für die Schüler*innen der 4. und 5. Klassen gilt folgendes: den Schüler*innen werden keine Bücher abgekauft, sie kamen in den letzten Jahren in den Genuss des Bücherschecks. Die Schulen erhalten pro Schüler*in die Geldsumme von 100€ und damit kaufen sie für das nächste Schuljahr 22/23 Bücher und Lizenzen, dabei ist es den Schulen freigestellt, welche Materialien sie für welche Klassen des Trienniums ankaufen.“
Jetzt wird die Brunecker Oberschuldirektion mit einem weiteren Rundschreiben nachziehen müssen.
Aber vielleicht wäre es einfacher vorher im Amt des zuständigen Landesrates und im dem Amt für Schulfürsorge Leihbücher zu verteilen.
Der Titel: „Wie mache ich meine Arbeit richtig?“
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Bekommen dann Schüler, deren
Bekommen dann Schüler, deren Eltern ein monatliches Einkommen von 10.000 Euro haben, sozial gerecht keine Leihbücher?
Fakt ist jedenfalls, dass
Fakt ist jedenfalls, dass nach derzeitigem Stand der Dinge die Schüler der 4. und 5. Oberschulklassen die Bücher selber kaufen müssen. Und dass die vollmundigen Ankündigungen von LR "Du Philipp" Achammer bezüglich Leihbücher mal wieder Schall und Rauch sind. Danke!!!
Bei dieser Aktion sieht man
Bei dieser Aktion sieht man wieder die geringe Weitsicht des LR. Viele Schüler arbeiten mittlerweile mit digitalen Büchern durch die Reform des 18Jh müssen nun die Schüler wieder auf altbewährtes zurückgreifen. Zudem sind viele Fachbücher nach 4-5Jahre veraltet....was hat man sich dabei gedacht?