Society | Gastkommentar

Lasst uns sofort zahlen!

Man sollte jetzt, was die Stundung von Steuern, Abgaben und Beiträgen anlangt, des Guten nicht unnötig zu viel tun.
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Es ist richtig und gut, dass Staat, Land und viele andere öffentliche Einrichtungen jetzt – zur Abmilderung der erwarteten und wohl teilweise katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise – Maßnahmen angedacht haben und zum Teil bereits umsetzen, deren Ziel es ist, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, also Unternehmen und Privatpersonen (die heutzutage unsinnigerweise oft als „Familien“ bezeichnet werden) in die Lage zu versetzen, nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Es sollen damit Insolvenzen aller Art und ein längerfristiger Einbruch des Wirtschaftsgefüges vermieden werden.

Geplant und in Ausarbeitung sind Verlustbeiträge an nicht mehr erwerbstätige mittellose Mitbürger, der Zugang zu günstigen Darlehen bei Kreditinstituten unter Bürgschaftsleistungen durch Staat oder Land für den Fall von Ausfällen bei späteren Rückzahlungen und nicht zuletzt die Stundung (also der Aufschub der Zahlungen) von Steuern, Abgaben und Beiträgen an öffentliche Körperschaften. Sogar eine Stundung der Mietzahlungen an die Anstalt für den geförderten Wohnbau hat man, wohl etwas vorschnell, ins Spiel gebracht.

Es wird dazu selbstverständlich ein gigantisches Schuldenmachen durch Staat und Land notwendig sein.

Man sollte aber jetzt, was die Stundung von Steuern, Abgaben und Beiträgen anlangt, nicht das Kind mit dem Bad ausschütten, also des Guten nicht unnötig zu viel tun.

Diejenigen, die können, sollten sofort zahlen und sofort zahlen können und dürfen

Viele Mitbürger (und vermutlich sogar einige Unternehmen und Wirtschaftstreibende) hätten auch in der gegenwärtig angespannten Lage keine großen Probleme, die von ihnen geschuldeten Steuern und Beiträge wie bisher und laut geltender Rechtslage zu den vorgesehenen Fristen zu zahlen.

Sie hätten angesichts der derzeitigen Nullzinsen auf Einlagen bei den Banken wohl auch keinerlei nennenswerte Nachteile daraus zu erwarten.

Diejenigen, die können, sollten also sofort zahlen und sofort zahlen können und dürfen, und sie sollten dadurch den Bedarf der Gläubiger auf die Aufnahme von Zwischenkrediten verringern.

Es wäre dazu natürlich erforderlich, die üblichen Zahlungsaufforderungen wie bisher (also im Hinblick auf die gesetzlichen Zahlungsfristen) zustellen zu lassen, allerdings mit dem Hinweis, dass im Notfall erst später (bis zu einem dazu genau festzulegenden Termin) gezahlt werden kann, und mit der Bitte um eine frühe Zahlung nach Möglichkeit und zum Beweis von Bürgersinn.

Man sollte jetzt, was die Stundung von Steuern, Abgaben und Beiträgen anlangt, des Guten nicht unnötig zu viel tun

Zum Zweck einer frühzeitigen Zahlung von Beiträgen, die häufig durch Bankeinzug eingehoben werden (beispielsweise von Wasser- und Müllgebühren oder ähnlichen), sollte es den verpflichteten Bürgern auch möglich gemacht werden, per E-Mail und ohne weitere bürokratische Umwege auf Stundungen zu verzichten.

Ich warte jetzt darauf, ob mir die Gemeinden, an die ich in den vergangenen Jahren Gemeindeimmobiliensteuern in doch nicht lächerlicher Höhe zu zahlen hatte und welche  diese Steuern auch im Jahr 2020 von mir einzufordern haben werden, die üblichen Zahlungsaufforderungen mit der Berechnung der geschuldeten Beträge zeitnah zuschicken können: Wenn ja, werde ich mich nicht lumpen lassen und die für das gesamte Jahr fällige Steuer zur Gänze und baldigst überweisen.

Spielt da wer mit?