Chronik | Justiz

Benkos Sieg

Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs der Erlebnishaus GmbH gegen das Benko-Projekt abgewiesen. Hager: “Wir sind glücklich.”
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Foto: KHB

Die Richter am Bozner Verwaltungsgericht haben den Rekurs gegen das Kaufhausprojekt von René Benko und der Kaufhaus Bozen GmbH (KHB) abgewiesen. Kurz nach Mittag wurde heute (24. Jänner) der Urteilsspruch bei Gericht hinterlegt.

Auf über hundert Seiten begründet die zuständige Berichterstatterin Alda Dellantonio das Urteil. 52 Rekursgründe hatte die Erlebnishaus GmbH beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Erlebnishaus GmbH war als Verliererin aus dem Wettbewerb mit der KHB um die Aufwertung des Bozner Busbahnhofareal – samt Einkaufszentrum – hervorgegangen. Ende Oktober 2016 waren drei der insgesamt fünf Rekurse zum Urteil verwiesen worden. Ob das nun gefallene Urteil alle drei Rekurse betrifft, ist noch nicht bekannt, aber wahrscheinlich, da die 52 Rekursgründe der fünf Rekurse ähnlich gewesen waren.

“Mehr wissen wir derzeit noch nicht, wir müssen das Urteil erst studieren”, so ein erster Kommentar von den Erlebnishaus-Anwälten. “Wir sind glücklich”, reagiert Heinz Peter Hager auf das Urteil. Wiederholt betont der KHB-Präsident, dass seine Gruppe immer großes Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt habe. Hager: “Wir werden jetzt erst einmal das Urteil prüfen.” Für Freitag hat die KHB eine Pressekonferenz angekündigt.